Das kürzlich ausgewiesene Neubaugebiet „Schlachterstraße-Süd“ liegt ruhig gelegen im Westen Wolnzachs und befindet sich an einem geschützten Nordhang.
Das Grundstück „Schlachterstraße 49“ befindet sich inmitten des Hangs und umfasst eine Grundfläche von 598 m². Gemäß Flächennutzungsplan darf das Grundstück mit einer Doppelhaushälfte bebaut werden.
Die Nähe zur Ortsmitte bei gleichzeitiger Ortsrandlage sowie die bereits vorhandene Erschließungsstraße mit Ver- und Entsorgungsleitungen schafft attraktive Bedingungen, die mit vergleichbaren Voraussetzungen so derzeit nicht in Wolnzach verfügbar sind.
Nördlich von München, mitten im Herzen der hügeligen Hallertau gelegen, präsentiert sich der Markt Wolnzach als charmanter, selbstbewusster Heimatort. Wolnzach besticht durch seine beispielhafte Gastronomie, eine optimale Allgemeinversorgung im Gesundheitswesen und ein großes Freizeitangebot für jede Altersgruppe!
• 2 km zur Autobahn (A93)
• 15 km nach Pfaffenhofen/Ilm
• 30 km nach Ingolstadt
• 60 km nach München
• 68 km nach Regensburg
• 4 km zum Bahnhof
• 15 km zum Krankenhaus Mainburg
• 19 km zum Krankenhaus Pfaffenhofen/Ilm
• 40 km zum Flughafen
• 2 km zum Einzelhandel
• 1 km zum Wolnzacher Ortskern
In Wolnzach findet man unter anderem auch ein Schwimm- und Erlebnisbad, ein Kino, eine breit aufgestellte Gastronomie sowie mehrere Kindergärten, eine Kinderkrippe, eine Mittelschule und ein Gymnasium.
Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch die Beauftragung der Maklertätigkeit in Textform (z.B. E-Mail mit Bestätigung der gewollten Inanspruchnahme) zustande. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) in Höhe von 3,0 % zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe, derzeit also insgesamt 3,57 % des Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.