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Wir präsentieren Ihnen hier eine Penthouse-Wohnung, deren 5,5 Zimmer mit 2 Bädern sich auf rund 267 m² Wohnfläche verteilen. Ein perfekt abgestimmtes Farb- und Architekturkonzept, großzügige Grundrissgestaltung, 2 Dachterrassen mit Blick über die Dächer Mannheims, 2 nebeneinander liegende Stellplätze, Direktlift von der Tiefgarage bis zur Wohnungsdiele und hochwertigste Innenausstattungen sind nur wenige Einzelmerkmale, welche dieser Residenz eine zeitlos-elegante Handschrift verleihen. Die Immobilie zeichnet sich durch offene Grundrisse, lichtdurchflutete Räumlichkeiten aus und verbindet auf hervorragender Weise Funktionalität mit stilvollem Komfort. Mit dem Lift geht es nach oben in ein aufregend schönes Zuhause für anspruchsvolle Paare, junge Familien oder Menschen, die Platz zum Alleinsein haben möchten. Das Wohnzimmer ist nicht nur repräsentativ, sondern auch ein großartiger Platz, den Sie gerne mit Ihren Lieben teilen. Ihre beiden Dachterrassen eröffnen einen Blick im XXL-Format und sorgen für idyllische Rückzugsorte. Und hier kochen Sie es, Ihr perfektes Dinner: Die Küche ist ein kulinarisches Highlight, ein Hingucker mit Kücheninsel und Blick in den offenen Essbereich und Zugang zur Südterrasse – hochwertige Markengeräte dominieren. Alle Räume sind mit hochwertigem Eichenparkett ausgelegt und verfügen über eine Fußbodenheizung mit Einzelraumsteuerung. Insgesamt verfügen Sie über 3 Zimmer zum Wohnen und glücklich Leben – inklusive 3 maßgeschneiderten Ankleidezimmern für Ihre Garderobe.
Übrigens gibt es noch weiteren Luxus: Im Fitnessraum mit Zugang zur Südterrasse wartet Ihre private Sauna, welche das Penthouse zu Ihrer persönlichen Wohlfühloase macht.
Die Luxuriöse Einbauküche mit Kücheninsel und hochwertigen Markengeräten im Wert von 50.000,00 € wird hierbei miterworben.
Zwei nebeneinander liegende, ebenerdige Einzelstellplätze (zzgl. 50.000,00 €) plus einen weiteren, angrezend hierzu angemieteten Tiefgaragen-Stellplatz bieten Ihnen täglich mehr Lebensqualität und komplettieren auf hervorragender Weise diese seletene Rarität im Mannheimer Stadtkern.
Die Mannheimer Innenstadt, auch bekannt als "die Quadrate", ist über Landesgrenzen hinweg für ihre außergewöhnliche Aufteilung bekannt und inspirierte sogar die Städteplanung von Manhattan, New York. Sie liegt zwischen Rhein und Neckar, die Straßenverläufe sind so geplant, dass das bekannte Schachbrett mit den 144 Quadraten entstand. Am Rande dieses Schachbretts liegt das Mannheimer Schloss. Die Quadrate der Mannheimer Innenstadt bieten alle Vorzüge, die einen guten Wohnraum ausmachen. Der Hauptbahnhof, die renommierte Universität und Straßenbahnhaltestellen liegen in unmittelbarer Nähe.
Ärzte, Bildungseinrichtungen und sämtliche Geschäfte des täglichen Bedarfs sowie Gastronomie findet man in der größten Einkaufsstraße Mannheims, den Planken vor. Der Wasserturm, das Wahrzeichen der Stadt und eine der schönsten europäischen Jugendstilanlagen, ist ebenfalls bequem zu Fuß zu erreichen. Einen hohen Freizeitwert bieten der Neckar sowie der Rhein, die mit dem Fahrrad wenige Minuten entfernt sind. Das benachbarte Stadtquertier Q6 Q7 mit Einkaufsgalerie, Gastronomie, Wohnungen, Hotel, Wellness- und Gesundheitseinrichtungen sowie Büros und Tiefgarage lässt garantiert keine Wünsche offen.
Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch die Beauftragung der Maklertätigkeit in Textform (z.B. E-Mail mit Bestätigung der gewollten Inanspruchnahme) zustande. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) jeweils in Höhe von 2,5 % zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe, derzeit also insgesamt 2,98 % des Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Rhein-Neckar-Pfalz Immobilien GmbH, Lizenzpartner der Engel & Völkers Residential GmbH erhält einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber beiden Parteien(Vertrag zugunsten Dritter, § 328 BGB). Grunderwerbsteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.