Baujahr 1928 ▪ Eckhaus in Rotklinkerbauweise auf einer
Grundstücksfläche von ca. 530 m²
▪ Mehrfamilienhaus mit 8 Wohnungen und einer kleinen
Ladenfläche im Erdgeschoss
▪ Verteilt auf 4 Etagen, Erd- bis Dachgeschoss, mit
insgesamt ca. 711, 86 m²
▪ Monatlich können Netto
-Mieteinnahmen von 3.684 €
erzielt werden, das entspricht einer Jahresmiete von
44.208 € ohne Garage
▪ Sehr gepflegte Immobilie, alte Stilelemente wurden
erhalten
▪ Die Balkone wurden 1990/1991 nachgerüstet ▪ Teilweise Kunststofffenster ▪ Ladenfläche im Erdgeschoss hat keinen
Wasseranschluss, kann aber mit wenig Aufwand
nachgerüstet werden
▪ Öl
-Heizung wurde 2003 erneuert bzw. renoviert
▪ Im Hinterhof befindet sich eine Garage/Schuppen, die
für 30 € im Monat vermietet ist
▪ PKW
-Stellplätze sind vorhanden
Rendsburg liegt in der Mitte Schleswig-Holsteins und
verbindet die beiden Landesteile Schleswig und Holstein
miteinander. Sie wird durch die meistbefahrene
künstliche Wasserstraße der Welt, dem Nord-OstseeKanal, geteilt.
▪ Die Stadt Kiel ist ca. 32 km entfernt, die Hansestadt
Lübeck ca. 94 km.
▪ Die perfekte Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr
und die guten Bus- und Bahnverbindungen sorgen für
eine optimale infrastrukturelle Lage und ist bei Pendlern
begehrt.
▪ Das Objekt liegt im Stadtteil Königskoppel zwischen
Eider und Nord-Ostsee-Kanal
▪ Schulen, Kindergarten, Bushaltestellen und alle
Einrichtungen des täglichen Bedarfs sind in
unmittelbarer Nähe erreichbar
Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis des Objekt-Exposés und seiner Bedingungen zustande. Die Käufercourtage in Höhe von 6,25 % auf den Kaufpreis einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Die EuV Wohnen GmbH (Lizenznehmer der Engel & Völkers Residential GmbH) und ggf. deren Beauftragte erhalten einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Käufer (Vertrag zugunsten Dritter, § 328 BGB). Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.