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Eine Immobilie mit laufender Finanzierung verkaufen: Das sind Ihre Möglichkeiten

Viele Häuser, Wohnungen, Stadtvillen und vergleichbare Immobilien rund um die Alster werden beim Kauf mittels eines Bankdarlehens finanziert. Dies ermöglicht Interessenten, auch ohne die Verfügbarkeit von Eigenkapital in Höhe des Kaufpreises, ihre Wunschimmobilie in Hamburg kaufen zu können. Doch wie kann vorgegangen werden, wenn das Objekt nach einigen Jahren oder Jahrzehnten wieder verkauft werden soll, obwohl der Kredit noch nicht vollständig getilgt wurde – beispielsweise dann, wenn sich die familiäre oder berufliche Situation grundlegend ändert? 


Ihr Immobilienmakler Engel & Völkers Alster stellt in diesem Artikel die unterschiedlichen Möglichkeiten hierzu vor: Erfahren Sie von der Darlehensübernahme durch den neuen Käufer bis hin zur sofortigen Tilgung mit Vorfälligkeitsentschädigung mehr über die Optionen, die sich Ihnen als Eigentümer mit Verkaufsabsicht bieten! 

 Hamburg
- Die Darlehensübernahme oder die frühzeitige Tilgung können Möglichkeiten darstellen, wie sich Häuser und Wohnungen vor dem festgelegten Vertragsende einer Finanzierung verkaufen lassen.

Sofortige Ablösung des Kredits vor dem Verkauf: Wissenswertes zu Ablauf und Kosten

Eine weit verbreitete Möglichkeit zum Verkauf einer noch nicht abbezahlten Immobilie besteht darin, das Darlehen vorab komplett zu tilgen, indem der noch ausstehende Betrag in einer letzten größeren Rate gezahlt wird, etwa aus dem Verkaufserlös. Dies bietet dem Käufer den Vorteil, eine Immobilie ohne Belastung in Form einer eingetragenen Grundschuld kaufen zu können. Die Bank muss eine solche Ablösung wegen des Verkaufs als besonderem Kündigungsgrund in der Regel akzeptieren. Allerdings entstehen auf diesem Wege an zwei Stellen mögliche Kostenpunkte


1. Die Vorfälligkeitsentschädigung

Wenn das Darlehen noch innerhalb der Zinsbindungsfrist, also "vorzeitig" getilgt werden soll, erhebt die Bank wahrscheinlich eine Vorfälligkeitsentschädigung, da ihr durch die außerplanmäßige Tilgung ansonsten finanzielle Nachteile durch weniger Zinseinnahmen entstünden. Einige Anbieter verzichten allerdings auch auf die Erhebung eines solchen Betrags, daher gilt es, die Vertragsgrundlage detailliert zu prüfen. In jedem Fall dürfen Darlehen, die vor 10 oder mehr Jahren ausgezahlt wurden, jederzeit unter Einhaltung einer sechsmonatigen Kündigungsfrist kostenfrei komplett getilgt werden. Bei Verträgen mit variablen Zinsen wird grundsätzlich keine Vorfälligkeitsentschädigung erhoben. Ob in Ihrem Fall eine solche Ausgleichszahlung zu entrichten ist, bringt Engel & Völkers Alster gerne in Zusammenarbeit mit einem qualifizierten Finanzberater für Sie in Erfahrung. 


2. Löschung der Grundschuld 

Im Rahmen der Grundschuldlöschung wird eine Gebühr für den dadurch entstehenden Verwaltungsaufwand erhoben. Diese richtet sich nach der Höhe der eingetragenen Grundschuld und umfasst in der Regel einen dreistelligen Betrag, wobei die Summe zur Hälfte zwischen Notar und Grundbuchamt aufgeteilt wird. Die Grundlage hierfür bildet das Gerichts- und Notarkostengesetzes, kurz GNotKG. 


Je nach konkreter Ausgangssituation fallen die Kosten für die Darlehensablösung also unterschiedlich hoch aus. Mit einer alternativen Vorgehensweise lassen sich diese jedoch unter Umständen umgehen, wie das Immobilienmakler-Team von Engel & Völkers Alster im nachfolgenden Abschnitt schildert. 


Übertragen Sie Ihr Immobiliendarlehen auf den neuen Käufer: Das sind die Vorteile

Gegebenenfalls besteht auch die Möglichkeit für den Käufer, den Finanzierungskredit des Hauses oder der Wohnung vom Verkäufer zu übernehmen. Üblicherweise wird in diesem Fall der Verkaufspreis um die noch ausstehende Kreditsumme reduziert, der Käufer setzt dann die Ratenzahlungen anstelle des ursprünglichen Kreditnehmers fort. Dieses Vorgehen setzt jedoch voraus, dass die Bank der Umschreibung des Darlehens auf den Käufer zustimmt. Hierzu sollte der Käufer im Vergleich zum Verkäufer über die gleiche oder eine bessere Bonität verfügen, sodass sich das Kreditausfallrisiko für die Bank nicht erhöht. Hierzu werden typischerweise die Einkommensverhältnisse und das Vermögen des Käufers einer sorgfältigen Prüfung durch das Kreditinstitut unterzogen. Kommt dieses zu dem Schluss, dass ein Übertrag des Darlehens nicht mit relevanten Nachteilen für die Bank verbunden ist, wird dem Wunsch nach Erfahrung unserer Immobilienberater typischerweise entsprochen. Insbesondere im aktuellen Umfeld steigender Zinsen für Immobilienkredite kann es sich für den Käufer als überaus attraktiv herausstellen, einen älteren Kredit auf Basis günstigerer Konditionen zu übernehmen – mit entsprechendem Einsparpotenzial gegenüber einem neuen Darlehen. 


Welche Variante – die Ablösung oder Übernahme – für Ihren Haus- oder Wohnungsverkauf rund um die Alster sich als vorteilhafter herausstellt, bringt Ihr Immobilienmakler Engel & Völkers gerne für Sie in Erfahrung. Vereinbaren Sie einen kostenfreien Termin zur Erstberatung mit uns, indem Sie uns unter der Telefonnummer +49(0)40 47 100 50 anrufen oder unser Kontaktformular ausfüllen. Wir freuen uns darauf, Ihr Verkaufsvorhaben schon bald gemeinsam mit Ihnen zu konkretisieren!




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