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VERKAUFT *Hochwertige 1 Zi-Wohnung in 1A Lage Bitburgs*

Wohnung, Kauf | Deutschland, Rheinland-Pfalz, Trier, Bitburg
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Ausstattung und Besonderheiten dieser Wohnung

Zum Verkauf steht hier eine sehr schöne und attraktive Neubauwohnung mit ca. 39m² Wohnfläche, die sich in einem Mehrparteienhaus auf der 2. Etage befindet. Das Haus wurde 2018 gebaut und Ende 2019 fertig gestellt. Diese 1.Zimmer-Wohnung besteht aus einem großen Wohn-Schlafraum, in dem sich auch eine hochwertige und neue Küche befindet, einem Bad mit Dusche, sowie einem Abstellraum. Eine regulierbare Fußbodenheizung sorgt für eine angenehme Wärme. Das Haus bietet zudem einen Personenaufzug, sowie einen Wasch- und Fahrradraum. Zu dieser exklusiven Wohnung gehört ebenfalls ein geräumiger Kellerraum und ein PKW Stellplatz direkt hinter dem Haus. Machen Sie sich Ihr eigenes Bild und vereinbaren gerne einen Besichtigungstermin mit uns.


Bitburg: Lage und Umfeld dieser Immobilie

Diese Neubauwohnung befindet sich in der Stadt Bitburg in einem sehr attraktiven und bevorzugten Wohngebiet, ganz in der Nähe der Innenstadt gelegen. Bitburg hat ca. 13.000 Einwohner und ist Kreisstadt des Eifelkreises Bitburg-Prüm. Wahrzeichen dieser Stadt ist sicherlich die international bekannte Bitburger-Brauerei. Die B51 bildet die wichtigste Nord-Süd-Verbindung, sowie die A60 in Richtung Wittlich und Lüttich. Die Infrastruktur ist sehr gut, da sich alle gängigen Einkaufsmöglichkeiten, Kindergärten, Grund-Realschule und Gymnasium, sowie zahlreiche Ärzte und gastronomische Betriebe ganz in der Nähe befinden.
Direkt auf der gegenüberliegenden Straßenseite befindet sich ein REWE Markt, so dass Sie jederzeit ohne Aufwand entspannt Ihre Einkäufe tätigen können. In und um Bitburg gibt es ebenfalls zahlreiche Sport und Freizeitmöglichkeiten wie z.B. eine Eislaufbahn und ein Erlebnisschwimmbad.


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Engel & Völkers Trier
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  • Mobil: 0179 4844559
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Handelsregistergericht: Amtsgericht Koblenz
Handelsregisternummer: HRB 21120
Umsatzsteueridentifikationsnummer: DE814968786
Vertretungsberechtigter: Ass. iur. Georg Lennartz LL.M.
Sitz der Gesellschaft: Habsburgring 63, 56727 Mayen



Zuständige Aufsichtsbehörde für die Tätigkeit nach §34c GewO:
Stadtverwaltung Mayen, Ordnungsbehörde
Rathaus Rosengasse, 56709 Mayen, Tel. 02651/88-0
Gewerbeerlaubnis nach §34c GewO vom 25.03.2008 (Nr.3-1711)
Erteilt durch die Stadtverwaltung Mayen (Anschrift/Kontakt wie zuvor)
Berufskammer: Industrie- und Handelskammer, Schlossstr. 2, 56068 Koblenz

Verbraucherinformation zur alternativen Streitschlichtung (Art 14 (1) ODR-VO
und § 36 VSBG) Die Internetplattform der Europäischen Union zur Online-Streitbeilegung (sog. „OS-Plattform“) für Verbraucher ist unter dem folgenden Link erreichbar: http://ec.europa.eu/consumers/odr Wir nehmen nicht am Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.


Vermögenschaden-Haftpflichtversicherung: R+V Allgemein Versicherung AG
Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden, www.ruv.de, Tel.: 01802 7858633
Räumlicher Geltungsbereich: Europa


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und www.engelvoelkers.com/trier: Ass. iur. / LL.M. Georg Lennartz, Zuckerbergstraße 31, 54290 Trier, Tel. 0651 9120974, E-Mail: trier@engelvoelkers.com

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Courtagepassus

Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch die Bestätigung der Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Textform zustande, wie z.B. insbesondere die Unterschrift des Suchkundenvertrages und/oder des Objekt-Exposés. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) in Höhe von 3 % zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe derzeit also insgesamt 3,57 % des Kaufpreises einschließlich 19 % Umsatzsteuer bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttoprovision unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Jürgen Gombert Immobilien (Lizenzpartner der Engel & Völkers Residential GmbH) und ggf. deren Beauftragte erhalten einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Käufer (Vertrag zugunsten Dritter, § 328 BGB). Grunderwerbsteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.



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