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Erhöhung auf ortsübliche Vergleichsmiete: Wissenswertes für Vermieter in Hamburg

Die Kapitalanlage Immobilie in Hamburg Wilhelmsburg und Umgebung gilt als risikoarmes und krisenfestes Investment mit gleichzeitig attraktiven Renditeperspektiven. In Zeiten steigender Inflationsraten nimmt der Realwert der durch Zinshäuser zu erzielenden Einnahmen jedoch sukzessive ab, während Instandhaltung und Betrieb aufgrund wachsender Energie- und Dienstleistungskosten teurer werden. Besonders Eigentümer, die bereits über einen längeren Zeitraum keine entsprechende Korrektur des Mietzinses vorgenommen haben, geraten nun an einen Punkt, an dem sie über die Möglichkeiten zur Mieterhöhung nachdenken sollten, um die Rentabilität der eigenen Kapitalanlage auch langfristig zu gewährleisten. Üblicherweise greifen Vermieter hierbei auf die „Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete“ zurück. Wie auch Sie als Eigentümer eines Hauses oder einer Wohnung eine solche Mieterhöhung rechtlich einwandfrei vornehmen können, lesen Sie in diesem Blogartikel Ihres Immobilienmaklers Engel & Völkers Hamburg.

Das Niveau der ortsübliche Vergleichsmiete rechtfertigt die Erhöhung des Mietzinses

Grundsätzlich sieht das Mietrecht in Deutschland vor, dass Mieterhöhungen durch den Vermieter nicht etwa willkürlich vorgenommen werden können, sondern eine angemessene Begründung voraussetzen, neben der Vorlage in Textform. Eine solche ist beispielsweise mit dem Verweis auf die höhere ortsübliche Vergleichsmiete gegeben, die dem Mietenspiegel der Stadt Hamburg für die entsprechende Lage in Wilhelmsburg oder einem der umliegenden Stadtteile zu entnehmen ist. Maßgeblich ist hier der durchschnittliche Mietpreis der letzten sechs Jahre, der für ähnlich große und ausgestattete Immobilien in der Umgebung gezahlt worden ist. Die aktuelle Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP sieht vor, diesen Referenzzeitraum auf sieben Jahre auszudehnen, um die ortsübliche Vergleichsmiete zugunsten der Mieter statistisch zu senken. Ein konkreter Kabinettsbeschluss hierzu liegt allerdings noch nicht vor. Nach Ansicht des Immobilienmakler-Teams von Engel & Völkers Hamburg kann es sich für Eigentümer folglich als sinnvoll erweisen, eine Mieterhöhung noch vor der geplanten Gesetzesreform in Erwägung zu ziehen, um von den alten Referenzwerten zu profitieren.

Bei besonders individuellen Immobilien, für die der Mietenspiegel keinen Referenzwert vorsieht, können stattdessen die Mietpreise dreier Vergleichsimmobilien mit ähnlichen Kriterien zu Rate gezogen werden. Auch in kleineren Gemeinden, in denen kein regelmäßiger Mietenspiegel erstellt wird, stellt diese Vorgehensweise einen gleichwertigen Ersatz dar. Sie möchten die Miete für Ihr Haus oder Ihre Wohnung in Hamburg Wilhelmsburg anheben und benötigen dazu fachliche Unterstützung? Immobilienmakler Engel & Völkers Hamburg steht Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite. Kontaktieren Sie uns!

Die Spielräume für Höhe und Regelmäßigkeit der Mietanpassung in Hamburg Wilhelmsburg

Soll die Miete für eine Immobilie in Hamburg erhöht werden, darf die Kappungsgrenze nicht außer Acht gelassen werden. Diese regelt, wie häufig und wie intensiv der Mietzins für Häuser und Wohnungen, unter anderem in Wilhelmsburg, nach oben angepasst werden darf – auch dann, wenn die Obergrenze der ortsüblichen Vergleichsmiete bisher noch nicht erreicht worden ist. So darf die erste Mieterhöhung frühestens 15 Monate nach dem Einzug stattfinden, für jede weitere Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete gilt die gleiche Frist. Außerdem gilt an durch die hohe Nachfrage stark angespannten Wohnungsmärkten wie Hamburg, dass die Anhebung der Netto-Mietkosten innerhalb dreier Jahre auf maximal 15 Prozent limitiert ist. Darüber hinausgehenden Forderungen können Mieter rechtswirksam widersprechen, sodass Immobilienmakler Engel & Völkers Hamburg empfiehlt, die jeweils geltenden Beschränkungen stets im Auge zu behalten. Denn: Auch in Bezug auf die Kappungsgrenze steht eine rechtliche Anpassung im Raum. Gemäß des 2021 geschlossenen Koalitionsvertrags auf Bundesebene soll die Kappungsgrenze auf bis zu 11 Prozent Preisanstieg binnen 36 Monaten verschärft werden.

Engel & Völkers Hamburg hält Sie selbstverständlich zu diesen und weiteren Entwicklungen rund um die Vermietung von Wohnimmobilien in Hamburg auf dem Laufenden. Sie möchten Ihre bestehende Wohnung oder Ihr Haus in Wilhelmsburg und Umgebung zu besten Konditionen vermieten oder sind auf der Suche nach einem geeigneten Wohnobjekt zur Kapitalanlage südlich der Elbe? Wenden Sie sich vertrauensvoll an unsere Immobilienmakler: In einem kostenfreien und unverbindlichen Beratungsgespräch zeigen wir Ihnen die bestehenden Möglichkeiten auf, sodass Sie die passende Entscheidung für Ihre individuelle Situation treffen können. Um einen Termin mit Engel & Völkers Hamburg zu vereinbaren, freuen wir uns über Ihren Anruf unter der Telefonnummer +49 40 767 950 80. Gerne heißen wir Sie auch in unserem Immobilien-Shop am Schellerdamm 3 in 21079 Hamburg herzlich willkommen!

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