EV Bonn Immobilien Spohr, e.K.
Moltkestr. 28
53173 Bonn
Lizenzpartner der Engel & Völkers Residential GmbH
Aufsichtsbehörde: Ordnungsamt Bonn, Berliner Platz 2, 53111 Bonn
Registergericht: Amtsgericht Bonn, HRA 7561
Steuernr. 206/5318/1742
UStIdNr. DE270258290
§ 34c GewO - Bonn
Berufshaftpflichtversicherung: Victoria Versicherung, Rhöndorfer Str. 29b, 53604 Bad Honnef, Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Inhaber und Vertretungsberechtigter: Michael Spohr
Phone: +49 (0) 228 42 27 7-0
Fax: +49 (0) 228 42 27 7-29
Bonn@engelvoelkers.com
Online-Streitbeilegung:
http://ec.europa.eu/consumers/odrAllgemeine Geschäftsbedingungen
1. Unsere Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit erfolgt aufgrund der uns vom Auftraggeber oder anderen Auskunftsbefugten erteilten Auskünfte. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit können wir nicht übernehmen. Irrtum und Zwischenverkauf und ‑vermietung bleiben vorbehalten.
2. Der Maklervertrag mit uns/oder unserem Beauftragten kommt entweder durch schriftliche Vereinbarung oder auch durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis etwa des Objekt-Exposés und seiner Bedingungen oder von uns erteilter Auskünfte zustande.
3. Unsere Nachweis-/Vermittlungstätigkeit, Exposé etc. sind ausschließlich für den adressierten Empfänger bestimmt und vertraulich zu behandeln. Bei Weitergabe an Dritte ohne unsere Zustimmung ist der Empfänger unserer Nachweis-/Vermittlungstätigkeit zur Zahlung der ortsüblichen oder vereinbarten Provision verpflichtet, wenn der Dritte das Geschäft, ohne mit uns einen Maklervertrag vereinbart zu haben, abschließt; weitere Schadensersatzansprüche unsererseits bleiben vorbehalten.
4. Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil provisionspflichtig tätig zu werden, soweit keine Interessenkollision vorliegt.
5. Der Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt, dass statt des ursprünglich beabsichtigten Geschäftes ein anderes zustande kommt (z. B. Kauf statt Miete oder umgekehrt), sofern der wirtschaftliche Erfolg nicht wesentlich von unserem Angebot abweicht.
6. Die Provision ist verdient und fällig bei Vertragsabschluss in gehöriger Form bzw. bei Abschluss eines gleichwertigen Geschäftes, das im Zusammenhang mit der maklerseits geleisteten Maklertätigkeit steht. Die Erwerbs- bzw. Nutzungsbedingungen sind uns von unserem Vertragspartner mitzuteilen.
7. Zurückbehaltungsrechte und Aufrechnungen gegenüber der Courtageforderung sind ausgeschlossen, soweit die aufrechenbare Forderung nicht bestritten oder nicht rechtskräftig festgestellt ist.
8. Ist dem Empfänger das von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt, ist uns dies schriftlich unverzüglich, d. h. spätestens innerhalb von drei Tagen ab Entgegennahme unseres Nachweises/Exposees mitzuteilen. Erfolgt dies nicht, so hat der Kunde uns im Wege des Schadensersatzes sämtliche Aufwendungen zu ersetzen, die uns dadurch entstanden sind, dass der Kunde uns nicht über die bestehende Vorkenntnis informiert hat.
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Maklers, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
10. Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein oder werden, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Die unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen der vertraglichen Vereinbarung nicht zuwiderläuft.
Allgemeines Gebühren- und Provisionssatzverzeichnis
Stand:
01.10.2009 Allgemeines Gebühren- und Provisionssatzverzeichnis
Nach §§ 1 und 5 Preisangabenverordnung (PAngV) ist jeder Gewerbetreibende, der Letztverbrauchern gegenüber Waren oder Leistungen anbietet, verpflichtet, seine Preise bzw. Verrechnungsgrundsätze in ein Preisverzeichnis aufzunehmen und in seinem Geschäftslokal auszuhängen.
Erfolgsgebühren ¹
(Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages oder zur Vermittlung eines Vertrages, § 652 BGB)
Verkauf:
Häuser, Eigentumswohnungen und Grundstücke,
jeweils von Käufer und Verkäufer 3,57 % vom Kaufpreis
Vermietung²:
Vermittlung von Mietobjekten 2,38 Monatsmieten für den Vermieter
oder
Akquisition von Mietobjekten 2,38 Monatsmieten für den Mieter
Dienstleistungsgebühren ²
(Beratungsdienstleistungen)
Beratung:
Grundgebühr (600,- € Netto) 714,00 €
Stundensatz (85,- € Netto) 101,15 €/h
In allen vorgenannten Beträgen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer in jeweils gültiger gesetzlicher Höhe enthalten.
¹ In Fällen, in denen der Leistungsumfang individuell vereinbart werden muss, wird üblicherweise auch die Gebühr individuell berechnet und vereinbart.
² Gemäß §§ 2 Abs. 1a, 3 Abs. 2 Wohnungsvermittlungsgesetz.
Stand:
01.06.2015