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Sanierung, Renovierung, Modernisierung - drei Begriffsbestimmungen
Rechtlich werden immer wieder die Begriffe "Sanierung", "Renovierung" und "Modernisierung" in Zusammenhang mit Bestandsimmobilien verwendet.
Sanierung: Vorwärts zur ursprünglichen Qualität
Der Sanierung geht immer ein Schaden voraus. Ohne eine gesonderte Beauftragung gehört deshalb zur Wieder-Instandsetzung die Feststellung und Beseitigung der Schadensursache mit zum Leistungsumfang, der seinerseits sehr unterschiedlich sein kann. Da gibt es einerseits die überschaubaren, vorab einwandfrei kalkulierbaren Sanierungen bei Ausblühungen, Durchfeuchtungen, Schimmelpilzbefall, Abplatzungen oder Rissen an einem Bauteil. Andererseits warten aber ausgedehnte Sanierungen von Bädern, Speichern, Kellern und Balkonen auf das Handwerk, bei dem man das Fachwissen und die Erfahrung für die Ausführung solcher Aufgaben voraussetzt. Das gilt noch mehr, wenn es darum geht, die Funktion samt der stimmigen Optik von statisch tragenden Bauteilen wieder herzustellen. Beim "regelgerechten" Sanieren von Konstruktionen im Beton- und Mauerwerksbau muss die ursprüngliche Qualität wiederhergestellt werden. Der aktuelle "Stand der Bautechnik" steht zwar nicht in der Bringschuld - er kann und sollte aber angestrebt werden.
Renovierung: Fast wie neu
Bei einer Renovierung liegt der Schwerpunkt im Optischen. Dafür werden aus freien Stücken Verschönerungen, Erneuerungen und Anpassungen an z.B. veränderte familiäre Bedürfnisse, persönliche Wohnvorstellungen oder organisatorische Vorgaben vorgenommen. Es liegt also nicht zwingend ein Schaden vor.
Dennoch kann der Arbeitsumfang durchaus Neuherstellung bedeuten. Deshalb ist für die Beratung und Ausführung der Arbeiten Sachverstand, Erfahrung und Fachwissen gefragt. Renovierungsbeispiele sind der frische Anstrich in vorgegebenen Zeitzyklen oder das Überarbeiten von alten Putzstrukturen, die vielleicht unansehnlich geworden sind oder einfach nicht mehr gefallen. Stets ist das adrette neue Gesicht von Immobilien und Wohnungen auch die Grundlage für ein verbessertes Wohlfühlen im aufgefrischten Wohn- oder Arbeitsumfeld. Juristisch betrachtet müssen bei Renovierungen keine "modernen" Standards beim Wärme- und Feuchteschutz, Schallschutz oder Brandschutz erfüllt werden.
Modernisierung: Auf neuestem Stand
Bei der Modernisierung geht es ausschließlich darum den vorhandenen Zustand von Gebäuden oder Bauteilen auf den aktuell geforderten "Soll-Zustand" zu bringen. Das kann den Wärmeschutz ebenso betreffen wie den Feuchte-, Schall- und Brandschutz, wobei die Anforderungen - definiert über einschlägige Regelwerke - bei der Arbeit am konkreten Objekt auch mehrfach ineinandergreifen können. Beruht die Modernisierung auf Schäden, ist deren Feststellung und Beseitigung mit einzubeziehen. Beispiele für Gebäudemodernisierungen sind z.B.
Zusammenfassung
Mit Renovierung (vom lateinischen renovare = erneuern) bezeichnet man bei Bauwerken Maßnahmen zur Instandsetzung, die Schäden auf Grund von Abnutzung durch den gewöhnlichen Gebrauch beseitigen, also den ursprünglichen Zustand wiederherstellen.
Eine Sanierung bezeichnet die Heilung und bezieht sich allein auf Gegenstände. Die Sanierung bezeichnet dabei den Prozess, der eine Sache oder eine Struktur erneuert, vervollständigt und/oder wieder funktionstüchtig macht.