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Immobilien-Beschlagnahmung – Darf der Staat das?

Immobilien-Beschlagnahmung – Darf der Staat das?

Immobilien werden in ersten Städten beschlagnahmt, um Flüchtlinge unterzubringen.

In Hamburg möchte die rot-grüne Regierung durchsetzen, in leeren Gebäuden Asylsuchende einzuquartieren. Die Eigentümer sollten dafür eine ortsübliche Miete als Entschädigung erhalten. Noch handelt es sich um einen Entwurf, der jedoch diesen Monat durch den Senat gebracht werden soll. In Berlin wurden bereits mehrere Gewerbeimmobilien für die Flüchtlinge beschlagnahmt. Nun sollen sogar leer stehende Luxuswohnungen für Flüchtlinge genutzt werden.

Nach Artikel 14 Absatz 2 des Grundgesetzes soll der Gebrauch des Eigentums dem „Wohle der Allgemeinheit“ dienen. Der Staat darf sogar seine Bürger enteignen, wenn dies zum „Wohle der Allgemeinheit“ geschieht und eine „Entschädigung unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten“ gezahlt wird (Artikel 14 Absatz 3).

Obwohl die Städte rechtlich zu solch drastischen Maßnahmen greifen dürfen, sehen die Hausbesitzer damit die Grenze ihres Privateigentums verletzt. Es handelt sich jedoch nicht um eine Dauerlösung, denn das Gesetz zwingt die Gemeinden, schnellst möglichst Alternativen zu finden.

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