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Haus- oder Wohnungsverkauf in Hamburg: Vorverträge und Reservierungen im Überblick

Wie in vielen anderen Situationen des Alltags verlaufen auch Immobilienverkäufe nicht immer nach dem idealtypischen Schema: Normalerweise findet sich nach einer gewissen Vermarktungszeitspanne ein Kaufinteressent für das entsprechende Haus, die Wohnung oder das Grundstück, es kommt zum Besichtigungstermin, zur Vertragsverhandlung, dann zur notariell beglaubigten Unterschrift und letztlich zum Eigentumsübertrag. Stellen wir uns allerdings eine Situation vor, beispielsweise beim Verkauf einer Immobilie in Hamburg Rahlstedt, die trotz beiderseitigem Interesse einen Abschluss der Transaktion vorübergehend verhindert – etwa in Form einer noch nicht final geklärten Finanzierung oder einer beruflich beziehungsweise gesundheitlich bedingten Verzögerung. In solchen Fällen kommen Reservierungen und Vorverträge zum Einsatz. Worum es sich dabei handelt, worin sich beide Arten unterscheiden und ob Sie aus Sicht des Verkäufers sinnvoll einsetzbar sind, verrät Immobilienmakler Engel & Völkers Hamburg in diesem Artikel.

Vorvertrag und Reservierung: Die Unterschiede für Ihren Immobilienverkauf in Hamburg erklärt

Wenn sowohl Käufer als auch Verkäufer ihre eindeutige Transaktionsabsicht für die Immobilie in Hamburg Rahlstedt bekunden, deren Realisierung aktuell aber nicht möglich ist, können sie ihren Willen in Form eines Vorvertrages oder einer Reservierungsvereinbarung schriftlich fixieren. Dabei erfüllen beide Dokumente jeweils unterschiedliche Funktionen und sind auch in unterschiedlicher Weise rechtlich wirksam. Die Reservierung eines zum Verkauf stehenden Hauses, einer Wohnung oder eines Grundstücks kann sowohl mündlich als auch schriftlich erfolgen – hierbei willigt der Verkäufer oder der ihn vertretende Immobilienmakler ein, das Objekt zunächst nicht weiter zu vermarkten und nicht mit weiteren Interessenten zu verhandeln. In der Regel ist eine solche Reservierung nicht rechtlich bindend, sodass sie keine wirkliche Garantie für das Zustandekommen des Verkaufs darstellt. Um eine solche einzurichten, wird ein offizieller Vorvertrag abgeschlossen, der alle relevanten Daten der geplanten Transaktion erfasst. Dazu zählen unter anderem die Kontaktdaten der beiden Vertragsparteien, eine exakte Bezeichnung der entsprechenden Immobilie in Hamburg Rahlstedt, der vereinbarte Verkaufspreis, die Gültigkeitsfrist sowie die Voraussetzungen, die für den Abschluss des eigentlichen Kaufvertrages erfüllt sein müssen. Auch Rücktrittsbedingungen und etwaige Schadensersatzansprüche sind für beide Seiten klar geregelt. Um die vertragliche Bindung auch juristisch zu untermauern, werden Vorverträge üblicherweise von einem Notar beglaubigt, sodass sich sowohl Käufer als auch Verkäufer im Zweifelsfall erfolgreich darauf berufen können. Doch ist es aus Perspektive des Verkäufers überhaupt anzuraten, einen Vorvertrag für das Haus oder die Wohnung in Hamburg Rahlstedt zu schließen? Aufschluss darüber gibt die Erfahrung unserer Immobilienmakler, die sich regelmäßig mit derartigen Situationen befassen.

Sollten Sie als Verkäufer einen Vorvertrag für Ihre Immobilie in Hamburg unterschreiben?

Vor dem Hintergrund der derzeit stark nachfragebestimmten Marktlage im Raum Hamburg geht der Wunsch nach der Schließung von Vorverträgen meistens, aber nicht immer, vom Kaufinteressenten aus: Dieser möchte sich das Haus oder die Wohnung in Hamburg Rahlstedt gegenüber anderen Mitbewerbern sichern, auch wenn die aktuellen Rahmenbedingungen den finalen Vertragsschluss noch nicht zulassen. Doch auch für Sie als Verkäufer sind einige Vorteile mit der Aufsetzung eines Vorvertrages verbunden: So können Sie die Käuferakquise faktisch als beendet betrachten und müssen mit Ihrem Immobilienmakler nicht länger das weitere Vorgehen in dieser Hinsicht abstimmen. Außerdem sorgt der Vorvertrag im Gegensatz zur Reservierung für eine gewisse finanzielle Planungssicherheit, da der Verkaufspreis darin bereits fixiert und somit auch rechtswirksam abgesichert ist. Auf diese Weise können Sie bereits vorab mit dem Ertrag des zukünftigen Verkaufs kalkulieren, wenn es etwa um den Kauf einer Anschlussimmobilie in Hamburg geht. Darüber hinaus ist gesetzlich nicht festgelegt, wer die Notarkosten für den Kaufvertrag zu übernehmen hat – wenn also der Käufer einen Vorvertrag erstellen möchte, können Sie diese nach Verhandlung problemlos durch ihn übernehmen lassen, sodass Sie als Verkäufer kostenfrei von den genannten Sicherheiten profitieren.

Entschließen Sie sich dafür, Ihr Haus oder Ihre Wohnung in Rahlstedt mit den Immobilienmaklern von Engel & Völkers Hamburg zu verkaufen, übernehmen wir für Sie neben der reichweitenstarken und effizienten Vermarktung auch die gesamte Kommunikation mit Kunden, Notar und Behörden für Sie, sodass Sie ein rundum zufriedenstellendes und komfortables Verkaufserlebnis erwartet. Auch bei der Verhandlung und Aufsetzung von Vorverträgen kommt Ihnen unsere gesamte fachliche Kompetenz und langjährige Erfahrung zugute. Vereinbaren Sie schon bald einen kostenfreien Termin zur unverbindlichen Erstberatung unter 040-532 03 60. Wir freuen uns auf Sie!

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