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Rundum-Service
Diese wunderschöne historische Villa aus dem Jahr 1898 im Herzen von Aumühle wurde durch uns erfolgreich verkauft.
Wir gratulieren neuen Eigentümern recht herzlich!
Aumühle zählt zu den besten Wohnlagen östlich von Hamburg. Die Bebauung besteht vor allem aus alten, herrschaftlichen Villen und schönen Einfamilienhäusern, die der Gemeinde ihren typischen Charme verleihen.
Zur Deckung des täglichen Bedarfs bietet Aumühle in seiner Geschäftsstraße gute Einkaufsmöglichkeiten. Kindergärten und eine Grundschule befinden sich ebenfalls im Ort. Die weiterführenden Schulen in Reinbek und Wentorf sind mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar. Die etwa 3100 Einwohner schätzen den ambitionierten Sportverein mit vielen Abteilungen. In unmittelbarer Umgebung befinden sich zahlreiche Ausflugs- und Freizeitmöglichkeiten, so auch Reit-, Hockey- und Golfclubs. Der geschichtsträchtige Sachsenwald lädt zu ausgedehnten Spaziergängen oder Fahrradtouren ein. Und am idyllischen Mühlenteich warten gute Restaurants auf Ihren Besuch. Aufgrund der angenehmen Lage, erleben Sie hier ein hohes Maß an Ruhe und Erholung mitten im Grünen.
Die BAB Hamburg-Berlin (A 24) und Lübeck-Bremen (A 1) gewährleisten eine gute Verkehrsanbindung. Die S-Bahn des HVV ist in 30 Minuten in der Hamburger Innenstadt.
Der Makler-Vertrag mit uns kommt durch die Bestätigung der Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Textform zustande, wie z.B. insbesondere die Unterschrift des Suchkundenvertrages und/oder des Objekt-Exposés oder der Besichtigungsbestätigung. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) in Höhe von 3 % zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe, derzeit also insgesamt 3,57 % des Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.