Dieses schöne und einzigartige Anwesen aus dem Ursprungsbaujahr um 1900 befindet sich in ruhiger ländlicher Lage von Wittmund-Burhafe. Das Gebäude wurde im Jahr 1984 umfangreich saniert und erstrahlt auch heute noch in voller Pracht. Der individuelle und außergewöhnliche Charakter des Objektes spiegelt sich in den gemütlichen Räumlichkeiten auf zwei Etagen wider. Die genaue Raumaufteilung entnehmen Sie bitte den Grundrissen im Exposé. Das Grundstück mit seinem wunderschönen parkähnlichem Garten mit Teichanlage ist von Wiesenflächen umgeben, die Bepflanzung dieses Naturparadieses gewährt absolute Privatsphäre. Ausreichend Platz für Ihre PKW und Gartengeräte finden Sie in der Doppelgarage mit angrenzender Werkstatt. Zum Angebot gehört auch eine kleine Wiese, die als Pferdeauslauf dienen kann bzw. auf Anfrage auch zusätzlich bebaut werden könnte. Ein Glasfaseranschluss für schnelles Internet wurde bereits gelegt. Gerne zeigen wir Ihnen diese Immobilie bei einer persönlichen Besichtigung, vereinbaren Sie einen Termin, es lohnt sich!
Zur gemütlichen Ostfriesenstadt Wittmund zählen 14 reizvolle Ortschaften. Wittmund bietet Möglichkeiten für einen erholsamen und erlebnisreichen Urlaub, auch in ländlicher Idylle. Natur pur und ostfriesische Wallheckenlandschaft gibt es auf gut ausgeschilderten Wegen zu entdecken. Die Innenstadt mit Fußgängerzone ist kinderfreundlich. Der Schlosspark lädt zum Verweilen ein. Für Fun und Fitness sorgt ein beheiztes Erlebnis-Freibad. Die Peldemühle von 1741 gilt als die älteste Galerieholländermühle Deutschlands. Und auch das berühmte Ostfriesen-Abitur kann hier gemacht werden.
Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch die Bestätigung der Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Textform zustande, wie z.B. insbesondere die Unterschrift des Suchkundenvertrages und/oder des Objekt-Exposés. Die Höhe der Courtage beträgt für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) 2,98 % inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer und ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.