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Verschärfte Regeln: Makler müssen Qualifikation nachweisen
Das Kabinett hat beschlossen, dass Makler künftig ihre Qualifikation belegen müssen, um die Verbraucher zu schützen. Erst dann ist der Erhalt der Gewerbeerlaubnis möglich. In einem Gesetzentwurf hat die Bundesregierung neue Regeln zur Berufszulassung von Maklern und Wohnungseigentumsverwaltern beschlossen. In Zukunft benötigt der Verwalter eine Erlaubnispflicht, für die eine erfolgreich abgeschlossene Prüfung sowie eine Berufs-Haftpflichtversicherung nachzuweisen sind. Nach dem Wirtschaftsministerium sind die Eigentümer so vor finanziellen Schäden durch eine „fehlerhafte Berufsausübung“ sicher.
Da für viele der Immobilienerwerb immer wichtiger für die Altersvorsorge oder die Vermögensbildung werde, seien die neuen Regeln gute Neuigkeiten, so Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel. Durch die neuen Regelungen verspreche man sich eine fachkompetentere Arbeit von Maklern und Verwaltern.
Nach dem Dachverband Deutscher Immobilienverwalter müssen gewerbliche Wohnungseigentumsverwalter und Makler, die bereits sechs Jahre tätig sind, keine Sachkundeprüfung ablegen. Ebenfalls sind nicht gewerbsmäßige Verwalter durch Miteigentum oder die Verwaltung von Privateigentum nicht von der Regelung betroffen. Das Gesetz würde spätestens im ersten Quartal 2017 verkündet werden, so die Erwartung des Verbandes. Dann würde die Rechtsverordnung folgen, die unteranderem die Kriterien für den Sachkundenachweis bestimme. Das Inkrafttreten der Berufs-Zulassungsregelegung würde somit Ende 2017 erfolgen.