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Das Bestellerprinzip gilt nur für die Vermietung

Neuregelung der Marktprovision: Wen betrifft das Bestellerprinzip?

Bundestag und Bundesrat haben das Mietrechtsnovellierungsgesetz verabschiedet. Darin enthalten ist nicht nur die Mietpreisbremse, sondern auch eine Änderung im Maklerrecht: das sogenannte Bestellerprinzip.

Der Kauf und Verkauf von Immobilien ist vom Bestellerprinzip nicht betroffen.

Während die Mieter und Vermieter bei der Beauftragung eines Maklers mit Veränderungen rechnen müssen, verläuft der Kauf und Verkauf einer Immobilie unverändert. Hier übernehmen je nach Marktsituation entweder der Käufer, Verkäufer oder beide Parteien gemeinsam die Maklergebühr, wenn ein Immobilienvermittler eingeschaltet wurde.



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