Hier bieten wir Ihnen ein vermietetes Einfamilienhaus in gefragter Lage von Wittmund aus den Jahren 1940 und 1960 zum Kauf an. Das Objekt kann als Kapitalanlage als auch als neues Eigenheim interessant sein. Die ca. 120 m² Wohnfläche verteilen sich auf zwei Ebenen und bieten 5 Zimmer, ein Bad, ein Gäste WC, einen Abstellraum sowie die Küche. Eine ebenerdige Nutzung der Immobilie ist dank Schlafzimmer und Bad im EG möglich. Beheizt wird das Haus mittels einer Gas-Brennwerttherme aus dem Jahr 2005. Das Grundstück hat eine Größe von ca. 1578 m² und ist pflegeleicht angelegt, bietet sowohl eine Terrasse in Süd-Westausrichtung als auch ausreichend Grünfläche. Zusätzlich verfügt dieses Angebot über zwei Garagen. Innenfotos erhalten Sie gerne auf Anfrage.
Wir freuen uns auf Ihre Anfragen und stehen gerne für alle weiteren Fragen rund um diese Immobilie zur Verfügung.
Dieses Einfamilienhaus steht am Ortsrand von Wittmund in Angelsburg. Wittmund ist die fünftgrößte Stadt in Ostfriesland und gleichzeitig Kreisstadt des gleichnamigen Landkreises Wittmund.
Zur gemütlichen Ostfriesenstadt Wittmund zählen 14 reizvolle Ortschaften. Wittmund bietet Möglichkeiten für einen erholsamen und erlebnisreichen Urlaub, auch in ländlicher Idylle. Natur pur und ostfriesische Wallheckenlandschaft gibt es auf gut ausgeschilderten Wegen zu entdecken. Die Innenstadt mit Fußgängerzone ist kinderfreundlich. Der Schlosspark lädt zum Verweilen ein. Für Fun und Fitness sorgt ein beheiztes Erlebnis-Freibad. Die Peldemühle von 1741 gilt als die älteste Galerieholländermühle Deutschlands. Und auch das berühmte Ostfriesen-Abitur kann hier gemacht werden.
Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch die Bestätigung der Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Textform zustande, wie z.B. insbesondere die Unterschrift des Suchkundenvertrages und/oder des Objekt-Exposés. Die Höhe der Courtage beträgt für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) 3,57% inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer und ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.