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Familiengerechtes Stadthaus

Haus, Kauf | Deutschland, Nordrhein-Westfalen, Euskirchen (Kreis), Zülpich
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Ausstattung und Besonderheiten dieses Reihenhauses

Alle hier offerierten Stadthäuser werden von einem über 25 Jahre am Markt agierenden, namhaften Kölner Bauträger in Zusammenarbeit mit regionalen Handwerksbetrieben schlüsselfertig errichtet. Neben einer massiven und soliden Bauweise (überwiegend werden regionale Baustoffe verwendet) im KfW55-Standard, überzeugen diese 2-geschossigen Einfamilienhäuser durch ihre durchdachte, familiengerechte Aufteilung. Sie, als Erwerber, können zwischen zwei Grundrissvarianten wählen - außerdem haben Sie die Wahl zwischen drei Ausstattungsversionen der Bäder. Gerne erläutern wir Ihnen weitere Details/Möglichkeiten in einem persönlichen Gespräch.


Mehr zu diesem Neubauprojekt

Diese Immobilie ist Teil eines Neubauprojekts. Erfahren Sie hier mehr über dieses Bauvorhaben.


Zülpich: Lage und Umfeld dieser Immobilie

Die Römerstadt Zülpich bietet eine ruhige, aber dennoch vielseitige Umgebung im Städtedreieck Köln, Bonn und Aachen. Durch ihre nahe Lage zur Autobahn A1, welche Autofahrer innerhalb von vierzig Minuten in die nah gelegenen Metropolen leitet, ist sie besonders attraktiv für Pendler. Zudem besitzt Zülpich einen gut ausgebauten Nahverkehr in Form von Bussen und der Bördebahn, so dass Sie zügig in die umliegenden Ortschaften und in die nächsten Städte Euskirchen und Düren gelangen. Für die tägliche Versorgung befindet sich in Zülpich eine ausreichende Auswahl an Lebensmittelmärkten sowie ein Ärztehaus. In Zülpich selbst und in den 24 umliegenden Ortschaften, finden Sie sämtliche Schulformen, Kindergärten und ein Berufskolleg im Ortsteil Füssenich. Der Wassersportsee bietet einige attraktive Aktivitäten an und lädt zum Baden, Segeln, Surfen oder einem schönen Spaziergang in der umliegenden Landesgartenschauanlage ein. Ein Teil dieser Anlage befindet sich auch an der mittelalterlichen Landesburg. Darüber hinaus befindet sich im Ortsteil Füssenich ein Naturschutzsee, der Naturliebhaber und Spaziergänger anzieht. Auch die sehr gut erhaltene Stadtmauer mit ihren vier historischen Stadttoren und die alte Römertherme (Museum der Badekultur), bieten Besuchern einen kulturellen Einblick in die über 2000-jährige Stadtgeschichte.


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Engel & Völkers Euskirchen
  • EV Faßbender Immobilien GmbH
  • Lizenzpartner der Engel & Völkers Residential GmbH
  • Susanne Faßbender
  • Rathausstraße 1 / Alter Markt
  • 53879 Euskirchen
  • Tel.: +49 2251 793610
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EV Faßbender Immobilien GmbH
Lizenzpartner der ENGEL & VÖLKERS Residential GmbH

Rathausstraße 1 / Alter Markt
D-53879 Euskirchen
Telefon: +49-2251-79 36 10
Telefax: +49-2251-79 36 111
Email: Euskirchen(at)engelvoelkers.com
Internet: www.engelvoelkers.com/euskirchen

HRB 24566 · Amtsgericht Bonn
Steuernummer 209/5704/547
UStldNr. DE 325068841
§34C GewO - Bonn
Geschäftsführerin: Susanne Faßbender


Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Der Maklervertrag zwischen dem Kunden und uns kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch Vereinbarung in Textform zustande. Ergibt sich nicht aus abweichenden Vereinbarungen etwas anderes, hat der Vertrag mit dem Verkäufer oder Vermieter eine Laufzeit von sechs Monaten und verlängert sich jeweils automatisch um einen weiteren Monat, wenn nicht eine Vertragspartei mit einer Frist von vier Wochen vor Vertragsende schriftlich oder in Textform gekündigt hat.

2. Der Kunde ist nicht berechtigt, während der Laufzeit des Maklervertrages mit uns andere Makler mit Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeiten betreffend das Vertragsobjekt zu beauftragen. Bei schuldhaftem Verstoß gegen diese Regelung haftet der Kunde uns im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften für die hierdurch entstehenden Schäden.

3. Unsere Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit erfolgt auf der Grundlage der uns von unseren Vertragspartnern oder anderen Auskunftsbefugten erteilten Auskünfte und Informationen. Hierfür wird keine Haftung übernommen. Irrtum und/oder Zwischenverkauf oder -vermietung bleiben vorbehalten.

4. Soweit keine Interessenkollision oder ein gesetzlicher Ausschluss vorliegt, sind wir berechtigt, auch für die andere Partei des Hauptvertrages provisionspflichtig tätig zu werden.

5. Kommt durch unsere Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit statt des ursprünglich erstrebten Kaufvertrages zwischen den Parteien des Hauptvertrages über das Vertragsobjekt ein Miet-, Pacht oder ähnlicher Nutzungsvertrag zustande oder umgekehrt, berührt dies den Provisionsanspruch dem Grunde nach nicht, sofern nicht ein gesetzlicher Ausschluss vorliegt. Es gilt dann der übliche Maklerlohn im Sinne von § 653 Abs. 2 BGB als geschuldet.

6. Kennt der Kunde bei Abschluss des Maklervertrages die Vertragsgelegenheit betreffend das angebotene Vertragsobjekt sowie die Vertragsbereitschaft des anderen Vertragsteils des Hauptvertrages (Vorkenntnis) oder erlangt er diese Kenntnis während der Laufzeit des Maklervertrages von dritter Seite, so hat er uns dies unverzüglich mitzuteilen.

7. Unsere Objektexposés, die von uns erteilten objekt-/vertragsbezogenen Informationen sowie unsere gesamte Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit ist bzw. sind ausschließlich für den/die jeweils adressierten Kunden als Empfänger bestimmt. Der Kunde ist verpflichtet, mit den Informationen nach Abschluss des Maklervertrages vertraulich umzugehen und diese nicht an Dritte weiterzugeben. Verstößt der Kunde hiergegen schuldhaft, haftet er uns gegenüber auf Schadensersatz, wenn der Erfolg unserer Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit hierdurch nicht eintritt. Kommt durch die unbefugte Weitergabe der Informationen an einen Dritten der Hauptvertrag mit diesem zustande, haftet der Kunde uns gegenüber auf Zahlung der entgangenen Provision.

8. Der Provisionsanspruch ist im Sinne von § 652 Abs. 1 BGB mit Abschluss des wirksamen Hauptvertrages fällig, wenn der Hauptvertrag auf unserer vertragsgemäßen Nachweis-/Vermittlungstätigkeit beruht. Der Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich mitzuteilen, wann, zu welchem Entgelt und mit welchen Beteiligten der Hauptvertrag geschlossen wurde. Die Auskunftsverpflichtung wird nicht dadurch berührt, dass der Hauptvertrag unter einer aufschiebenden Bedingung steht und diese noch nicht eingetreten ist.

9. Der Kunde darf Zurückbehaltungsrechte oder Aufrechnungsrechte gegenüber unserer Provisionsforderung nur geltend machen, wenn die Forderungen des Kunden auf demselben Vertragsverhältnis (Maklervertrag) beruhen oder wenn sonstige Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig tituliert sind.

10. Wir nehmen nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.

Verbraucherinformationen zur alternativen Streitschlichtung (Art 14 (1) ODR-VO und § 36 VSBG)

Die Internetplattform der Europäischen Union zur Online-Streitbeilegung (sog. „OS-Plattform“) für Verbraucher ist unter dem folgenden Link erreichbar: http://ec.europa.eu/consumers/odr

Wir nehmen nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.


Allgemeines Gebühren- und Provisionssatzverzeichnis

Stand: 01.10.2009

Hinweis: Nach §§ 1 und 5 Preisangabenverordnung (PAngV) i.d.F. vom 18.10 2002 ist jeder Gewerbetreibende, der Letztverbrauchern gegenüber Waren oder Leistungen anbietet, verpflichtet, seine Preise, bzw. Verrechnungsgrundsätze in ein Preisverzeichnis aufzunehmen und in seinem Geschäftslokal auszuhängen.

Erfolgsgebühren ¹

(Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages oder Vermittlung eines Vertrages, § 652 BGB)

Verkauf

Häuser, Eigentumswohnungen

und Grundstücke, jeweils von

Käufer und Verkäufer 3,57 % vom Kaufpreis

Vermietung

Mietwohnungen / Miethäuser 2,38 Monatsmieten ²

Optionen 1,19 Monatsmieten

Dienstleistungebühren ¹

(Verwaltungen, Beratungsdienstleistungen)

Verwaltung

Mietobjekt 8,33 % d. Jahresmieteinnahme

Wohnungseigentum 360,00 € - 480,00 € je Einheit

Beratung

Grundgebühr (600,- € Netto) 714,00 €

Stundensatz (85,- € Netto) 101,15 €/h
In allen vorgenannten Beträgen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19 % enthalten.

¹In Fällen, in denen der Leistungsumfang individuell vereinbart werden muss, wird üblicherweise auch die Gebühr individuell berechnet und vereinbart.

² Gemäß § 3 Wohnungsvermittlungsgesetz.

Energie­informationen


Courtagepassus

Der Makler-Vertrag mit uns kommt durch die Bestätigung der Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Textform zustande, wie z.B. insbesondere die Unterschrift des Suchkundenvertrages und/oder des Objekt-Exposés. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) in Höhe von 1,5% zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe, derzeit also insgesamt 1,785% des Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer. Alle Angaben sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf Informationen, die uns von unserem Auftraggeber übermittelt wurden. Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Sollte das von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt sein, teilen Sie uns dieses bitte unverzüglich mit. Die Weitergabe dieses Exposees an Dritte ohne unsere Zustimmung löst gegebenenfalls Courtage- bzw. Schadensersatzansprüche aus. Im Übrigen gelten die beigefügten allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Rechtsbeziehung zwischen Ihnen und der EV Faßbender Immobilien GmbH.


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