Auf einem ca. 1.526 m² großen, leicht abfallenden Areal entstanden im Zuge einer Projektierung drei attraktive Grundstücksflächen mit eigener Zufahrt. Somit entsteht die äußerst seltene Möglichkeit in ruhiger Nachbarschaft ein klassisches Baugrundstück erwerben zu können, welches bereits planiert und gerodet ist. Die hier angebotenen, noch zu vermessenden Teilflächen sind Bestandteil einer bereits genehmigten Bauvoranfrage. Sie bieten den zukünftigen Bauherren die Möglichkeit, ein freistehendes Einfamilienhaus entsprechend der nachbarschaftlichen Bebauung nach § 34 zu errichten. Die Zufahrt erfolgt über eine asphaltierte Stichstraße mit einem Feuerwehrhalteplatz. Die Grundstücke sind teilerschlossen: Die Anschlüsse liegen teilweise an der ersten Grundstücksgrenze, teilweise an der Straße. Alle Angaben und Unterlagen wurden uns von unserem Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Für die Richtigkeit der Angaben können wir daher keine Gewähr übernehmen.
Diese attraktiven Grundstücke befinden sich in naturverbundener Lage im Stadtteil Moitzfeld/Herweg, welches sich durch ein ruhiges und kinderfreundliches Umfeld auszeichnet. In schöner Aussichtslage, mit Blick auf die angrenzenden Waldgebiete, lädt die Natur zum Verweilen ein. Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Bedarf findet man in Moitzfeld, Immekeppel sowie Bensberg, welche nur wenige Autominuten entfernt sind. Einen Kindergarten und eine Grundschule bietet Moitzfeld, weiterführende Schulen befinden sich in Herkenrath und Bensberg. Das nahe gelegene Zentrum von Bensberg bietet, dank seinem attraktiven Einkaufskern und Freizeitangeboten, vielfältige Abwechslung. Die fußläufig erreichbare Bushaltestelle lässt den Stadtteil Bensberg – ausgestattet mit der Straßenbahnlinie 1 sowie dem Schnellbus 40 - im 20-Minuten-Takt erreichen und bietet somit eine gute Verbindung nach Köln. Die Verkehrsanbindungen über die Auto-bahn A4/E40 sind ideal und lassen die Kölner Innenstadt und den Flughafen Köln/Bonn in nur ca. 20 Minuten erreichen.
Der Makler-Vertrag mit uns kommt durch die Bestätigung der Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Textform zustande. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) 3,57% auf den Kaufpreis einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer betragen und ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.