Im idyllisch gelegenen Heidenrod-Dickschied, ca. 15 Autominuten von Bad Schwalbach entfernt, befindet sich dieses ca. 853 m² große, sonnige Grundstück. Ruhig gelegen, ist es über eine eigene private Zufahrt in zweiter Reihe zu erreichen. Legen Sie Wert auf Ruhe und Natur dann sollten Sie sich dieses schöne Grundstück unbedingt ansehen.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Paragraphen 34BauGB. Zwecks verbindlicher Informationen über die Bebaubarkeit ist es erforderlich, sich mit dem Bauamt direkt in Verbindung zu setzen. Wir empfehlen hierzu eine formelle schriftliche Bauvoranfrage bei den zuständigen Behörden.
Ein Energieausweis ist aufgrund des unbebautem Grundstücks nicht erforderlich.
Heidenrod-Laufenselden im Rheingau-Taunus-Kreis liegt nördlich des Taunus-Hauptkamms und westlich der Aar zwischen Koblenz und der hessischen Landeshauptstadt Wiesbaden. Laufenselden hat knapp 2.000 Einwohner und ist damit der größte Ortsteil von Heidenrod.
In unmittelbarer Nachbarschaft findet man die notwendige Infrastruktur und ist in kürzester Zeit in den Zentren des Rhein-Main-Gebietes. Sie benötigen nur ca. 10 Minuten in die Kurstadt Bad Schwalbach, 30 Minuten in die Landeshauptstadt Wiesbaden und ca. 40 Minuten zum Flughafen Frankfurt Rhein-Main. Die zentrale und verkehrsgünstige Lage im Rhein-Main-Gebiet und die hervorragenden Anbindungen nach Wiesbaden, Mainz und Frankfurt-Flughafen oder auch nach Limburg über Bad Camberg im Norden sowie nach Darmstadt über Groß Gerau im Süden unterstreichen die ausgezeichnete Infrastruktur dieses Standortes. Die landschaftliche Attraktivität der gesamten Region Rheingau-Taunus-Kreis mit seinen wunderschönen Orten von Walluf über Eltville bis Rüdesheim und von Schlangenbad über Bad Schwalbach bis Aarbergen sowie die Nähe zu den Städten Bingen, Ingelheim, Kelkheim, Königstein, Kronberg, Bad Soden und Bad Homburg im Taunus oberhalb von Frankfurt geben dieser Lage ihren ganz besonderen Reiz.
Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch die Bestätigung der Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Textform zustande, wie z.B. insbesondere die Unterschrift des Suchkundenvertrages und/oder des Objekt-Exposés. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) jeweils in Höhe von 3% zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe, derzeit also insgesamt 3,57% des Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Grunderwerbsteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.