Das Gebäude wurde, zunächst als Einfamilienhaus, 1963 in massiver Bauweise errichtet. Im Jahr 1991 wurde es durch Anbau und Erweiterung zu einem Zweifamilienhaus umgebaut. Die ca. 134m² Wohnfläche der Hauptwohnung verteilen sich auf zwei Ebenen. Auf ca. 92m² im Erdgeschoss befinden sich Wohnen, Kochen, Diele, Garderobe, Gäste- WC und eine ca. 40m² große Terrasse in westlicher Ausrichtung. Die Raumaufteilung bietet ein äußerst großzügiges Wohngefühl. Der gepflegte, großzügige Garten mit Gartenhaus und kleinem Teich lädt zu vielfältigen Aktivitäten ein. Im Obergeschoss mit ca. 42m² Wohnfläche finden Sie zwei weitere Zimmer und ein Bad. Eine Doppelgarage sowie zwei davor liegende PKW-Stellplätze sorgen für ausreichend Parkraum.
Die im Stil einer Doppelhaushälfte errichtete, ca. 80m² große Einliegerwohnung erreichen Sie über einen separaten Eingang. Sie wurde 1991 neu errichtet. Sie verfügt über zwei Zimmer, Küche, Diele, Bad, Gäste- WC, Abstellraum und eine ca. 21m² große Terrasse. Eine angrenzende Garage sowie ein Stellplatz gehören ebenfalls zu dieser Einheit.
Das Haus befindet sich im Stadtteil Cronenberg in ruhiger Lage am Ende einer Sackgasse. Ein Supermarkt und mehrere Restaurants lassen sich fußläufig erreichen. Die nächste Bushaltestelle befindet sich nur circa 400 Meter entfernt. Kleinere Kinder können Sie in der nahen Evangelischen Kindertagesstätte unterbringen. Die Größeren haben die Möglichkeit, die Hermann-Herberts Grundschule, die Realschule "Friedrich-Bayer" oder das Schulzentrum Süd zu besuchen. Durch den Burgholz- Tunnel ist die Verkehrsanbindung zur A46 Richtung Düsseldorf und Dortmund sehr gut.
Energieangaben: Bedarfsausweis, Endenergiebedarf: 184,0 kWh(m²*a), wesentlicher Energieträger: Gas/Öl, Baujahr: 1963/1991, Baujahr Energieträger: 1985/2007, Energie-effizienzklasse: F.
Der Makler-Vertrag mit uns kommt durch die Bestätigung der Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Textform zustande, wie z.B. insbesondere die Unterschrift des Suchkundenvertrages und/oder des Objekt-Exposés. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) in Höhe von 3% zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe, derzeit also insgesamt 3,57% des Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Grunderwerbsteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.