Bei dieser Immobile handelt es sich um eine 3-Raum-Wohnung in der Georgstraße 11 in Aschersleben. Das Gebäude wurde 1898 errichtet und wird derzeit von der Gerd Kepke Hausverwaltung GmbH verwaltet. Entsprechend des Baujahres beträgt die Deckenhöhe ca. 3,00 m.
Die Eigentumswohnung liegt im 2. Obergeschoss des vierstöckigen Gebäudes und erstreckt sich über eine Wohnfläche von ca. 84 m². Alle Zimmer sind über den Flur erreichbar. Den Balkon können Sie über das Kinderzimmer betreten. Zu der Wohnung gehört ein Abstellraum, der sich auf halber Treppe befindet.
Die Wohnung ist aktuell nicht vermietet und kann für einen marktüblichen Mietzins von 5,63 EUR/m² vermietet werden. Das Hausgeld beträgt 357,00 Euro inklusive der Betriebskosten, der nichtumlagefähigen Kosten (ca. 65,74 EUR) und der Zuführung zur Instandhaltungsrücklage. Das Rücklagenkonto insgesamt hatte zum 25.03.2021 einen Stand von 2.397,69 EUR.
Der Salzlandkreis besteht in seiner aktuellen Form seit 2007 und ging aus den Altkreisen Aschersleben-Staßfurt, Schönebeck und Bernburg hervor. Flächenmäßig ist er der zweitkleinste Landkreis des Bundeslandes und wird von rund 190.000 Menschen bewohnt. Er grenzt direkt an die Landeshauptstadt Magdeburg an, sonst aber an kein anderes Bundesland.
Infrastrukturell ist die BAB 2 eine wichtige Verkehrsverbindung in Ost-West-Richtung.
Mit Blick auf den Sportkomplex „Ballhaus“ liegt die Eigentumswohnung in der ruhigen Georgstraße.
In direkter Nähe befinden sich Einkaufsmöglichkeiten wie beispielsweise Lidl und ein E-Center. Sowohl der Park Herrenbreite als auch die Bahnstation in Aschersleben sind binnen weniger Minuten fußläufig erreichbar.
Gleichzeitig ist die Georgstraße eine Seitenstraße der B180, eine ideale Verkehrsanbindung ist somit sicher.
Die Wohngegend ist sowohl bei Studenten als auch bei Familien beliebt.
Der Maklervertrag mit uns kommt durch die Bestätigung der Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Textform zustande, wie z.B. insbesondere die Unterschrift des Suchkundenvertrages und/oder des Objekt-Exposés. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) 3,57 % auf den Kaufpreis inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer betragen und ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.