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Eine geerbte Immobilie in Hamburg selbst nutzen, vermieten oder besser verkaufen?

Ein Trauerfall in der eigenen Familie oder dem erweiterten Angehörigenkreis ist nicht nur mit einer großen emotionalen Belastung verbunden, auch die damit einhergehenden organisatorischen Notwendigkeiten werden nicht selten als zusätzliche Aufbürdung wahrgenommen. Parallel zur Planung der Beisetzung und der behördlichen Regelungen gerät auch das Thema Nachlassverwaltung in den Aufmerksamkeitsfokus der Hinterbliebenen. Wird beispielsweise ein Haus, eine Villa oder eine Wohnung in Hamburg Winterhude vererbt, stellt sich die Frage, wie mit der betreffenden Immobilie weiter verfahren werden soll. Je nach Eigentumsverhältnissen und Art des Objektes bieten sich aus Sicht von Immobilienmakler Engel & Völkers Hamburg mit der Selbstnutzung, der Vermietung und dem Verkauf drei primäre Möglichkeiten an, mit der Nachlass-Situation umzugehen. Die wesentlichen Vor- und Nachteile dieser drei Optionen haben wir in den folgenden Absätzen kompakt für Sie zusammengefasst.

Selbstnutzung einer geerbten Immobilie in Hamburg Winterhude nicht in jedem Fall sinnvoll

Die Entscheidung, das Haus oder die Wohnung aus dem Nachlass nach dem Trauerfall selbst zu bewohnen, scheint auf den ersten Blick naheliegend, da sie nur mit wenig organisatorischem Aufwand verbunden ist und nicht selten auch eine emotionale Bindung zum betreffenden Objekt besteht. Für Alleinerben, die ohnehin nach einer Möglichkeit suchen, eine eigene Immobilie in Hamburg Winterhude oder einem der umliegenden Stadtteile zu beziehen, bietet sich diese Option in der Tat an. Komplexer wird es, sobald das Objekt von mehreren Begünstigten anteilig geerbt wurde. In diesem Fall müsste zunächst eine Einigung erfolgen, welcher der Erben die Immobilie weiterhin bewohnen soll, und welche Mitglieder der Erbengemeinschaft ihrem Anteil entsprechend „ausbezahlt“, also entschädigt werden sollen. Bei einigen speziellen Gebäuden, etwa Mehrfamilienhäusern, ist es auch möglich, die bauliche Teilung der Immobilie zu nutzen, sodass etwa jeder der Beteiligten eine Eigentumswohnung erhält. In der absoluten Häufigkeit an Erbfällen stellt dies jedoch eher die Ausnahme dar. Immobilienmakler Engel & Völkers Hamburg rät in solchen Situationen dazu, entweder eine langfristige Vermietung oder den Verkauf der Immobilie in Winterhude in Erwägung zu ziehen.

Ein geerbtes Haus oder eine Wohnung vermieten und sekundäres Einkommen erzielen

Mit der Vermietung einer geerbten Immobilie in Hamburg Winterhude verschaffen Sie sich eine Reihe von Vorzügen, sind jedoch weiterhin als Eigentümer für das Haus oder die Wohnung verantwortlich. Konkret bedeutet dies, dass Sie für jede vermietete Wohneinheit ein monatliches Einkommen in Form der Mietzahlungen erhalten. Diese können im Falle einer Erbengemeinschaft anteilig unter den Mitgliedern aufgeteilt werden. Ein weiterer Vorteil besteht nach Ansicht von Immobilienmakler Engel & Völkers Hamburg darin, dass Sie auch weiterhin an der perspektivischen Wertentwicklung der Immobilie in Winterhude profitieren, während Sie diese vermieten. Setzt sich der aktuelle Wachstumstrend am Hamburger Immobilienmarkt fort, lassen sich neben den Mieteinnahmen also auch potenzielle indirekte Vermögenszuwächse durch die Steigerung des Marktwertes erzielen, sodass Sie in doppelter Hinsicht profitieren. Allerdings fällt für Sie als Vermieter die Instandhaltung des Hauses oder der Wohnung mitsamt der gebäudetechnischen Installationen in Ihren Verantwortungsbereich, was mit gewissen regelmäßigen Kosten verbunden ist. Lassen Sie sich von unserem qualifizierten Immobilienmakler-Team beraten und erfahren Sie, ob die Vermietung oder möglicherweise eher der Verkauf die am meisten sinnvolle Option für Ihre geerbte Immobilie in Hamburg Winterhude darstellt.

Zügige, rentable Lösung: Der Verkauf Ihrer geerbten Immobilie in Hamburg Winterhude

Verkaufen Sie das Haus, die Stadtvilla oder die Wohnung aus dem betreffenden Nachlass, symbolisiert dies nicht nur auf emotionaler Ebene den Beginn eines neues Kapitels, sondern schafft für Sie und Ihre Miterben zudem eine komfortable finanzielle Ausgangssituation: Nie zuvor konnten Immobilien in Hamburg Winterhude oder einem der umliegenden Stadtteile zu derart vorteilhaften Konditionen verkauft werden wie aktuell im Jahr 2021, sodass Immobilienmakler Engel & Völkers Hamburg einen entsprechend attraktiven Verkaufserlös für Sie realisieren kann. Dieser lässt sich ebenfalls anteilig an die Mitglieder einer Erbengemeinschaft verteilen, außerdem entfallen nach dem Verkauf jegliche Verpflichtungen, die mit dem Eigentum an der geerbten Immobilie einhergehen. Aufgrund dieser „klaren Zäsur“ und dem unkomplizierten, vielversprechenden Vermarktungsangebot von Engel & Völkers Hamburg wird der Verkauf von vielen Erben, die sich an uns wenden, favorisiert.

Möchten auch Sie mehr über die Möglichkeiten erfahren, die Ihnen unsere Immobilienmakler im Nachlass-Kontext bieten? Sie erreichen uns wahlweise über unser Online-Kontaktformular oder unter der Telefonnummer +49(0)40 471 00 50. Für welche Vorgehensweise Sie sich auch mit Ihrer geerbten Immobilie entscheiden: Das Team von Engel & Völkers Hamburg Elbe wünscht Ihnen alles Gute auf Ihrem bevorstehenden Weg!


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