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Engel & Völkers Hamburg erklärt: Wie funktioniert die Staffelmieterhöhung?

Um die Vermietung der eigenen Immobilie in Hamburg Wilhelmsburg oder einem der umliegenden Stadtteile südlich der Elbe gleichermaßen lukrativ wie unkompliziert zu gestalten, können Eigentümer auf eine Reihe von Gestaltungsspielräumen ihrer Mietverhältnisse zurückgreifen. Lokale Kappungsgrenzen und die Mietpreisbremse sorgen dafür, dass die Möglichkeiten zur Erhöhung der monatlich fälligen Beträge stark eingeschränkt sind. Staffelmietverträge können nach Ansicht von Immobilienmakler Engel & Völkers Hamburg eine interessante Option darstellen, dennoch in gewissen Abständen von einer Anhebung der Monatsmieten zu profitieren. Worum es sich bei der Staffelmiete im Detail handelt, welche Vorteile sie für Vermieter mit sich bringt und worauf Sie bei der korrekten Einrichtung der entsprechenden Modalitäten achten sollten, fasst der folgende Artikel für Sie zusammen.

Eine Immobilie in Hamburg vermieten: Was sich hinter dem Begriff „Staffelmiete“ verbirgt

Im Rahmen der Staffelmiete wird, anders als bei herkömmlichen Mietverhältnissen, bereits von Beginn an festgelegt, dass sich der monatliche Mietbetrag für das entsprechende Apartment oder die Wohnung in zuvor festgelegten Intervallen erhöht. Der Zeitraum dieser Erhöhung kann entweder unbefristet oder für einen begrenzten Zeitraum festgelegt werden, zwischen den einzelnen Intervallgrenzen muss allerdings mindestens ein volles Jahr liegen. Dabei gilt es zu berücksichtigen, dass während eines laufenden Staffelmietvertrages keine weiteren Mieterhöhungen, also etwa nach Modernisierung oder als Angleich an die ortsübliche Vergleichsmiete, mehr erfolgen können. Dennoch ist die Staffelmiete insbesondere für Eigentümer, die regelmäßig die maximale Rendite ihrer vermieteten Wohnung oder ihres Apartments sicherstellen möchten, mit einigen Vorzügen verbunden, wie Immobilienmakler Engel & Völkers Hamburg im folgenden Abschnitt schildert.

Ihre Vorteile bei der Anwendung des Staffelmietverfahrens für Ihre neuen Mietverhältnisse

Ist die Staffelmiete einmal vereinbart worden, wird die Mietpreiserhöhung für das entsprechende Apartment oder die Wohnung in Hamburg Wilhelmsburg automatisch zu den genannten Stichtagen wirksam. Vermieter müssen sich also nicht länger um individuell errechnete und zu rechtfertigende Mietpreiserhöhungen kümmern, was einen deutlich verringerten Administrationsaufwand mit sich bringt. Außerdem darf mit der gestaffelten Anhebung der Mietsumme die gesetzliche Kappungsgrenze überschritten werden, die besagt, dass innerhalb dreier Jahre maximal 20% mehr Miete gefordert werden kann. Lediglich die Mietpreisbremse, die an angespannten Wohnungsmärkten wie Hamburg greift, schiebt der Staffelmiete einen Riegel vor: So dürfen die einzelnen Staffelmieterhöhungen nur maximal 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete zum entsprechenden Zeitpunkt liegen – es sei denn, das Mietverhältnis wurde bereits vor Inkrafttreten der Mietpreisbremse geschlossen, dann darf auch dieser Grenzbetrag überschritten werden. Zudem können Sie die Staffelmiete Ihrer Immobilie in Hamburg Wilhelmsburg an einen einseitigen Kündigungsverzicht der Mietpartei koppeln und auf diese Weise ein hohes Maß an Planbarkeit für die zu erwartenden Einkünfte sicherstellen. Das Immobilienmakler-Team von Engel & Völkers Hamburg unterstützt Sie gerne dabei, eine effiziente und Staffelmieterhöhung für Ihre zu vermietende Wohnung oder Ihr Apartment in Wilhelmsburg einzurichten und bereits zeitnah einen geeigneten Mieter zu finden. Nehmen Sie dazu gerne Kontakt mit uns auf!

Staffelmiete für eine Immobilie in Hamburg korrekt vereinbaren: Auf die richtige Formulierung kommt es an

Eine zulässige Staffelmieterhöhung setzt in jedem Fall die schriftliche Fixierung im von beiden Parteien unterzeichneten Mietvertrag voraus. Dabei ist es wichtig, auf die gesetzlich vorgeschriebenen Formulierungen zu achten – ansonsten lässt sich der Staffelmietvertrag für die Wohnung oder das Apartment in Hamburg Wilhelmsburg auch nach Abschluss noch anfechten. So muss etwa der Zeitpunkt einer jeden Erhöhung in Form des kalendarischen Datums klar genannt werden, auch wenn es sich dabei um den gesetzlich vorgeschriebenen Mindest-Intervall von einem Jahr handelt. Wortlaute wie „jährlich“ oder „alle 18 Monate“ sind ungültig. Auch die Summe, um welche die monatliche Miete erhöht wird, muss als absoluter Betrag für jede einzelne Anhebung genannt werden, sodass keine prozentualen Werte oder Bruchteil-Angaben wie „…um ein Achtel“ verwendet werden dürfen.

Unsere fachkundigen Immobilienmakler wissen, auf welche weiteren Details bei der Anfertigung eines Staffelmietvertrages geachtet werden muss – entscheiden Sie sich für eine Zusammenarbeit mit Engel & Völkers Hamburg, profitieren Sie daneben auch in allen anderen Bereichen Ihrer Vermietung in Hamburg Wilhelmsburg von unserer langjährigen Erfahrung, unserem weitreichenden Kontaktnetzwerk und unserer qualitätsbewussten, fokussierten Arbeitsweise. Gerne stellen wir Ihnen unser Angebot auch persönlich kostenlos und unverbindlich vor und gehen dabei auch auf all Ihre Fragen ein – wir freuen uns auf Ihren Anruf unter der Telefonnummer +49 40 767 950 80!

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