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Einen Immobilienmakler in Hamburg beauftragen: Welche Partei zahlt die Courtage?

Entscheiden Sie sich dafür, Ihr Haus oder Ihre Wohnung in Hamburg mit Unterstützung eines Immobilienmaklers zu verkaufen, ist dies mit einem signifikanten Zugewinn an Verkaufskomfort und -effizienz verbunden: Ihr persönlicher Ansprechpartner bei Engel & Völkers Hamburg übernimmt für Sie den gesamten Vorbereitungs- und Vermarktungsprozess von der initialen Einwertung über die Objektpräsentation bis zum gewinnbringenden Abschluss, womit Ihnen eine willkommene Zeitersparnis und bedeutend geringerer Aufwand entsteht. Die Arbeiten, die der Immobilienmakler für Sie übernimmt, werden mit der sogenannten Courtage-Zahlung abgegolten. Alle wissenswerten Informationen zu den Kosten für einen Immobilienmakler in Hamburg möchten wir Ihnen in diesem Artikel transparent und nachvollziehbar darstellen. Informieren Sie sich jetzt!

Die Immobilienmakler-Courtage: Wichtige Grundlagen für Ihren geplanten Verkauf

Sobald Sie Engel & Völkers Hamburg damit beauftragen, Ihr Haus oder Ihre Wohnung in Hamburg für Sie zu vermarkten, werden unsere Immobilienmakler für Sie aktiv. Dabei arbeiten wir auf Provisionsbasis, das heißt: Erst sobald wir das Objekt final für Sie verkauft haben und der Kaufvertrag unterschrieben ist, wird auch die Zahlung einer Courtage an uns fällig. Somit ist nicht nur Ihnen, sondern auch unserem Team an einem erfolgreichen Verkaufsabschluss innerhalb kurzer Zeit gelegen – als Ansprechpartner Ihres Vertrauens am Hamburger Immobilienmarkt geben wir uns nur mit besten Ergebnissen zufrieden.

Wie hoch die Courtagezahlung für einen Immobilienmakler nach vollendetem Verkauf ausfällt, ist in Deutschland nicht einheitlich geregelt. In der Regel bewegt sich der zu zahlende Anteil zumeist bei rund 7 Prozent des erzielten Kaufpreises. Um von Beginn an Klarheit über die spätere Höhe der Provisionszahlung zu erhalten, empfiehlt Engel & Völkers Hamburg, diese bereits bei der Erteilung des Vermarktungsauftrages und später zusätzlich im notariell beglaubigten Kaufvertrag schriftlich zu fixieren. Dies schafft Planungssicherheit und schützt vor einer intransparenten Kostenstruktur. Bei Engel & Völkers Hamburg entspricht diese Vorgehensweise selbstverständlich der gelebten Praxis. Gerne informieren wir Sie auch persönlich zu unseren Konditionen und unserem Angebotsumfang – unsere Immobilienmakler in den verschiedenen Stadtteilen Hamburgs stehen Ihnen zur Verfügung!

Käufer oder Verkäufer: Wer kommt für die Zahlung der Immobilienmakler-Courtage auf?

Bis Ende des Jahres 2020 existierte in Deutschland keine gesetzliche Vorgabe zur Entrichtung der Provision nach Vertragserfüllung eines Immobilienmaklers. Teilweise galt hier das sogenannte Bestellerprinzip, nach dem diejenige Partei – also Käufer oder Verkäufer – den Makler bezahlte, die zuvor auch den Auftrag erteilte. In einigen Bundesländern gab es bereits eine Regelung, die eine Aufteilung der Courtage zwischen Käufer und Verkäufer vorsah - mit der Reform des Gesetzes zur Teilung der Maklercourtage ist dies nun bundeseinheitlich festgeschrieben. Konkret trägt jede Partei genau die Hälfte der zuvor festgeschriebenen Maklercourtage, also je nach vertraglicher Ausgestaltung rund 3,5 Prozent.
 
Diese vorgeschriebene Aufteilung birgt aus Sicht von Engel & Völkers Hamburg zwei zentrale Vorteile mit sich: Erstens erfahren Käufer und Verkäufer in Hinsicht der Kostenverteilung die gleiche Behandlung ohne etwaige Bevorteilung einer der Parteien. Somit sorgt das Gesetz für einen hohen Grad an Fairness und etwaige Verhandlungen über die Zahlung der Courtage erübrigen sich. Zweitens kommt die rechtliche Grundlage vor allem Käufern zugute, die sich aktiv nach einem bezahlbaren Eigenheim umsehen und einen Suchauftrag an den Immobilienmakler stellen. Anders als beim Bestellerprinzip, bei dem der Käufer die gesamten Provisionskosten zu tragen hätte, werden auf diese Weise die Courtage und somit die Kaufnebenkosten reduziert, was die Hürden für den Immobilienkauf allgemein etwas herabsetzt. Auf ausdrücklichen Wunsch des Verkäufers kann die Courtage zudem komplett auf dessen Seite übertragen werden, was jedoch in der Allgemeinheit der Verkäufe in Hamburg eher die Ausnahme darstellt.

Übrigens: Die gesetzliche Regelung zur Courtageteilung bezieht sich ausschließlich auf selbst zu nutzende Wohnimmobilien, also Einfamilienhäuser, Eigentumswohnungen, Villen und dergleichen. Investment- und Gewerbeimmobilien bleiben hiervon auch weiterhin unberührt, sodass die Verteilung der Courtage des Immobilienmaklers frei verhandelt werden kann.

Bei Fragen rund um die Themen Immobilienverkauf, Maklercourtage sowie unseren Serviceumfang laden wir Sie herzlich zu einem kostenfreien und unverbindlichen Gespräch in eine unserer Shops ein. Sie erreichen das Team von Engel & Völkers Hamburg unter der Telefonnummer +49 40 4710 050 – oder ganz einfach über unser digitales Kontaktformular!

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