Ein Haus oder eine Wohnung in Hamburg zu vermieten, kann sich als sinnvolle und einträgliche Nutzungsmöglichkeit Ihrer Immobilie erweisen. Dank der monatlichen Mieteinnahmen trägt das Objekt sukzessive zum Vermögensaufbau bei, während Sie gleichzeitig an der lokalen Marktentwicklung und etwaigen Wertsteigerungen der Immobilie partizipieren. In einem Mietverhältnis genießen Sie gegenüber Ihren Mietern eine Reihe von Rechten, sind aber auch an einige Pflichten gebunden: Um Ihnen einen Überblick zu verschaffen und zu einem unkomplizierten Vermietungsprozess – etwa in Hamburg Bergedorf – beizutragen, hat Immobilienmakler Engel & Völkers Hamburg die wichtigsten Rechte und Pflichten eines Vermieters in diesem Artikel kompakt für Sie zusammengetragen. Erfahren Sie mehr!
Zu Beginn einer Vermietung steht Ihnen als Vermieter die Möglichkeit offen, von Ihrem neuen Mieter eine Kaution zu erheben, die im Falle nicht erfolgter Schönheitsreparaturen oder unsachgemäßer Behandlung von Haus oder Wohnung teilweise oder komplett einbehalten werden kann. Diese muss bis zum Ende der Vermietung auf einem separaten Kautionskonto hinterlegt werden und darf nicht für andere Zwecke genutzt werden. Außerdem darf Sie das Dreifache der Monatsmiete nicht übersteigen.
Während der laufenden Vermietung haben Sie außerdem das Recht, den Mietpreis auf das ortsübliche Vergleichsniveau anzuheben, und zwar erstmalig 15 Monate nach Beginn des Mietverhältnisses. Auf diese Weise können Sie die Wirtschaftlichkeit Ihrer vermieteten Immobilie in Hamburg Bergedorf langfristig aufrechterhalten. Damit eine solche Erhöhung wirksam wird, bedarf sie der schriftlichen und begründeten Ankündigung und muss mindestens 3 Monate im Voraus erfolgen. Dabei gilt es, eventuelle Einschränkungen durch die sogenannte Mietpreisbremse zu berücksichtigen.
Auch lassen sich Betriebsnebenkosten auf den Mieter umlegen, allerdings nur dann, wenn dies konkret im Mietvertrag vereinbart wurde. Dazu zählen beispielsweise die Kosten für Straßenreinigung, Müllentsorgung, Gebäudereinigung oder Gartenpflege für Ihr Haus oder Ihre Wohnung in Hamburg Bergedorf. Die entstehenden Kosten durch Modernisierung sind ebenfalls anteilig umlegbar.
Als Eigentümer und Vermieter genießen Sie darüber hinaus auch ein eingeschränktes Kündigungsrecht, allerdings darf die Kündigung nicht grundlos erfolgen. Ist der Mieter bereits mehr als eine Monatsmiete im Rückstand, kann dies Anlass zur fristlosen Kündigung geben. Benötigen Sie den Wohnraum für sich oder Ihre Familienmitglieder selbst oder rentiert sich die Vermietung nicht länger, können Sie ebenfalls eine Kündigung aussprechen, die allerdings an bestimmte Fristen in Abhängigkeit zur Mietdauer gebunden ist. Haben Sie weitere Fragen zu Ihren Rechten als Vermieter einer Immobilie in Hamburg Bergedorf? Gerne steht Ihnen Immobilienmakler Engel & Völkers Hamburg unterstützend zur Seite und empfiehlt Ihnen gegebenenfalls einen fachkundigen Ansprechpartner in Ihrer Umgebung.
Während eines Mietverhältnisses sind Sie als Vermieter für die Instandhaltung der betreffenden Wohnung oder des Hauses verantwortlich: Dazu zählt die Übernahme etwaiger Reparaturkosten, beispielsweise an den Küchen- und Badezimmerarmaturen, die Beseitigung von Feuchtigkeits- und Schimmelschäden oder defekten Versorgungsleitungen innerhalb der Immobilie. Lediglich kleinere Arbeiten, etwa der Austausch abgenutzter Lichtschalter oder das Streichen nach einer gewissen Zeit des Bewohnens, dürfen dem Mieter übertragen werden. Außerdem obliegt Ihnen die sogenannte Verkehrssicherungspflicht, das heißt: die Pflicht zur Beseitigung aller Gefahren, die von Ihrer Immobilie für Bewohner, Passanten und die Umgebung ausgehen, wie unter anderem durch vereiste Gehwege, herunterfallende Dachziegel oder splitternde Zaunlatten. Vertraglich kann aber auch hier eine Übernahme durch den Mieter vereinbart werden. Außerdem verpflichten Sie sich als Vermieter eines Hauses oder einer Wohnung in Hamburg Bergedorf dazu, die Beheizbarkeit der Immobilie zwischen dem 01. Oktober und 30. April sicherzustellen, eine jährliche Nebenkostenabrechnung zu erstellen und fristgerecht zu übermitteln sowie die geltende Hausordnung transparent zu kommunizieren. Darüber hinaus müssen Sie für Ihre Mieter eine sogenannte Wohnungsgeberbestätigung ausstellen, die beispielsweise für deren Ummeldung beim jeweiligen Einwohnermeldeamt benötigt wird.
Damit Sie Ihre Vermietung in Bergedorf oder einem der umliegenden Stadtteile so effizient und rentabel wie möglich gestalten, steht Immobilienmakler Engel & Völkers Hamburg Ihnen mit einem umfangreichen Full-Service-Angebot zur Seite. Mehr Details zu unserem Leistungsspektrum stellen wir Ihnen gerne bei einem kostenfreien und unverbindlichen Kennenlerngespräch vor – vereinbaren Sie gerne Ihren persönlichen Termin unter der Rufnummer +49 40 2263051-0 oder füllen Sie unser Kontaktformular aus. Wir freuen uns auf Sie!