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Konkretes Finanzierungsangebot in kürzester Zeit
Rundum-Service
-Altbauvilla aus der Gründerzeit.
-1866 m² große Baugrundstück
-Drei Geschosse
-Wohn- und Nutzfläche ca. 300 m².
-Schön eingewachsen und mit altem Baumbestand versehen
-weitläufiger Garten
Die Immobilie liegt im Bergedorfer Villenviertel. Dieser um 1900 entstandene Stadtteil hat eine lange Geschichte und Tradition. Es ist eine außerordentlich beliebte und begehrte Wohngegend, die sich durch eine Bebauung mit Einfamilienhäusern und Jugendstilvillen auszeichnet. Die nähere Umgebung bietet durch das Bergedofer Gehölz und den Sachsenwald gute Möglichkeiten die Natur zu genießen. Darüber hinaus bietet das Bergedorfer Villenviertel Kitas, Grundschulen und die renommierten Schulen Hansa und Luisen- Gymnasium. In der näheren Umgebung finden Sie Ärzte und auch das Bethesda Krankenhaus ist nicht weit entfernt. Der zwei Mal wöchentlich stattfindende Wochenmarkt mit Produkten aus den Vier- und Marschlanden hat seinen besonderen Charme. Cafés, Restaurants, die Sternwarte und das Bergedorfer Schloß ermöglichen Ihnen schöne Freizeitaktivitäten ohne lange Wege. Auf der anderen Seite sind Sie in 9 Minuten mit dem Bus an der S-Bahnstation Bergedorf, von wo aus Sie in 25 Minuten mit der S-Bahn die Hamburger Innenstadt erreichen. Mit dem Regionalzug sind es 10 Minuten Fahrzeit. Darüber hinaus bietet die Bergedorfer City alle Möglichkeiten für große und kleine Einkäufe sowohl in der Fußgängerzone Sachsentor als auch im City-Center-Bergedorf. Mit dem PKW erreichen Sie die Hamburger Innenstadt in ca. 20 Minuten. Ebenso erreichen Sie die A 25 und die A1 in wenigen Minuten Fahrzeit. Zusammenfassend lässt sich sagen, das Villenviertel und Bergedorf bieten Ihnen einen hohen Naherholungswert im Grünen und eine komplette Infrastruktur.
Der Makler-Vertrag mit uns kommt durch die Bestätigung der Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Textform zustande, wie z.B. insbesondere die Unterschrift des Suchkundenvertrages und/oder des Objekt-Exposés. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) in Höhe von 3 % zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe, also insgesamt 3,57 % des Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.