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Der Grundbuchauszug und was Immobilienverkäufer in Hamburg Niendorf dazu wissen sollten

Wenn Sie planen, Ihre Immobilie im attraktiven Hamburger Stadtteil Niendorf zu verkaufen, gehört zur Vorbereitung eines solchen Vorhabens, alle relevanten Unterlagen zusammenzustellen, die dazu benötigt werden. Neben dem Energieausweis, einer evtl. erforderlich gewesenen Baugenehmigung und den vermaßten Bauzeichnungen ist der Grundbuchauszug des betreffenden Hauses, der Wohnung oder des Grundstückes eines der wichtigsten Dokumente. Bei dem Verkauf einer Eigentumswohnung spiegelt sich dort auch der Inhalt der Teilungserklärung wider.
Doch was beinhaltet dieser Auszug, und warum wird er für den Immobilienverkauf in Hamburg Niendorf benötigt? Damit Sie zu Beginn des Verkaufsprozesses mit Engel & Völkers Hamburg rundum zum Thema Grundbuch informiert sind, hat unser Immobilienmakler-Team in diesem Artikel die wichtigsten Details dazu in diesem Artikel für Sie zusammengestellt. Erfahren Sie mehr!

Der Grundbuchauszug einer Immobilie in Hamburg Niendorf: So ist er aufgebaut

Stehen Sie unmittelbar vor dem Verkauf eines Einfamilienhauses, einer Doppelhaushälfte, einer Eigentumswohnung oder eines Grundstückes in Hamburg Niendorf, ist ein prinzipielles Verständnis von Aufbau und Inhalt des entsprechenden Grundbuchauszuges häufig von Vorteil. Das Dokument umfasst eine Reihe von Informationen zur Immobilie, die sich wie folgt standardisiert aufgliedern:
Auf der ersten Seite, häufig als Deckblatt bezeichnet, finden Sie Angaben zum zuständigen Amtsgericht, dem Bezirk, in dem der Auszug ausgestellt wurde, und der jeweiligen Dokumentennummer. Im darauffolgenden Bestandsverzeichnis sind die Rahmendaten der Immobilie gelistet. Dazu zählt die genaue Position der Immobilie im jeweiligen Stadtteil sowie die Gesamtgröße des Grundstücks. Auch mögliche Unterteilungen des Objektes, etwa in verschiedene Flurstücke, werden hier aufgeführt. In der 1. Abteilung des Grundbuches sind konkrete Angaben zum Eigentümer der Immobilie enthalten, während die 2. Abteilung Auskünfte über nicht-kreditpezifische Lasten und Beschränkungen enthält. Hier finden zum Beispiel vereinbarte Wohnrechte, Nießbrauch oder Erbbaurechte Erwähnung. Die 3. Abteilung schließlich umfasst alle Hypotheken, Grundschulden und andere monetäre Belastungsformen, die häufig auf Geheiß von Kreditinstituten eingetragen werden.
Bei konkreteren Fragen zu strukturellen und inhaltlichen Details Ihres Grundbuchauszuges steht Ihnen das Immobilienmakler-Team von Engel & Völkers Hamburg gerne zur Verfügung!

Wozu wird der Grundbuchauszug beim Verkauf eines Hauses, einer Wohnung oder eines Grundstückes benötigt?

Allgemein dient der Grundbuchauszug dazu, während der Verkaufsverhandlungen ein hohes Maß an Transparenz und Sicherheit für potenzielle Kaufinteressenten zu schaffen. Anhand der Eintragungen der 1. Abteilung kann nachvollzogen werden, dass Sie als Verkäufer auch der rechtmäßige Eigentümer der Immobilie und als solcher verkaufsberechtigt sind – der vorherige Kaufvertrag allein genügt nicht, um einen Nachweis dessen zu erbringen. Aus diesem Grund ist es auch unabdinglich für den späteren Käufer, diesen Eintrag so schnell wie möglich auf seinen eigenen Namen ändern zu lassen. Dazu wird ein Notar konsultiert, der die Änderung für den Käufer der Immobilie in Hamburg Niendorf vornimmt.
Darüber hinaus erkennt der Kaufinteressent anhand der 2. Abteilung, inwieweit er mit dem Kauf der Immobilie auch etwaige Lasten übernimmt und erhält auf diese Weise eine fundierte Informationsgrundlage, bei der Ihr Immobilienmakler Engel & Völkers Hamburg Sie selbstverständlich gerne kompetent und zielgerichtet unterstützt.

Wo und wie wird der Grundbuchauszug einer Immobilie vor dem Verkauf beantragt?

Damit Sie den Kaufinteressenten Ihres Einfamilienhauses, Ihrer Doppelhaushälfte, Ihres Grundstücks oder Ihrer Eigentumswohnung beim Besichtigungstermin einen Grundbuchauszug vorlegen können, müssen Sie diesen zunächst beim zuständigen Grundbuchamt im Amtsgericht Hamburg beantragen. Da es sich bei den Angaben im Grundbuch um sensible Informationen handelt, sind dazu nur Sie als Immobilieneigentümer sowie alle Personen, die ebenfalls im Grundbucheintrag stehen, berechtigt, sofern kein „berechtigtes Interesse“ einer anderen Partei vorliegt. Wenn Sie Ihre Immobilie mit der Unterstützung von Engel & Völkers Hamburg verkaufen, übernehmen wir die Beantragung des Grundbuchauszuges sowie aller weiteren benötigten Dokumente selbstverständlich für Sie, sodass Sie sich nicht um lästige Behördengänge kümmern müssen.

Mit Engel & Völkers Hamburg erwartet Sie ein professionelles, unkompliziertes und zügiges Verkaufserlebnis, das Ihre Erwartungen rundum zufriedenstellen wird. In 8 Schritten sorgen unsere gut vernetzten und fachkundigen Immobilienmakler dafür, dass Ihr Einfamilienhaus, Ihre Doppelhaushälfte, Ihre Eigentumswohnung oder Ihr Grundstück in Hamburg Niendorf zum bestmöglichen Preis verkauft wird. Gerne nehmen wir eine kostenfreie Wertermittlung Ihrer Immobilie vor, um Ihnen eine ungefähre Prognose der späteren Verkaufssumme zu ermöglichen. Kontaktieren Sie uns per E-Mail, um schon bald ein individuelles Beratungsgespräch mit Ihrem persönlichen Immobilienmakler zu vereinbaren – wir freuen uns auf Ihren Kontakt!

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