Dieses 1.719 m² große Grundstück zum Kauf befindet sich in einer zentralen Wohngegend von Verden. Auf dem Grundstück befindet sich aktuell ein sanierungsbedürftiges Bauernhaus aus dem Baujahr 1881. Dieses Haus hat eine Grundfläche von ca. 12,5m x 18m. Das Haus hat einen kleinen Halbkeller (ehem. Kartoffelkeller). In der Aufteilung wurde es als 1-2 Familienhaus genutzt. Des Weiteren befindet sich eine Doppel-Garage auf dem Grundstück. Diese hat eine Grundfläche von ca. 8m x 10m. Hinter dem Haus befindet sich außerdem ein Schwimmbecken.
Das Grundstück ist an die städtische Versorgung (Wasser, Abwasser, Strom, etc.) angeschlossen. Ein Bebauungsplan liegt für dieses Grundstück nicht vor. Die Zufahrt für das Grundstück erfolgt direkt von der Achimer Straße.
Dieses Grundstück liegt im Verdener Stadtteil Dauelsen. Nicht weit entfernt befindet sich die Grundschule am Sachsenhain sowie diverse Einkaufsmöglichkeiten. Weiterführende Schulen sind ebenfalls gut erreichbar. Die Fahrtzeit zur Autobahn A27 mit der Anschlussstelle Verden-Nord beträgt ca. drei Minuten, so dass Bremen in ca. 35 Minuten und Hannover in ca. 50 Minuten zu erreichen sind. Die Verdener Innenstadt mit ihrer sehr guten Infrastruktur ist nur ca. 3 km entfernt. Die nähere Umgebung bietet sehr viele Ausflugsmöglichkeiten, sowohl für ausgedehnte Spaziergänge als auch für Radtouren in die Natur.
Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis des Objekt-Exposés und seiner Bedingungen zustande. Die Käufercourtage in Höhe von 5,95 % auf den Kaufpreis einschließlich 19 % Mehrwertsteuer ist mit dem Zustandekommen des Kaufvertrages (notarieller Vertragsabschluss) verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Die Vermittelnden und/oder Nachweisenden, Schneider Immobilien GmbH & Co. KG und ggf. deren Beauftragter, erhalten einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Käufer (Vertrag zugunsten Dritter, § 328 BGB). Grunderwerbssteuer, Notar- und Grundbuchkosten trägt der Käufer.