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Willkommen im zauberhaften Zedern-Village

Haus, Kauf | Deutschland, Hamburg, Othmarschen
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Was Sie über diese Doppelhaushälfte wissen sollten


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Ausstattung und Besonderheiten dieser Doppelhaushälfte

Werden Sie Teil einer besonderen Nachbarschaft in fußläufiger Entfernung zur Elbe! Die charmante Doppelhaushälfte aus dem Jahr 1955 besticht durch ihre gemütliche Atmosphäre, den Südgarten mit hübscher Terrasse und dem schönen Dachgeschoss. Die Wohn- und Nutzfläche von insgesamt ca. 160 m² verteilt sich auf 4 Zimmer über 3 Etagen und den Keller. Durch die solide Eingangstür betritt man den offen gehaltenen Wohnbereich mit Küche und einem schönen Ausblick auf den Garten. Bodentiefe Fenster lassen viel Licht herein und ein Kaminofen sorgt für Gemütlichkeit. Im Eingangsbereich befindet sich auch ein Gäste-WC. Vom Flur im 1. Stockwerk gehen zwei Zimmer mit Zugang zum nach Westen ausgerichteten Balkon sowie ein Duschbad und ein separates WC ab. Eine Holztreppe führt in das ausgebaute Dachgeschoss mit einem zweiten Kaminofen. Anschlüsse für ein weiteres Bad sind vorhanden. Durch die Gaube und das zur Elbseite gerichtete große Dachfenster entsteht ein großzügiges Raumgefühl. Auf dem ca. 200 m² großen Grundstück besteht die Möglichkeit mit einfachen Mitteln einen Stellplatz zu errichten. Der Keller bietet zusätzliche Lagerfläche. Im Laufe der Jahre wurden diverse Renovierungsarbeiten durchgeführt, z.B. 2004 neue Holzfenster mit Doppelverglasung und Böden, eine Einblasdämmung zwischen dem Dachgeschoss und dem 1. OG, sowie neue Leitungen. 2012 folgte der Ausbau des Dachgeschosses und eine Erneuerung der Bäder unter Verwendung hochwertiger Via Zementfliesen. Schaffen Sie sich Ihren eigenen Wohntraum und überzeugen Sie sich bei einer Besichtigung von den Möglichkeiten dieser Immobilie.


Virtueller Rundgang durch diese Immobilie

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Othmarschen: Lage und Umfeld dieser Immobilie

Das Gebäudeensemble im Zedernweg hat das Flair einer kleinen, familiären Wohnsiedlung und befindet sich dennoch in direkter Nachbarschaft zu den prächtigen Anwesen der Elbchaussee. Durch die Sackgassenlage ist die Straßennutzung fast ausschließlich den Anwohnern vorbehalten, was die Wege zu einer inoffiziellen Spielstraße für die kleinen Bewohner macht. Diese besondere Wohnlage in Othmarschen zeichnet sich außerdem durch ihre Fußläufigkeit zur Elbe und den umliegenden Parklandschaften aus. Die Waitzstraße als lebhafter Mittelpunkt des Stadtviertels ist in wenigen Minuten zu erreichen. Die Geschäfte hier decken weit mehr als den täglichen Bedarf und in den Cafés und Restaurants trifft sich die Nachbarschaft. Das Elbe Einkaufzentrum ist mit dem Auto schnell erreicht. Neben einer Vielzahl an Arztpraxen diverser Fachrichtungen sind auch Kitas und renommierte Schulen vorhanden, z.B. die Grundschule Klein-Flottbeker-Weg, das Gymnasien Othmarschen und das Christianeum. Auch die internationale Schule liegt in der näheren Umgebung. Es bieten sich vielfältige Sport- und Freizeitmöglichkeiten wie Tennis, Reiten, Hockey, Polo und Golf z.B. im GTHGC, im Flottbeker Reiterverein, dem Polo-Club oder im Golf-Club Falkenstein. Othmarschen liegt zentral und dabei ruhig mit eigener Anbindung an die A7. In der Hamburger Innenstadt ist man mit dem PKW oder den öffentlichen Verkehrsmitteln in nur 15-20 Minuten. Auch der Hamburger Flughafen ist per PKW oder S-Bahn schnell erreicht. Es gibt in Hamburg keinen Stadtteil, der zentrale Urbanität und ruhige Weitläufigkeit besser verbindet als dieses nachgefragte Herzstück der Elbvororte!


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Engel & Völkers Hamburg Elbe MC
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Vancouverstraße 2a
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Tel.: +49 40 98 76 35 333
E-Mail: elbe@engelvoelkers.com
USt-ID-Nr.: DE 211114704
Handelsregisternr.: HRB 76917 Amtsgericht Hamburg
Geschäftsführung: Till-Fabian Zalewski, Phillip Niemann
Lizenzpartner der Engel & Völkers Residential GmbH, Hamburg
Erlaubnis nach § 34c GewO:
Aufsichtsbehörde: Bezirksamt Hamburg-Mitte Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt-Gewerberecht und Marktwesen, Klosterwall 2- Block A, 20095 Hamburg, Telefon: +49 40 42854-4705 Telefon: +49 40 42854-4720, Fax: +49 404279-08070,
Email: Gewerberegister@hamburgmitte.hamburg.de
Berufsrechtliche Regelung:
§ 34c Gewerbeordnung: Die berufsrechtliche Regelung kann über die vom Bundesministerium der Justiz und von der juris GmbH betriebenen Webseite www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.
Redaktionelle Verantwortlichkeit nach § 55 Abs. 2 RStV:
Lena Soyke, Vancouverstraße 2a, D-20457 Hamburg
Verbraucherinformationen zur alternativen Streitschlichtung (Art 14 (1) ODR-VO) und § 36 VSBG
Die Internetplattform der Europäischen Union zur Online-Streitbeilegung (sog. „OS-Plattform“) für Verbraucher ist unter dem folgendem Link erreichbar: http://ec.europa.eu/consumers/odr
Wir nehmen nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.


Allgemeine Geschäftsbedingungen ​

1. Der Maklervertrag zwischen dem Kunden und uns kommt entweder durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Grundlage bzw. in Kenntnis der für die erfolgreiche Vermittlungs-/Nachweistätigkeit anfallenden Provisionsforderung zustande. Ergibt sich nicht aus den Umständen oder abweichenden Vereinbarungen etwas anderes, hat der Vertrag eine Laufzeit von sechs Monaten und verlängert sich jeweils automatisch um einen weiteren Monat, wenn nicht eine Vertragspartei mit einer Frist von einem Monat vor Vertragsende gekündigt hat.

2. Der Kunde ist nicht berechtigt, während der Laufzeit des Maklervertrages mit uns andere Makler mit Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeiten betreffend das Vertragsobjekt zu beauftragen. Bei schuldhaftem Verstoß gegen diese Regelung haftet der Kunde uns für die hierdurch entstehenden Schäden.

3. Unsere Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit erfolgt auf der Grundlage der uns von unseren Vertragspartnern oder anderen Auskunftsbefugten erteilten Auskünfte und Informationen. Hierfür wird keinerlei Haftung übernommen. Irrtum und/oder Zwischenverkauf oder -vermietung bleiben vorbehalten.

4. Soweit keine Interessenkollision vorliegt, sind wir berechtigt, auch für die andere Partei des Hauptvertrages provisionspflichtig tätig zu werden.

5. Kommt durch unsere Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit statt des ursprünglich erstrebten Kaufvertrages zwischen den Parteien des Hauptvertrages über das Vertragsobjekt ein Mietvertrag zustande oder umgekehrt, berührt dies den Provisionsanspruch nicht. Es gilt dann der übliche Maklerlohn im Sinne von § 653 Abs. 2 BGB als geschuldet.

6. Kennt der Kunde bei Abschluss des Maklervertrages die Vertragsgelegenheit betreffend das angebotene Vertragsobjekt sowie die Vertragsbereitschaft des anderen Vertragsteils des Hauptvertrages (Vorkenntnis) oder erlangt er diese Kenntnis während der Laufzeit des Maklervertrages von dritter Seite, so hat er uns dies unverzüglich mitzuteilen.

7. Unsere Objektexposés, die von uns erteilten objekt-/vertragsbezogenen Informationen sowie unsere gesamte Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit ist bzw. sind ausschließlich für den/die jeweils adressierten Kunden als Empfänger bestimmt. Der Kunde ist verpflichtet, mit den Informationen pp. nach Abschluss des Maklervertrages vertraulich umzugehen und diese nicht an Dritte weiterzugeben. Verstößt der Kunde hiergegen schuldhaft, haftet er uns gegenüber auf Schadensersatz, wenn der Erfolg unserer Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit hierdurch nicht eintritt. Kommt durch die unbefugte Weitergabe der Informationen an einen Dritten der Hauptvertrag mit diesem zustande, haftet der Kunde uns gegenüber auf Zahlung der entgangenen Provision.

8. Der Provisionsanspruch ist im Sinne von § 652 Abs. 1 BGB mit Abschluss des wirksamen Hauptvertrages fällig, wenn der Hauptvertrag auf unserer vertragsgemäßen Nachweis-/Vermittlungstätigkeit beruht. Der Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich mitzuteilen, wann, zu welchem Entgelt und mit welchen Beteiligten der Hauptvertrag geschlossen wurde. Die Auskunftsverpflichtung wird nicht dadurch berührt, dass der Hauptvertrag unter einer aufschiebenden Bedingung steht und diese noch nicht eingetreten ist.

9. Der Kunde darf Zurückbehaltungsrechte oder Aufrechnungsrechte gegenüber unserer Provisionsforderung nur geltend machen, wenn die Forderungen des Kunden auf demselben Vertragsverhältnis (Maklervertrag) beruhen oder wenn sonstige Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig tituliert sind.

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Courtagepassus

Der Makler-Vertrag mit uns kommt durch die Bestätigung der Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Textform zustande, wie z.B. insbesondere die Unterschrift des Suchkundenvertrages und/oder des Objekt-Exposés. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den seit dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) in Höhe von 3 % zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe, derzeit also insgesamt 7,14 % des Kaufpreises einschließlich ges. Umsatzsteuer bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Grunderwerbsteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer. Alle Angaben sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf Informationen, die uns von unserem Auftraggeber übermittelt wurden. Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Sollte das von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt sein, teilen Sie uns dieses bitte unverzüglich mit. Die Weitergabe dieses Exposees an Dritte ohne unsere Zustimmung löst gegebenenfalls Courtage- bzw. Schadensersatzansprüche aus. Im Übrigen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Rechtsbeziehung zwischen Ihnen und der Engel & Völkers Immobilien GmbH (Lizenznehmer der Engel & Völkers Residential GmbH).


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