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Vermieter sollen Nachmieter über Höhe der Vormiete informieren
Bei der Neuvermietung einer Wohnung darf der Vermieter gemäß der Mietpreisbremse die Miete maximal um zehn Prozent erhöhen als die ortsübliche Wohnungsmiete in entsprechender Ausstattung.
Der wohnungspolitische Sprecher der CDU, Jan-Marco Luczak, ist offen für einen Vorschlag der SPD, wonach der Wohnungseigentümer dem Mieter gegenüber die Höhe der Vormiete mitteilen muss. Damit könnte einer Umgehung der Mietpreisbremse bei Neuvermietung einer Wohnung eher Einhalt geboten werden.
Jedoch gilt die Zehnprozent-Grenze nicht, wenn bereits der Vormieter mehr als die ortsübliche Miete plus der zehn Prozent gezahlt hat. Befürchtet wird allerdings, dass Vermieter vortäuschen könnten, dass bereits vorher eine höhere Miete verlangt wurde, um unberechtigt einen Ausnahme-Tatbestand geltend zumachen. Daher wird schon seit längerer Zeit vom Deutschen Mieterbund (DMB) die Offenlegungspflicht verlangt. Nach dem DMB-Chef, Lukas Siebenkotten, können Mieter ohne diese Informationen nicht beurteilen, ob die Grenze der Mietpreisbremse greife oder einer der vielen Ausnahme-Tatbestände vorliege.
Mit möblierten Wohnunen umgehen Vermieter die Mietpreisbremse
Gerade in den Großstädten werden immer mehr Wohnungen möbliert angeboten. Dann gilt die Mietpreisbremse nicht, denn in diesem Fall können Vermieter deutliche Zuschläge verlangen.
Nach CDU-Politiker Luczak stelle die Nennung der Vormiete keinen besonderen Aufwand dar. Daher sei es für Luczak möglich, der SPD in diesem Punkt entgegenzukommen. Die Entscheidung der Unionsfraktion steht noch aus.