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Dieses von einem Amerika-Heimkehrer 1910 erbaute Wohnhaus in klassischer Rotsteinarchitektur galt schon damals als stattliches Beispiel für den Wohlstand, den die Auswanderer von Amrum sich mit viel Einsatz erarbeiten konnten. Fußbodendielen und Terrazzo als Bodenbelag, das Dach in Naturschiefer gedeckt, große Fenster, die im Dachgeschoss für Sicht auf das Wattenmeer sorgen und aufwendig gearbeitete Zimmertüren dienen als Zeugen des damaligen Anspruchs. Anfänglich als reines Wohnhaus für die Familie genutzt, wurde es später als Frühstückspension mit Zimmervermietung an wechselnde Feriengäste vermietet. Nun wartet es auf eine Revitalisierung durch einen neuen Eigentümer, denn weder die Aufteilung noch die Ausstattung des Hauses entsprechen den heutigen Anforderungen an zeitgemäßes Wohnen, die Voraussetzungen dafür sind aber vorhanden. Das 1.026 m² große, zentral gelegene Grundstück hat Potential, neben dem Hauptgebäude befindet sich ein massiv gebautes Nebengebäude auf dem Areal.
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Norddorf, die nördlichsten Gemeinde der Insel Amrum, ist ein Traum, ob als Urlaubsort oder Zweitwohnsitz. Die Luft riecht nach Salz, der Wind zerzaust die Frisur, von nahezu überall hat man Blick auf das Wattenmeer und Dünenketten. Tausende von brütenden Seevögeln machen den Himmel, das Meer und die Insel mit ihren Rufen lebendig und sorgen das ganzen Jahr für das echte "Nordsee-Gefühl". Ob mit einem Buch in den Dünen, einem Stück Friesentorte in einem der schönen Cafés oder einem Tee mit Köm auf der eigenen Terrasse. Ruhe und Erholung sind in Norddorf auf Amrum stetige Begleiter.
Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch die Beauftragung der Maklertätigkeit in Textform (z.B. E-Mail mit Bestätigung der gewollten Inanspruchnahme) zustande. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) jeweils in Höhe von 3% zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe, derzeit also insgesamt 3,57% des Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.