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Eine Immobilie in Hamburg vermieten: Diese Rechte und Pflichten erwarten Sie

Die Vermietung eines Hauses oder einer Wohnung in einem dynamischen Hamburger Stadtteil wie Harburg kann sich als lukrative, langfristige Nutzungsform erweisen: Vermieten Sie eine Immobilie mit Engel & Völkers Hamburg, profitieren Sie von regelmäßig generierten Einnahmen ohne eigenen Arbeitsaufwand und können die ursprünglichen Investitionskosten nach einigen Jahren wieder ausgleichen, sodass das Objekt fortan Gewinne für Sie generiert. Die Rechte und Pflichten, die mit der Rolle des Vermieters in Deutschland gesetzlich einhergehen, finden Sie zusammengefasst im folgenden Fachartikel unserer Immobilienmakler. Informieren Sie sich jetzt!

Ihre Privilegien als Vermieter eines Hauses oder einer Wohnung in Hamburg Harburg

Obwohl Sie bei der Vermietung einer Immobilie zahlreiche Nutzungs- und Gestaltungsrechte an Ihren Mieter abtreten, verbleibt das Haus oder die Wohnung in Ihrem Eigentum, sodass Sie weiterhin auch über gewisse Rechte daran verfügen. So dürfen Sie das betreffende Objekt in Hamburg Harburg grundsätzlich betreten, allerdings nur dann, wenn der Mieter sein Einverständnis gegeben hat. Unter der Voraussetzung gewisser Gründe hat der Mieter Ihnen – bei angemessener Voranmeldung von mehr als 24 Stunden – Zugang zu gewähren: So dürfen Sie bis zu dreimal im Monat eine 45 Minuten dauernde Wohnungsbesichtigung mit möglichen Nachmietern durchführen. Bei Gefahr im Vollzug dürfen Sie die vermietete Wohnung oder das Haus auch ohne Genehmigung öffnen, um entstehenden Schäden vorzubeugen.

Wenn kleinere Reparaturen innerhalb der Immobilie, etwa an Türen, Einbauschränken oder Kücheneinrichtung vorgenommen werden müssen, dürfen Sie die Kosten dafür auf den Mieter übertragen, wenn diese nicht mehr als 75 Euro, in einigen Fällen 100 Euro betragen und zusammengefasst unter 8 Prozent der jährlichen Nettomiete liegen. Bei der Fixierung der Mietsumme obliegt Ihnen prinzipiell freie Hand, solange Sie die in Hamburg geltende „Mietpreisbremse“ beachten. Grundsätzlich sind Sie auch berechtigt, die vertraglich festgelegte Mietsumme zu erhöhen. Hierzu müssen Sie allerdings die Richtlinien des vereinbarten Vermietungssystems (Staffelmiete, Indexmiete oder ortsübliche Vergleichsmiete) einhalten und die jeweils geltende Kappungsgrenze berücksichtigen.

Möchten Sie dem Mieter Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung in Hamburg Harburg kündigen, sind Sie dazu berechtigt, wenn Sie die Immobilie selbst nutzen möchten, Sie ein enges Familienmitglied dort wohnen lassen möchten oder der Mieter einen gravierenden Vertragsbruch begangen hat. Hierzu zählen etwa ein Mietrückstand ab zwei Monaten, die unberechtigte Einquartierung eines Untermieters oder unangemessener Umgang mit der Immobilie, etwa in Form von fahrlässigen Beschädigungen. Welche Fristen Sie als Vermieter dabei einhalten müssen und wann sogar eine fristlose Kündigung möglich ist, erfahren Sie in einer Beratung Ihres Immobilienmaklers Engel & Völkers Hamburg.

Vermieterpflichten im Überblick: Hier treten Sie als Eigentümer in die Verantwortung

Neben den beschriebenen Rechten obliegen Ihnen als Vermieter auch eine Reihe von Pflichten, um ein einwandfreies Mietverhältnis herzustellen. Dazu gehört beispielsweise die Verantwortung für alle größeren Instandhaltungsmaßnahmen und Reparaturen, die nicht unter die genannten kleineren Arbeiten fallen. Darüber hinaus sind Sie verpflichtet, dafür zu sorgen, dass von Ihrer Immobilie keine Gefahr für Dritte ausgeht – Sie sind für die „Verkehrssicherheit“ verantwortlich. Typischerweise betrifft dies etwa die Beseitigung von Schnee und Eis auf den zugehörigen Gehwegen und das Ausbringen von Streugut. Vertraglich lässt sich dies allerdings auf den Mieter übertragen. Darüber hinaus obliegt es Ihnen, die Heizungsversorgung sowie eine zumutbare Geräuschkulisse in der vermieteten Immobilie in Hamburg Harburg sicherzusetellen. Wenn der Mieter eine Bestätigung verlangt, die ihm das Wohnen in Ihrer vermieteten Immobilie bescheinigt, sind Sie ebenfalls verpflichtet, ihm eine solche auszustellen. Abgerundet wird der Pflichtenkatalog des Vermieters durch die Offenlegung aller vereinbarten Nebenkosten inklusive eines Nachweises über deren Nutzung mindestens einmal im Jahr, die sogenannte Nebenkostenabrechnung.

Um für Ihr Haus oder Ihre Wohnung in Hamburg Harburg eine erfolgreiche Vermietung einzurichten, begleiten Sie die Immobilienmakler von Engel & Völkers Hamburg von der Suche nach geeigneten Mietern über die Durchführung der Besichtigungstermine bis zur Schlüsselübergabe. Gerne ermitteln wir bei einer kostenfreien und unverbindlichen Marktwertanalyse Ihrer Immobilie Ihre konkreten Renditeerwartungen und beraten Sie auch weiterführend kompetent zu allen Punkten Ihres Vermietungsvorhabens. Zur Terminvereinbarung freuen wir uns auf Ihren Anruf unter der Nummer +49 40 767 950 80, alternativ füllen Sie einfach unser Kontaktformular auf, das Sie mit einem Klick auf den roten Button am rechten Bildschirmrand aufrufen können.

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