Mit einem Portfolio von mehr als 550 Banken unterstützen wir Sie dabei, die passgenaue Finanzierung zu bestmöglichen Konditionen für Sie zu finden.
Unabhängige, kostenfreie Beratung
Konkretes Finanzierungsangebot in kürzester Zeit
Rundum-Service
Die Ausstattungsmerkmale im Überblick
• 26 Wohnungen zwischen 45 und 137 m² (1,5 bis 4 Zimmer)
• Wohnungen sind barrierefrei erreichbar
• Hochwertige Designböden in Holzoptik, Fußbodenheizung
• Schwellenlose Dusche mit Mosaikfliese passend zur Bodenfliese
• Ebenerdiger Zugang zu den Terrassen und Balkonen
• Terrassen und Balkone mit Steckdose
• Bangkirai-Dielen auf Balkonen und Dachterrasse
• Video-Gegensprechanlage
• Fahrstuhl
• Optional: PKW-Stellplatz, zum Teil überdacht
• Alle Fenster zum Süden, Westen und Osten erhalten elektrische Raffstoren/Jalousien
• Keine Barrierefreiheit nach der Hamburger Bauordnung (HBauO)
• Dreifachverglaste Fenster
Weitere Informationen auf der Homepage www.christinen26.de
Alt-Lohbrügge gehört zu den Stadtteilen Hamburgs, die von der Wohnraumentwicklung der Metropole profitieren. Als Teil des historisch gewachsenen und vielseitigen Bezirks Bergedorf lernen immer mehr Menschen die Vorzüge Alt-Lohbrügges zu schätzen. Die Nähe zur Großstadt
Hamburg in Verbindung mit den Annehmlichkeiten einer grünen und lebenswerten Umgebung macht es einem leicht, sich Zuhause zu fühlen. Die Einkaufsmöglichkeiten Bergedorfs decken mehr als den täglichen Bedarf ab, frische Lebensmittel gibt es außerdem auf dem fußläufig
erreichbaren Lohbrügger Wochenmarkt. Die Naherholungsgebiete Sander Tannen, Boberger Düne oder Bergedorfer Gehölz laden zum Wandern ein, sportlich Aktive kommen beim Golf, Reiten und Flugsport auf ihre Kosten. Den kulturellen Ausgleich bietet das nur eine halbe Stunde entfernte Hamburg.
Der Makler-Vertrag mit uns kommt durch die Bestätigung der Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Textform zustande, wie z.B. insbesondere die Unterschrift des Suchkundenvertrages und/oder des Objekt-Exposés. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) in Höhe von 3 % zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe, also insgesamt 3,57 % des Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.