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Am Südhang von Mayen, befindet sich das ca. 350 m² große Grundstück in beliebter und stadtnaher Lage.
Weitere Details:
- Aktuelle Bebauung durch Garagen
- Die Herstellung einer bebaubaren Fläche trägt der Käufer
- Unbeplanter Innenbereich (§34 BauGB)
- Leichte Hanglage
- Geschossigkeit: 1,5
- Grundstücksgröße: ca. 16 m x 22 m (Breite x Tiefe)
Bei Zugrundelegung einer GRZ von 0,4 ergäbe sich eine maximal bebaubare Fläche von ca. 140 m².
Diese Angaben sind ohne Gewähr und bedürfen der Prüfung bei der zuständigen Baubehörde.
Das Grundstüück liegt 5 Gehminuten entfernt der Fußgängerzone der Stadt Mayen, im Landkreis Mayen-Koblenz. Die Stadt verfügt über eine historische Innenstadt, eine attraktive Fußgängerzone, mehrere Gewerbeparks und zahlreiche Bildungseinrichtungen. Der Verwaltungssitz der Verbandsgemeinde Vordereifel ist im Ortsbereich beheimatet.
Details zur Umgebung:
- Stadt Mayen mit ca. 20.000 Einwohnern, Landkreis Mayen-Koblenz
- zahlreiche Supermärkte und Fachmarktzentren vor Ort
- Innenstadt, Kino, Schwimmbad und Sportstätten im nahen Umfeld
- Krankenhaus, Ärzte, mehrere Senioreneinrichtungen
- Grundschulen und alle weiterführenden Schultypen, einschließlich Gymnasium und diverse Sonderschulformen vor Ort
Entfernungen:
- A48 und A61 in ca. 10 Fahrminuten erreichbar
- Koblenz ca. 35 km
- Bonn ca. 60 km
- zu den Flughäfen Köln-Bonn ca. 80 km und Frankfurt ca. 140 km
Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) fällig. Sie beträgt 3 % zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe, derzeit also 3,57 % des Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer und wird mit notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Vermittelnden und/oder Nachweisenden, Diamond Real Estate GmbH (Lizenznehmer der Engel & Völkers Residential GmbH) und ggf. deren Beauftragte, erhalten mit notariellem Kaufvertragsabschluss einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Käufer. Grunderwerbsteuer, Notar- und Grundbuchkosten sind vom Käufer zu tragen.