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Bauliche Veränderungen nach dem Immobilienkauf: Brauchen Sie eine Genehmigung?

Sie möchten eine Immobilie in Hamburg kaufen oder sind bereits Eigentümer eines Hauses oder einer Wohnung und denken darüber nach, An- oder Umbaumaßnahmen vornehmen zu lassen? Eine solche Maßnahme kann hervorragend dazu beitragen, das bestehende Potenzial eines Objektes noch besser zu nutzen – sei es, um durch weitere Zimmer mehr Wohnraum für Ihre Familie zu schaffen, oder um mit zusätzlichen Merkmalen wie einem Balkon, einer Garage oder einem Wintergarten die Lebensqualität der Immobilie zu optimieren. Um die dazu notwendigen Schritte einzuleiten, sind neben der zugrundeliegenden Finanzierung des Vorhabens auch einige rechtliche Voraussetzungen zu erfüllen. Diese Rahmenbedingungen möchte Immobilienmakler Engel & Völkers Hamburg Ihnen in diesem Artikel näher bringen, damit Sie den An- oder Umbau Ihrer Immobilie – etwa in Rahlstedt oder einem der umliegenden Stadtteile des Hamburger Alstertals – schon bald realisieren können.

Wo besteht der Unterschied zwischen An- und Umbau einer Immobilie in Hamburg Rahlstedt?

Wenn an Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung ein Anbau erfolgen soll, bezeichnet dies in der Regel eine Vergrößerung der Nutzfläche. Dabei kann es sich sowohl um neue Wohnräume, Abstellflächen oder auch Balkone oder Terrassen handeln, die dem bestehenden Gebäude nachträglich hinzugefügt werden und über einen direkten Zugang zur Immobilie verfügen. Ein Umbau hingegen meint unter anderem die Veränderung des Grundrisses, etwa indem bestehende Wände eingerissen oder neue errichtet werden. Dabei bleiben Wohn- und Nutzfläche allerdings in der Regel unverändert. Andere Arbeiten, die beispielsweise den baulichen Gesamtzustand verbessern oder diesen auf einen technisch aktuellen Stand bringen sollen, werden u.a. als Sanierung oder Modernisierung bezeichnet und sind entsprechend separat zu betrachten. Auch hierzu berät Sie das Immobilienmakler-Team von Engel & Völkers Hamburg gerne vor Ihrem Kauf weiterführend und leitet Sie bei Bedarf an einen fachkundigen Anbieter in Rahlstedt oder der nahen Umgebung weiter.

Wann wird bei Immobilien eine Genehmigung für eine An- oder Umbaumaßnahme benötigt?

Abhängig von der Art der gewünschten Maßnahme ergibt sich für Ihre Planungen in Hamburg möglicherweise eine Genehmigungspflicht, durch die sichergestellt werden soll, dass der neue Gebäudezustand allen gesetzlichen Bestimmungen des Baurechts entspricht. Zuständig dafür ist die örtliche Baubehörde, im Fall von Hamburg Rahlstedt befindet sich diese im Bezirksamt Wandsbek. So müssen Anbauten an bestehende Wohnungen und Häuser in aller Regel durch einen qualifizierten Experten konzipiert und anschließend genehmigt werden, da es sich um einen komplett neuen Gebäudeteil handelt und dieser wie ein Neubau behandelt wird. Umbauten hingegen sind nur teilweise von der Genehmigungspflicht betroffen: Einfache Grundrissänderungen wie das Hinzufügen einer Wand erfordern normalerweise keine amtliche Erlaubnis. Wird hingegen in die tragende Struktur des Hauses eingegriffen oder die äußere Form – Beispielsweise durch die Anpassung von Dach- oder Fassadenform – verändert, muss dazu zuvor eine Genehmigung eingeholt werden.

Steht Ihre zu kaufende Immobilie in Hamburg Rahltstedt unter Denkmalschutz, sind die Auflagen zum Erhalt der Baugenehmigung bei An- oder Umbaumaßnahmen zusätzlich verschärft. Das neue Erscheinungsbild darf den historischen Charakter des Hauses oder der Wohnung nicht verfälschen, sodass Maßnahmen hier in erster Linie konservativ geplant werden sollten. Übrigens: Auch eine Veränderung der ausgewiesenen Flächenart und die damit verbundenen baulichen Schritte müssen genehmigt werden. Dies betrifft beispielsweise den Ausbau von Kellern oder Dachböden, die erst dann offiziell als Wohnfläche deklariert werden dürfen, wenn die Baubehörde grünes Licht gibt. Dieser Umstand ist Eigentümern und Käufern allerdings nicht immer geläufig, aus diesem Grund sind in vielen Fällen auch nachträgliche Genehmigungen einholbar.

Um bei Ihrem An- oder Umbauvorhaben in Hamburg Rahlstedt einen reibungslosen Ablauf sicherzustellen, ist die Konsultation eines Architekten bereits zu Beginn eine sinnvolle Entscheidung. Dieser bespricht Machbarkeiten und Lösungsvarianten individuell mit Ihnen und kennt alle wichtigen Schritte, die zum Erhalt der Baugenehmigung notwendig sind.

Sie sind aktuell auf der Suche nach der passenden Immobilie zum Kauf in Hamburg Rahlstedt oder dem umliegenden Alstertal, in der Sie Ihre individuellen Wohnvorstellungen realisieren können? Entdecken Sie das facettenreiche Angebot an Häusern und Wohnungen bei Engel & Völkers Hamburg! Unsere Immobilienmakler freuen sich darauf, schon bald über unser Online-Kontaktformular oder per Telefon unter der Nummer +49 40 60329000 einen kostenfreien und unverbindlichen Beratungstermin mit Ihnen vereinbaren zu dürfen!

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