- Freistehendes Dreifamilienhaus aus dem Jahre 1935 mit Erweiterung Ende der 60er Jahre; in attraktiver Hanglage mit schönem Gartenbereich
- Aus zwei Parzellen bestehendes 803 m² großes Grundstück in Bestlage am Lohberg in Mühltal Nieder-Ramstadt
- Das Haus untergliedert sich in drei Wohneinheiten: Im Erdgeschoss sowie im ersten Obergeschoss befinden sich jeweils eine geräumige und gut geschnittene ca. 107 m² große Wohnung und im Dach eine Einheit mit ca. 43 m² Wohnfläche. Erstes Obergeschoss ist derzeit vermietet, Einnahmen aktuell (Kaltmiete) € 9.360,- p. A.; das Erdgeschoss und das Dachgeschoss sind bei der Übergabe frei
- Mit drei separaten Einheiten ist eine flexible Nutzung der Immobilie von der kompletten Vermietung als Kapitalanlage bis hin zur Mischung von Selbstnutzung+Vermietung oder auch Mehrgenerations-Wohnen optimal gewährleistet
- Guter baulicher Gesamtzustand mit vielen bereits vorgenommenen Modernisierungsmaßnahmen
- Zwei Garagen und gut verwendbare Nutzflächen im Untergeschoss dank Vollunterkellerung vorhanden
- Angenehme Mikrolage im familienfreundlichen Umfeld mit aufgelockerter Nachbarschaftsbebauung und sehr ruhiger Straßensituation im sehr schönen Wohngebiet
- Der Standort Mühltal Nieder-Ramstadt verfügt über eine gute Infrastruktur mit bester Anbindung an die Verkehrsnetze in die gesamte Rhein-Main Region. Vor Ort gibt es eine Bahnverbindung direkt nach Frankfurt oder in die Odenwaldregion. Nach Darmstadt sind es nur wenige Fahrminuten sowohl mit dem PKW als auch mit dem Fahrrad oder mit den öffentlichen Nahverkehrsmitteln. Gute Einkaufsmöglichkeiten vor Ort sind vorhanden
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Die Courtage in Höhe von 7,14% inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer auf den Kaufpreis ist mit dem Zustandekommen des Kaufvertrages (notarieller Vertragsabschluss) verdient und fällig. Die Vermittelnden und/oder Nachweisenden, André Immobilien (Lizenzpartner der Engel & Völkers Residential GmbH) und/oder deren Beauftragter, erhalten einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Käufer (Vertrag zugunsten Dritter, § 328 BGB). Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.
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