Ihr Traum vom Eigenheim mit einem fabelhaften und riesigen Grundstück könnte sich bald verwirklichen. Das hier angebotene, freistehende Einfamilienhaus be-findet sich im Stadtteil Wenigenjena und wurde im Zeitraum von 1978 bis 1980 erbaut. Mit einer Wohnfläche von ca. 130 m², verteilt auf 4 Zimmer, bietet dieses Objekt Familien ausreichend Raum und Potenzial zur Umsetzung eigener Vorstellungen. Das Einfamilienhaus ist voll unterkellert, bietet Ihnen im Untergeschoss weiteren Wohnraum und ist ebenerdig zu erreichen. Auf dem großzügigen, terrassenartigen Balkon lässt sich hervorragend eine Auszeit vom Alltag nehmen. Der Garten ist parkartig angelegt und zeichnet sich durch einen vielfältigen Baumbestand und weitere
liebevolle Details, wie z.B. ein kleiner Gartenteich oder ein Teehaus, aus.
Das 5.127 m² große Grundstück ist in zwei Grundstücke zu 1.713 m² und 3.414 m² aufgeteilt und jeweils einem eigenen Grundbuch zugeordnet. Beide Grund-stücke werden jedoch ausschließlich gemeinsam ver-kauft. Durch das umfangreiche Platzangebot steht Ihnen, in Absprache mit den zuständigen Ämtern, erhebliches Individualisierungspotenzial zur Verfügung. Eine sehr gute Infrastruktur und die Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz sind gegeben. Kindergarten und Schule sowie Einkaufsmöglichkeiten befinden sich in unmittelbarer Nähe. Das Stadtzentrum von Jena erreicht man in wenigen Minuten.
Der Makler-Vertrag mit uns kommt durch die Bestätigung der Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Textform zustande, wie z.B. insbesondere die Unterschrift des Suchkundenvertrages und/oder des Objekt-Nachweises. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) in Höhe von 2,00 % zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe, derzeit also insgesamt 2,38% des Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.