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Die Teilungserklärung als zentrales Dokument für Eigentumswohnungen – nicht nur beim Verkauf

Innerhalb von Hamburger Mehrfamilienhäusern halten nicht selten verschiedene Personen die Eigentumsrechte an darin befindlichen Wohnungen oder Apartments. Bei Entscheidungen und Regelungen, die nicht nur die jeweils eigene Wohnung, sondern das Gebäude in Gänze betreffen, gilt daher neben der regelmäßig stattfindenden Eigentümerversammlung die Teilungserklärung als wichtigste Bezugsreferenz der Hausgemeinschaft. Diese spielt nicht nur im Alltag der Bewohner, sondern beispielsweise auch beim Verkauf von Wohnungen eine grundlegende Rolle. Die wichtigsten Informationen zu Inhalt und Funktion der Teilungserklärung, die auch für Ihre Immobilie in Hamburg Blankenese und Umgebung relevant sein können, erhalten Sie im nachfolgenden Blogartikels Ihres Immobilienmaklers Engel & Völkers Hamburg.

Eigentumswohnungen in Hamburg: Diese Punkte sind in der Teilungserklärung geregelt

Die Teilungserklärung dokumentiert verschiedene Regelungen und Vereinbarungen zwischen den Eigentümern innerhalb eines Mehrparteien-Gebäudes. In der Praxis gleicht kein solches Dokument dem anderen: Während einige Angaben in jeder Teilungserklärung zu finden sind, können andere als fakultative Zusatzvereinbarung ergänzt werden. Als rechtliche Grundlage dient dabei das Wohnungseigentümergesetz, das jedoch einigen Raum für Interpretation und Freiheiten bei der Ausgestaltung lässt. Dennoch sind einige Elemente für die Teilungserklärungen von Mehrfamilienhäusern in Hamburg Blankenese und Umgebung unerlässlich:

Als fundamentaler und folglich auch namensgebender Aspekt wird in der Teilungserklärung etwa die räumliche Aufteilung der Grundfläche zwischen den verschiedenen Eigentümern beschrieben. So wird beispielsweise festgelegt, bei welchen Gebäudeteilen es sich um individuelles Wohnungseigentum, Gemeinschaftseigentum wie Treppenhäuser beziehungsweise Hausflure oder speziell geregeltes Sondereigentum handelt. Aus den hier ersichtlichen Eigentumsverhältnissen lassen sich zudem auf die Kostenverteilung bei größeren Reparaturen sowie auf die Stimmrechtsverteilung bei Gemeinschaftsentscheidungen schließen. Darüber hinaus finden sich in der Gemeinschaftsordnung, die einen Bestandteil der Teilungserklärung darstellt, Vorschriften und Einschränkungen für das gemeinsame Leben innerhalb des Mehrfamilienhauses, beispielsweise im Bezug auf Tierhaltung oder das Abstellen von Fahrrädern etc.. Eine von der Baubehörde ausgestellte Abgeschlossenheitsbescheinigung, die eine unabhängige Nutzung der einzelnen Flächen durch die Wohnungseigentümer bestätigt, liegt in der Regel ebenfalls bei. Somit sind die Kernbestandteile der Teilungserklärung vollzählig aufgeführt.

Inwiefern lassen sich Inhalte der Teilungserklärung zu einem späteren Zeitpunkt ändern?

Sollen einzelne Punkte der Teilungserklärung verändert werden, kann dies unter Umständen eine Mehrheitsentscheidung aller Eigentümer notwendig machen. Dies hängt davon ab, wie viele Parteien der Hausgemeinschaft von den Anpassungen betroffen wären. Größere Entscheidungen wie die Renovierung der Fassade oder die Bestellung einer Hausverwaltung werden typischerweise gemeinschaftlich getroffen – hier wird zumeist nach Stimmrecht der im Haus lebenden Personen oder nach Flächenanteilen abgestimmt. Kleinere Veränderungen wie etwa der Tausch der Keller-Parzellen zwischen zwei Nachbarn sind hingegen normalerweise auch ohne vorheriges Gesamt-Votum zulässig. Unsere Immobilienmakler in Hamburg Blankenese beraten Sie gerne zu Ihren Möglichkeiten oder leiten Sie bei Bedarf an einen fachkundigen Rechtsprüfer weiter. Nehmen Sie dazu gerne Kontakt zu uns auf!

Die Teilungserklärung ist beim Wohnungsverkauf in Hamburg Blankenese verpflichtend vorzulegen

Möchten Sie Ihre Wohnung oder Ihr Apartment verkaufen, gehört die Teilungserklärung zu den Dokumenten, in die Sie Ihren Interessenten bereits vor Abschluss der Kaufvertrages Einsicht gewähren müssen. Auf diese Weise kann sich der potenzielle Käufer im Vorfeld einen Eindruck der bestehenden Eigentümerkonstellation verschaffen und seine künftige Mitverantwortung am Gemeinschaftseigentum in Hamburg Blankenese angemessen kalkulieren. Immobilienmakler Engel & Völkers Hamburg weist darauf hin, dass nur eine notariell beglaubigte Teilungserklärung für den Verkauf einer Eigentumswohnung zulässig ist. Sollten Sie bei der Vorbereitung Ihres Verkaufs feststellen, dass Sie über keine Teilungserklärung verfügen oder Ihr Exemplar abhanden gekommen ist, kann über das zuständige Grundbuchamt Ersatz angefordert werden.

Im Zuge der Immobilienvermarktung mit Engel & Völkers Hamburg kümmern wir uns neben allen weiteren Planungsschritten auch um das Zusammentragen sämtlicher benötigter Unterlagen, sodass Sie mit uns von einem willkommenen Zugewinn an Zeit und Komfort profitieren. Legen sie den Verkauf Ihrer Eigentumswohnung in professionelle Hände und lassen Sie sich von unseren Immobilienmaklern dank langjähriger Marktkenntnis in Hamburg Blankenese zum bestmöglichen Vertragsabschluss führen. Welche umfassenden Leistungen Sie bei Engel & Völkers Hamburg darüber hinaus erwarten, präsentieren wir Ihnen gerne im Rahmen eines vollkommen unverbindlichen und kostenfreien Erstgesprächs. Kommen Sie dazu einfach in unserem Immobilien-Shop an der Blankeneser Bahnhofstraße 9 vorbei oder rufen Sie uns zur Terminvereinbarung unter der Telefonnummer +49 40 987635333 an. Wir freuen uns darauf, Sie schon bald bei Ihrem Wohnungsverkauf begleiten zu dürfen!

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