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Ein Stück Pferdeparadies in Oberschwaben!

Haus, Kauf | Deutschland, Baden-Württemberg, Ravensburg
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265 m²
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4,69 ha
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Ausstattung und Besonderheiten dieses Hauses

Willkommen zu diesem exklusiven Pferdehof, eingebettet in einem herrschaftlichen Schlossareal und errichtet im Jahr 2000. Diese einzigartige Gelegenheit bietet Pferdeliebhabern eine absolute Rarität mit einer parkähnlichen und malerischen Außenanlage sowie einem atemberaubenden, unverbauten Weitblick. Die paradiesisch ruhige Naturlandschaft erstreckt sich über eine beeindruckende Gesamtfläche von ca. 4,7 ha. Das Ensemble umfasst eine Gebäude- und Freifläche von ca. 7.053 m², Wiesenfläche von ca. 3 ha und eine Waldfläche von ca. 9.070 m².

Die Wohnhäuser des Pferdehofes sind hochwertig ausgestattet und bieten helle und einladende Wohnräumlichkeiten. Kaminöfen sorgen für zusätzliche Gemütlichkeit. Die Beheizung erfolgt über eine moderne Gas-Zentralheizung in Verbindung mit Fußbodenheizung. Für Ihre Fahrzeuge stehen Garagenstellplätze bereit.

Das Gelände ist arrondiert und bietet Platz für 8-10 Pferdeboxen, ein überdachtes Heulager sowie weitläufige Paddocks. Eine neuwertige Reithalle mit den Maßen 40m x 20m und ein Außenreitplatz mit denselben Ausmaßen ermöglichen optimale Trainingsmöglichkeiten für Reiter und Pferd. Eine Bergehalle und eine Sattelkammer runden die Ausstattung ab.

Ein weiteres herausragendes Merkmal dieses einzigartigen Pferdehofes ist eine Bebauungsfläche von ca. 1600 m², die Ihnen vielseitige Gestaltungsmöglichkeiten bietet.

Wir stehen Ihnen gerne für weitere Informationen und eine Besichtigung zur Verfügung. Auf Wunsch der Verkäuferseite bitten wir Sie um Vertraulichkeit bezüglich dieses außergewöhnlichen Objektes. Ein Liquiditätsnachweis-/ Kapitalnachweis ist erwünscht, um die Seriosität des Interessenten zu bestätigen.

Nutzen Sie diese seltene Gelegenheit, um Ihren Traum vom Leben mit Pferden in dieser herrlichen Umgebung zu verwirklichen. Kontaktieren Sie uns und lassen Sie sich von diesem außergewöhnlichen Pferdehof begeistern. Wir freuen uns darauf, Sie persönlich zu beraten und Ihnen diese einzigartige Immobilie zu präsentieren.


Ravensburg: Lage und Umfeld dieser Immobilie

Der Pferdehof liegt im reizvollen Oberschwaben, in der idyllischen Gemeinde Eberhardzell. Auf der Achse zwischen Stuttgart, München und Bodensee, in herrlicher Landschaft und doch am Puls des Lebens. Ulm ist in ca. 25 Minuten erreichbar, der Bodensee/Friedrichshafen (Flughafen) in ca. 30 Minuten, Stuttgart und München mit Ihren Flughäfen in jeweils ca. 1 ½ Stunden, der neue Airport Memmingen in einer ½ Stunde und die herrlichen Skigebiete im Allgäu, in Österreich und der Schweiz in 30-60 Minuten. Der naheliegende Bodensee bietet eine Vielzahl an Wassersportmöglichkeiten in ca. 30-40 Minuten Entfernung.


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Engel & Völkers Ravensburg
  • E u. V Immobilien Bernd Stölzle
  • Lizenzpartner der Engel & Völkers Residential GmbH
  • Wael Gadalla
  • Kirchstrasse 9
  • 88212 Ravensburg
  • Tel.: +49751 355 59 80
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E u. V Immobilien
Lizenzpartner der Engel & Völkers Residential GmbH

Kirchstraße 9
88212 Ravensburg
Tel.: +49 751 3555980
Fax: +49 751 35559820
Internet: www.engelvoelkers.com/ravensburg

Geschäftsinhaber: Bernd Stölzle
Berufsaufsichtsbehörde im Sinne von § 34 c GewO:
Landratsamt 88212 Ravensburg

Steuernummer: 77487/11350
UStIdNr. DE257592119
Finanzamt Ravensburg
Amtsgericht Ravensburg

Es besteht eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung bei der ERGO Versicherung AG, Berlin.

Online-Streitbeilegung: http://ec.euorpa.eu/consumers/odr
Mail an: Ravensburg@engelvoelkers.com


Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Der Maklervertrag zwischen dem Kunden und uns kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch Vereinbarung in Textform zustande. Ergibt sich nicht aus abweichenden Vereinbarungen etwas anderes, hat der Vertrag mit dem Verkäufer oder Vermieter eine Laufzeit von sechs Monaten und verlängert sich jeweils automatisch um einen weiteren Monat, wenn nicht eine Vertragspartei mit einer Frist von vier Wochen vor Vertragsende schriftlich oder in Textform gekündigt hat.
2. Der Kunde ist nicht berechtigt, während der Laufzeit des Maklervertrages mit uns andere Makler mit Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeiten betreffend das Vertragsobjekt zu beauftragen. Bei schuldhaftem Verstoß gegen diese Regelung haftet der Kunde uns im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften für die hierdurch entstehenden Schäden.
3. Unsere Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit erfolgt auf der Grundlage der uns von unseren Vertragspartnern oder anderen Auskunftsbefugten erteilten Auskünfte und Informationen. Hierfür wird keine Haftung übernommen. Irrtum und/oder Zwischenverkauf oder -vermietung bleiben vorbehalten.
4. Soweit keine Interessenkollision oder ein gesetzlicher Ausschluss vorliegt, sind wir berechtigt, auch für die andere Partei des Hauptvertrages provisionspflichtig tätig zu werden.
5. Kommt durch unsere Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit statt des ursprünglich erstrebten Kaufvertrages zwischen den Parteien des Hauptvertrages über das Vertragsobjekt ein Miet-, Pacht oder ähnlicher Nutzungsvertrag zustande oder umgekehrt, berührt dies den Provisionsanspruch dem Grunde nach nicht, sofern nicht ein gesetzlicher Ausschluss vorliegt. Es gilt dann der übliche Maklerlohn im Sinne von § 653 Abs. 2 BGB als geschuldet.
6. Kennt der Kunde bei Abschluss des Maklervertrages die Vertragsgelegenheit betreffend das angebotene Vertragsobjekt sowie die Vertragsbereitschaft des anderen Vertragsteils des Hauptvertrages (Vorkenntnis) oder erlangt er diese Kenntnis während der Laufzeit des Maklervertrages von dritter Seite, so hat er uns dies unverzüglich mitzuteilen.
7. Unsere Objektexposés, die von uns erteilten objekt-/vertragsbezogenen Informationen sowie unsere gesamte Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit ist bzw. sind ausschließlich für den/die jeweils adressierten Kunden als Empfänger bestimmt. Der Kunde ist verpflichtet, mit den Informationen pp. nach Abschluss des Maklervertrages vertraulich umzugehen und diese nicht an Dritte weiterzugeben. Verstößt der Kunde hiergegen schuldhaft, haftet er uns gegenüber auf Schadensersatz, wenn der Erfolg unserer Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit hierdurch nicht eintritt. Kommt durch die unbefugte Weitergabe der Informationen an einen Dritten der Hauptvertrag mit diesem zustande, haftet der Kunde uns gegenüber auf Zahlung der entgangenen Provision.
8. Der Provisionsanspruch ist im Sinne von § 652 Abs. 1 BGB mit Abschluss des wirksamen Hauptvertrages fällig, wenn der Hauptvertrag auf unserer vertragsgemäßen Nachweis-/Vermittlungstätigkeit beruht. Der Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich mitzuteilen, wann, zu welchem Entgelt und mit welchen Beteiligten der Hauptvertrag geschlossen wurde. Die Auskunftsverpflichtung wird nicht dadurch berührt, dass der Hauptvertrag unter einer aufschiebenden Bedingung steht und diese noch nicht eingetreten ist.
9. Der Kunde darf Zurückbehaltungsrechte oder Aufrechnungsrechte gegenüber unserer Provisionsforderung nur geltend machen, wenn die Forderungen des Kunden auf demselben Vertragsverhältnis (Maklervertrag) beruhen oder wenn sonstige Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig tituliert sind.
10. Wir nehmen nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.

Energie­informationen


Courtagepassus

Die Courtage in Höhe von 4,76 % inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer auf den Kaufpreis ist mit dem Zustandekommen des Kaufvertrages (notarieller Vertragsabschluss) verdient und fällig. Die Vermittelnden und/oder Nachweisenden,
E u. V Ravensburg Immobilien (Lizenznehmer der Engel & Völkers Residential GmbH) und ggf. deren Beauftragter, erhalten einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Käufer (Vertrag zugunsten Dritter, § 328 BGB).


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