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Eine Immobilie in Hamburg verkaufen: Was Verkäufer rund um den Kaufvertrag wissen sollten

Zum Abschluss einer erfolgreichen Immobilienvermarktung in Hamburg mündet die geführte Vertragsverhandlung in der Erstellung eines Kaufvertrags, in dem alle Inhalte und Details der geplanten Transaktion schriftlich fixiert sind. Ohne einen solchen Kaufvertrag, der die entsprechenden rechtlichen Formalia erfüllt, hat der Verkauf keinen juristischen Bestand – aus diesem Grund möchten wir Ihnen als Ihr Immobilienmakler in Hamburg mit diesem Blogartikel eine Übersicht der wichtigsten Kriterien an die Hand geben. Somit sind Sie gemeinsam mit Engel & Völkers Hamburg für den Abschluss Ihres Immobilienverkaufs in Niendorf oder einem der umliegenden Stadtteile bestens vorbereitet. Lesen Sie weiter!

Im Vorfeld des Vertragsschlusses ist eine offene und korrekte Kommunikation elementar

Damit der Verkauf Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung in Niendorf auf einem soliden Fundament fußt, gilt es, bereits vor der schriftlichen Niederlegung in Form des Kaufvertrags eine transparente und ehrliche Informationsbasis zu schaffen. Dies betrifft insbesondere den Zustand der Immobilie mit seinen etwaigen Sach- und Rechtsmängeln. Auch die benötigten Dokumente wie Energieausweis, Dichtheitsnachweis, Grundbuchauszug und Flurpläne sollten vollständig vorliegen, sodass der Kaufinteressent ein ganzheitliches Bild Ihrer Immobilie in Hamburg erhält – gerne tragen unsere Immobilienmakler die entsprechenden Unterlagen für Sie zusammen. Nur auf diese transparente Weise kann eine Verhandlungsgrundlage auf Augenhöhe geschaffen werden, sodass beide Parteien über den gleichen Kenntnisstand der Immobilie verfügen. Andernfalls können zu einem späteren Zeitpunkt käuferseitige Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden, wenn etwa Mängel an der Immobilie verschwiegen worden sind. Sobald eine beiderseitige Einigung über Kaufabsicht und Preis getroffen wurde, kann mit der Niederlegung des Kaufvertrags begonnen werden.

Ohne Notar kein Immobilienverkauf: Die Einzelheiten zur Erstellung des Kaufvertrags

Der nächste Schritt zum Abschluss Ihres Immobilienverkaufs führt Sie zu einem Hamburger Notariat, über dessen Auswahl sich Käufer und Verkäufer grundsätzlich frei verständigen können. Bei Ihrem ersten gemeinsamen Termin vor Ort nimmt der Notar alle relevanten Daten des geplanten Immobilienverkaufs auf und erstellt darauf aufbauend einen ersten Entwurf des Kaufvertrags, den er beiden Parteien einige Tage später postalisch zukommen lässt. Nun haben sowohl Sie als auch der zukünftige Käufer mindestens 14 Tage lang Zeit, diesen auf inhaltliche Korrektheit zu prüfen. Eine gleichberechtigte, für alle Seiten verständliche und sachlich richtige Ausformulierung steht dabei im Mittelpunkt der Betrachtung. Beim darauffolgenden, abschließenden Beurkundungstermin wird der Vertag noch einmal in Gänze verlesen, sodass nun eine letzte Gelegenheit für inhaltliche oder formelle Anpassungen besteht. Sind beide Parteien mit dem aufgesetzten Dokument einverstanden, kommt es nun zur Vertragsunterschrift und abschließend zur notariellen Beglaubigung. Herzlichen Glückwunsch, der Verkauf Ihrer Immobilie in Hamburg Niendorf ist nun rechtskräftig!

Immobilienverkauf in Hamburg: Welche Schritte folgen nach der Unterschrift des Kaufvertrags?

Da nun alle notwendigen Schritte zur Vollendung des Kaufvertrags durchgeführt wurden, kann der eigentliche Eigentumsübertrag vollzogen werden. Hierzu beantragt der Notar zunächst den Eintrag einer Auflassungsvormerkung im Grundbuch, holt die erforderlichen Genehmigungen der Kommune ein, fordert die Unterlagen für den lastenfreien Erwerb an und übermittelt dem Finanzamt die Fälligkeit der Grunderwerbsteuer. Falls nicht anders vereinbart, überweist der Käufer Ihnen nun innerhalb einer festgelegten Frist den Kaufbetrag auf Ihr Bankkonto oder ein Notaranderkonto. Sobald Kaufpreis und Grundsteuer durch den Käufer entrichtet worden sind, veranlasst der Notar die Änderung des Grundbucheintrags auf dessen Namen und lässt die Auflassungsvormerkung aufheben. Als letzter Schritt steht die Schlüsselübergabe Ihres ehemaligen Hauses oder Ihrer Wohnung in Hamburg Niendorf an: Mit diesem finalen Schritt sind nun alle getroffenen Vereinbarungen des Kaufvertrages erfüllt, und Ihr Immobilienverkauf kann als abgeschlossen betrachtet werden.

Da kein Immobilienverkauf dem anderen gleicht und sich von Fall zu Fall individuelle Besonderheiten auftun, kann die Zusammenarbeit mit einem fachkundigen Branchenexperten Ihr Verkaufserlebnis wesentlich bereichern: Entscheiden Sie sich für eine professionelle Vermarktung Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung in Hamburg Niendorf durch Engel & Völkers, ist dies nicht nur mit einer immensen Zeit- und Aufwandsersparnis, sondern auch mit vielversprechenden Ertragsaussichten verbunden. Lassen Sie sich von uns kostenfrei und unverbindlich beraten: Unter der Telefonnummer +49 40 559 75 40 oder über unser Online-Kontaktformular haben Sie die Möglichkeit, schon bald Ihren persönlichen Ersttermin mit unseren Immobilienmaklern zu vereinbaren.

Immobilien in Niendorf / Schnelsen

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