Als Eigentümer eines Hauses oder einer Wohnung in Hamburg stellt Ihnen Ihre Immobilie eine gewisse Wohnfläche bereit, die Sie nach Belieben verwenden und gestalten können. Deren Größe ist beispielsweise in den Bauunterlagen, im Kaufvertrag oder bei Eigentumswohnungen auch in der Teilungserklärung in Quadratmetern vermerkt und wird gemäß der Wohnflächenverordnung ermittelt. Im Laufe der Zeit kann sich jedoch herausstellen, dass die ursprünglich als ausreichend befundene Wohnfläche an ihre Grenzen stößt und Sie sich mehr Platz in Ihrem Zuhause wünschen – sei es zur Familiengründung, zur Ausübung Ihres Hobbys oder schlicht, um sich noch freier in den eigenen vier Wänden entfalten zu können. Neben der Option, eine neue Immobilie in Hamburg zu kaufen, können Sie auch eine der verschiedenen Wege nutzen, um die Wohnfläche Ihres bestehenden Hauses oder Ihrer Wohnung zu vergrößern. In diesem Artikel von Immobilienmakler Engel & Völkers Hamburg erfahren Sie mehr zu den gängigsten Möglichkeiten zur Erweiterung der Wohnfläche und den baulich-rechtlichen Implikationen, die damit einhergehen.
Bei vielen Häusern und Wohnungen in Hamburg ist nicht die komplette verfügbare Fläche als Wohnfläche deklariert. Teilbereiche, die nicht über die entsprechende Ausbaustufe verfügen – also beispielsweise als Nutz- oder Verkehrsfläche gelten – werden nicht der Wohnfläche zugerechnet, können aber durch Ausbaumaßnahmen in solche transformiert werden. Typische Maßnahmen in diesem Bereich bestehen beispielsweise im Ausbau des Dachbodens oder des Kellers – hier lassen sich mit der entsprechender Dämmung und Fassadenverkleidung zusätzliche wohnliche Zimmer einrichten, die etwa als Gästezimmer, Kinderzimmer oder Freizeiträume fungieren können. Je nach Ausgangssituation können auch ungenutzte Garagen oder Gartenhäuser in dieser Form umfunktioniert werden. So können Sie bestehende Flächenkontingente sinnvoll umnutzen, ohne dass ein kompletter Anbau geplant und finanziert werden muss. Ein weiterer Vorteil: Vergrößern Sie die Wohnfläche Ihrer Immobilie in Hamburg, geht dies in der Regel auch mit einer dauerhaften Wertsteigerung einher, was beim späteren Verkauf des Hauses oder der Wohnung positiv zu Buche schlägt. Wo solche Möglichkeiten jedoch nicht bestehen oder bereits ausgeschöpft wurden, kann mit einer Erweiterung des Grundrisses ein umso individuelleres Ergebnis erzielt werden – nämlich in Form eines Anbaus.
Mit einem Anbau fügen Sie Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung weitere Gebäudeteile hinzu: Dies kann etwa durch eine Verbreiterung oder Verlängerung der Erdgeschoss-Etage umgesetzt werden, sodass neue Zimmer für die Immobilie entstehen. Diese Logik lässt sich auch in der Vertikalen umsetzen, indem eine Aufstockung um weitere Etagen vorgenommen wird, sofern die bauliche Situation dies zulässt. Eine weitere beliebte Maßnahme besteht in der Konstruktion eines Wintergartens, der dank seiner Komplett-Überdachung ebenfalls wie ein vollwertiger Wohnraum genutzt werden kann. Je nach Ausgangslage können auch bei Eigentumswohnungen Anbaumaßnahmen erfolgen, beispielsweise in Form eines Balkons, einer Dachterrasse oder dergleichen. Denn: Gemäß Wohnflächenverordnung werden auch solche Flächen zu 25% der Wohnfläche der Immobilie zugerechnet. Welche Maßnahmen technisch machbar sind, sollte in enger Abstimmung mit einem fachkundigen Architekten ermittelt werden, der sich dabei an Ihren persönlichen Vorstellungen orientiert. Engel & Völkers, Ihr Immobilienmakler in Hamburg, nennt Ihnen gerne eine Reihe verlässlicher Ansprechpartner aus der Umgebung.
Bei der Frage der Umsetzbarkeit spielt die Baugenehmigung eine zentrale Rolle: Für einen Großteil der oben geschilderten Maßnahmen ist das Einholen einer solchen erforderlich, da größere Änderungen am Gebäude vorgenommen werden oder neue Gebäudeteile errichtet werden und diese den geltenden baurechtlichen Bestimmungen entsprechen müssen. Welche Voraussetzungen dazu im Einzelnen gelten, ist auf Landesebene festgelegt und kann in der Hamburgischen Bauordnung nachvollzogen werden.
Außerdem können Sie den Antrag nur dann stellen, wenn Sie zum Kreis der bauvorlageberechtigten Personen gehören, also beispielsweise Architekt oder Bauingenieur sind. Andernfalls wird in aller Regel ein entsprechendes Bauunternehmen mit der Planung und Einholung der Genehmigung beauftragt. Lediglich für einige wenige Maßnahmen ist keine Baugenehmigung erforderlich – beispielsweise dann, wenn der Keller eines Hauses de facto bereits als Wohnfläche deklariert ist und dort lediglich einige kosmetische Maßnahmen zur wohnlichen Gestaltung vorgenommen werden. Sofern es sich beim umzubauenden Objekt um eine Eigentumswohnung innerhalb eines Mehrparteienhauses handelt, ist gegebenenfalls auch erforderlich, das mehrheitliche Einverständnis der Eigentümergemeinschaft einzuholen, wenn beispielsweise durch den Balkonanbau das Erscheinungsbild des gesamten Gebäudes verändert wird.
Gerne beraten unsere Immobilienmakler Sie ausführlich dazu, wie eine Erweiterung der Wohnfläche dem späteren Verkauf oder der Vermietung Ihrer Immobilie zugutekommen könnte. Möchten Sie alternativ auch den Kauf einer neuen, größeren Wohnung oder eines Hauses in Betracht ziehen, steht Ihnen Engel & Völkers Hamburg ebenfalls gerne mit einem umfangreichen Angebotsportfolio zur Seite. Wir freuen uns über Ihren Anruf unter der Telefonnummer +49(0)40 36 13 10; über unser digitales Kontaktformular können Sie ebenfalls einen kostenfreien und unverbindlichen Beratungstermin mit uns vereinbaren.