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Engel & Völkers Husum
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W-02MRH3 – Dies ist die Engel & Völkers Immobilien-ID, nach der Ihr Makler möglicherweise fragt.
Inke Marie Buchloh-Duwe
EuV Wohnen GmbH
Lizenzpartner der Engel & Völkers Residential GmbH
Zimmer
7Schlafzimmer
4Badezimmer
2Wohnfläche
140 m²Grundstücksfläche
830 m²Zustand
TopStellplätze
3Baujahr
1911Energieausweis vorhanden
JaEnergiebedarf
183.4 kWh/m²aEnergieträger
ÖlheizungArt des Energieausweises
EnergiebedarfsausweisDieses Objekt befindet sich in dem Ort Süderlügum, nur 5km von der dänischen Grenze entfernt. Die Immobilie liegt in einer Nebenstraße von der B5, sodass die infrastrukturelle Anbindung sehr gut ist, ohne dabei von Lärm gestört zu werden. Die Gemeinde verfügt über ein gutes Schulangebot mit einer Grundschule und der Regionalschule Südtodern sowie eines Kindergartens. Auch Einzelhandel und Tankstellen sind in unmittelbarer Nähe des Objektes. Durch die Nähe zu Dänemark kommen viele dänische Bürger und Urlauber nach Süderlügum, um ihre Einkäufe zu erledigen, was die Gemeinde vielseitig belebt. Durch die B 5 ist die Anbindung nach Süden und Norden optimal, auch die Nordfriesischen Inseln sind schnell zu erreichen. Dieses Haus eignet sich sehr für eine Familie mit Kindern, aber auch für Personen die dieses schöne Haus zu schätzen wissen und schon immer gerne im Norden von Deutschland leben möchten. Das Objekt ist erst nach Absprache mit den Eigentümern zu bewohnen.
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Norderstraße 5, 25813, Husum
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Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis des Objekt-Exposés und seiner Bedingungen zustande. Die Käufercourtage in Höhe von 3,57 % auf den Kaufpreis einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Die EuV Wohnen GmbH (Lizenznehmer der Engel & Völkers Residential GmbH) und ggf. deren Beauftragte erhalten einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Käufer (Vertrag zugunsten Dritter, § 328 BGB). Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.