Engel & Völkers Lizenzpartner Hamburg > Blog > Ausnahmesituation Scheidung: Wenn der Immobilienverkauf im Raum Hamburg notwendig wird

Ausnahmesituation Scheidung: Wenn der Immobilienverkauf im Raum Hamburg notwendig wird

Wenn eine Eheverbindung aufgelöst wird und dabei die Frage entsteht, wie das gemeinsam bewohnte Einfamilienhaus, die Doppelhaushälfte oder Eigentumswohnung fortan genutzt werden soll, geht damit nicht selten erweitertes Konfliktpotenzial einher. Um neben der emotionalen Belastung einer solchen Situation den formellen Erfordernissen so unkompliziert wie möglich zu begegnen, möchte Ihr Immobilienmakler-Team von Engel & Völkers Hamburg Nordheide Ihnen in diesem Artikel veranschaulichen, wie Sie mit dem Verkauf Ihrer Immobilie eine schnelle und abschließende Lösung für Ihre Wohnsituation schaffen können. Wenn Sie dabei einige wichtige Fragen vorab konstruktiv klären können, kann sich der Immobilienverkauf, beispielsweise in Buchholz in der Nordheide, sogar als willkommene Zäsur erweisen, die den Übergang in einen neuen Lebensabschnitt symbolisiert. Als Immobilienmakler möchten wir Sie dabei unterstützen – lesen Sie weiter!

Warum der Verkauf Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung in Buchholz nach der Scheidung eine sinnvolle Entscheidung ist

Eine gemeinsam bewohnte Doppelhaushälfte, ein Reihenhaus oder eine Eigentumswohnung ist oft nicht nur mit vielen Erinnerungen verbunden – es haben sich häufig auch nachbarschaftliche Kontakte gebildet, das eigene Leben zirkuliert privat und beruflich um die regionale Verortung. Kommt es zur Scheidung, sind Diskussionen darüber, wer die Immobilie weiter bewohnen darf und wer ausziehen soll, nicht unüblich. Ansätze wie die Realteilung, bei der die Immobilie in zwei separate, baulich getrennte Bereiche geteilt wird, die je einem Ehepartner zur freien Verfügung überlassen werden, sind nicht nur kostspielig, sondern in der Praxis auch schwer zu realisieren und daher eher unüblich. Beim gemeinsamen Verkauf der Immobilie hingegen handelt es sich um eine Lösung, die nicht nur beide Ehepartner vor klare, transparente Verhältnisse stellt, sondern durch die Aufteilung des erzielten Erlöses auch neue Möglichkeiten für beide Parteien unabhängig voneinander schafft. Sich gemeinsam mit dem Ehepartner auf einen solchen Weg zu verständigen, erweist sich meist als die effizienteste und einfachste Herangehensweise, da im Falle von dauerhafter Uneinigkeit auch eine Teilungsversteigerung vollzogen werden kann: Hierbei werden Wohnimmobilien nicht nur deutlich unter ihrem aktuellen Verkehrswert gehandelt, sondern es müssen auch Gerichts- und Auktionskosten getragen werden, sodass der letztliche Erlös stark geschmälert würde. Das Immobilienmakler-Team von Engel & Völkers Hamburg Nordheide sorgt dafür, dass Sie bei einer einvernehmlichen Verkaufsentscheidung das bestmögliche Ergebnis mit Ihrer Immobilie in Buchholz erzielen – sprechen Sie uns an!

Zu welchen Anteilen wird der Verkaufspreis Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung in Buchholz bei Hamburg aufgeteilt?

Liegt der zu scheidenden Lebenspartnerschaft kein Ehevertrag zugrunde, in dem andersartige Regelungen vereinbart sind, handelt es sich dabei um eine Zugewinngemeinschaft, in der beide Partner die gleichen Rechte genießen. Im Falle des Haus- oder Wohnungsverkaufs in Buchholz bedeutet dies, dass also beiden Geschiedenen die Hälfte des Verkaufspreises zusteht. Wenn Sie oder Ihr Partner hingegen als Alleineigentümer eingetragen sind, findet auch keine Aufteilung des Erlöses statt – allerdings ist bei einer gemeinsam bewohnten Immobilie das Einverständnis beider Parteien erforderlich, solange die Scheidung noch nicht endgültig vollzogen worden ist. Neben dem Ehevertrag kann auch in einer sogenannten Scheidungsfolgenvereinbarung festgelegt werden, welche Anteile wem zustehen, was mit dem Hausstand im Falle des Verkaufs geschehen soll, und wie es um Zugewinn- und Versorgungsausgleich bestellt sein soll. Gerne verschafft Ihnen Ihr Immobilienmakler Engel & Völkers Hamburg Nordheide in einem persönlichen Beratungsgespräch einen klärenden Überblick.

Nehmen Sie etwa unsere kostenfreie und unverbindliche Immobilienwertermittlung in Anspruch, können Sie bereits im Vorfeld abschätzen, mit welcher Summe im Nachgang der Scheidung weiter geplant werden kann, und ob etwa der Finanzierungskredit getilgt oder neues Eigentum erworben werden kann.

Das Immobilienmakler-Team von Engel & Völkers Hamburg Nordheide begleitet bereits seit Jahren Immobilieneigentümer in den unterschiedlichsten Situationen durch den Verkaufsprozess. Unsere vertiefte Standorterfahrung in der Nordheide bei Hamburg, ein branchenübergreifendes Kontaktnetzwerk und bewährte Fachkompetenz ermöglichen uns, auch in sensiblen Szenarien wie einer Scheidung die besten Resultate im Verkauf für Sie zu erzielen. Damit Sie eine fundierte Entscheidungsbasis erhalten, laden wir Sie entweder alleine oder mit Ihrem Ehepartner zu einem Informationsgespräch ein, bei dem wir uns detailliert mit Ihrer persönlichen Situation auseinandersetzen. Zögern Sie nicht, unter der Nummer +49 4181 908 50 einen Termin mit uns zu vereinbaren. Engel & Völkers Hamburg Nordheide – Ihr zuverlässiger und kompetenter Immobilienmakler der Wahl.

Immobilien in der Nordheide

Kontaktieren Sie uns jetzt
Engel & Völkers
Lizenzpartner Hamburg
  • Vancouverstraße 2a
    20457 Hamburg
    Deutschland
  • Fax: +49(0)40 36 13 12 22

Wir kennen den Marktwert Ihrer Immobilie

Wissen Sie, was Ihre Immobilie aktuell wert ist? Ganz gleich, ob Sie sich zunächst nur über ihren derzeitigen Marktwert informieren möchten oder ob Sie Ihre Immobilie zu den bestmöglichen Bedingungen verkaufen wollen: Unsere erfahrenen Vermarktungsexperten stehen Ihnen gerne für eine kostenfreie und unverbindliche Wertermittlung zur Seite.