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Frist läuft ab: Solaranlage bis 31. Januar anmelden

Eigentümer, die sich eine Solaranlage aufs Dach gesetzt haben, tun der Umwelt etwas Gutes und sparen Stromkosten. Wer mehr produziert, als er selbst verbraucht, kann seinen Strom ins allgemeine Netz einspeisen. Und das wird vergütet. Geregelt ist das bislang im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG).

Am 31. Januar 2021 läuft nun aber eine wichtige Frist für Betreiber von Solaranlagen ab: Bis dahin müssen alle Anlagen, die ans Stromnetz angeschlossen sind, beim amtlichen Register des Strom- und Gasmarkts angemeldet sein. Es wird von der Bundesnetzagentur geführt und heißt Marktstammdatenregister (MaStR).


Eigentümer älterer Anlagen müssen aktiv werden


Während Eigentümer aller Anlagen, die ab Juli 2017 in Betrieb gingen, verpflichtet waren, diese innerhalb von vier Wochen bei der Bundesnetzagentur registrieren zu lassen, müssen jetzt auch die Besitzer älterer Anlagen nachziehen. Wer gegen die Registrierungspflicht verstößt, und seine Anlage nicht bis zum 31. Januar anmeldet, riskiert ein Bußgeld und den Verlust der Einspeisevergütung, warnt die Verbraucherzentrale Hamburg.

Aufmerken sollten aber auch alle Eigentümer, die Solaranlagen auf ihren Immobilien installiert und sie beim Photovoltaik-Meldeportal („PV-Meldeportal”) der Bundesnetzagentur angemeldet haben. Das PV-Meldeportal war der Vorgänger des Marktstammdatenregisters. Weil aus Datenschutzgründen nicht alle Informationen mit umziehen durften, müssen nun eventuell Daten ergänzt werden. Auch in diesem Fall gilt der Stichtag 31. Januar 2021. Ein Blick in das individuelle Benutzerkonto im Marktstammdatenregister gibt betroffenen Eigentümern Aufschluss darüber, ob sie aktiv werden müssen. 


Was gilt bei der Neuinstallation einer Solaranlage?


Wer sich erst 2021 eine Photovoltaik-Anlage aufs Dach setzen und eine Einspeisevergütung erhalten will, für den ist der Fall klar: Da das PV-Meldeportal abgeschaltet wurde, gibt es nur noch die Möglichkeit (und die Pflicht), sich im Marktstammdatenregister anzumelden. Wie hoch die Einspeisevergütung ausfallen wird, ist abhängig vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme und der Nennleistung.

Die Höhe der Vergütung wird laufend angepasst. Für Januar 2021 liegt sie zum Beispiel bei 6,22 Ct/kWh (bei einer Dachanlage bis 100 kWp, gebaut im Jahr 2019 oder später). Eine Übersicht über die jeweils aktuellen Einspeisevergütungen bietet unter anderem das Ratgeber- und Shop-Portal Photovoltaik4All.

Wer finanzielle Unterstützung beim Bau einer Solaranlage sucht, kann sie bei der KfW beantragen. Die Förderbank hat das Programm Erneuerbare Energien „Standard" aufgelegt. Hier finden Sie dazu Informationen


Weitere gesetzliche Regelungen im GEG


Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) regelt seit dem 1. November 2020 alles, was mit dem Energieverbrauch einer Immobilie zu tun hat, zum Beispiel die Inhalte des Energieausweises, Vorgaben zur Sanierung oder zur Austauschpflicht der Heizung. Mehr darüber erfahren Sie hier. (7.1.21)

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