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Ihr Immobilienverkauf in Tostedt bei Hamburg: Werden dabei Steuern für Sie fällig?

Für Eigentümer von Immobilien ist der Verkauf von Haus, Wohnung oder Grundstück zu einem gewissen Teil auch mit Nebenkosten verbunden. Während einige Positionen wie die Änderung des Grundbucheintrages oder die Notarkosten unvermeidlich sind, lohnt es sich, bei anderen Kostenpunkten genauer hinzuschauen. Einer dieser Punkte betrifft die Steuern, die möglicherweise anfallen, wenn Sie Ihr Haus oder Ihr Grundstück – beispielsweise in Tostedt bei Hamburg – verkaufen möchten. Ob beim Verkauf Steuern gezahlt werden müssen, hängt von einer Reihe unterschiedlicher Faktoren ab: Immobilienmakler Engel & Völkers Hamburg Nordheide gibt in diesem Artikel einen kurzen Überblick zum Steuer-Thema und erklärt, in welchen Fällen ein steuerfreier Immobilienverkauf möglich ist. Lesen Sie weiter!

Welche Steuer wird beim Verkauf von Immobilien in Tostedt bei Hamburg fällig, und wie hoch fällt diese aus?

Soll eine Wohnimmobilie in der Nordheide verkauft werden, unterliegt die Transaktion unter gewissen Umständen der Spekulationssteuerpflicht. Genauer gesagt wird der erzielte Gewinn im Verhältnis zum ursprünglichen Kaufpreis versteuert. Der genaue Steuerbetrag lässt sich dabei nicht pauschal angeben – in die Berechnung fließen der erzielte Gewinn selbst, die Höhe des zu versteuernden Gesamteinkommens des Verkäufers sowie dessen Steuerklasse ein. Aufgrund der stark gestiegenen Immobilienpreise im Hamburger Umland binnen der letzten Jahre wird häufig der Spitzensteuersatz von 40% als Orientierungsrahmen verwendet. Nicht selten kommen auf diese Weise fünf- oder sechsstellige Beträge zusammen, die nach dem Verkauf an das Finanzamt abgeführt werden müssen. Doch glücklicherweise ist bei weitem nicht jedes Haus oder Grundstück im Verkauf von dieser Steuerpflicht betroffen, wie Immobilienmakler Engel & Völkers Hamburg Nordheide nachfolgend schildert.

Müssen Sie beim Verkauf Spekulationssteuer für Ihr Haus oder Ihr Grundstück zahlen? Finden Sie es heraus!

Als wichtigste Richtlinie bei der Frage, ob eine Wohnimmobilie im Raum Hamburg der Spekulationssteuerpflicht unterliegt, gilt die sogenannte Zehnjahresfrist. Diese besagt, dass Häuser, Wohnungen und Grundstücke grundsätzlich nach 10 Jahren Eigentum steuerfrei verkauft werden dürfen. Wenn Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung in Tostedt bei Hamburg allerdings selbst bewohnt haben, verkürzt sich diese Frist auf das Jahr des Verkaufs zuzüglich der beiden davorliegenden Jahre (ausgenommen sind Grundstücke – hier lässt sich die Zehnjahresfrist nicht durch Eigennutzung verkürzen).

In einigen wenigen Fällen kommt es nach Erfahrung von Immobilienmakler Engel & Völkers Hamburg Nordheide auch vor, dass Wohnimmobilien trotz der günstigen Marktentwicklung ohne Gewinn verkauft werden. In diesem Fall wird auch keine Spekulationssteuer fällig. Sollte Ihnen ein Verlust aus einer Immobilientransaktion entstanden sein, kann dieser steuerlich nur in Verbindung mit Gewinnen aus anderen Immobilienverkäufen verrechnet und auf diese Weise geltend gemacht werden – nicht etwa mit solchen aus anderen Einkommensquellen. Um professionell ermitteln zu lassen, wie viel Ihr Haus oder Ihr Grundstück in Tostedt aktuell wert ist, fragen Sie einfach eine kostenfreie und unverbindliche Marktwertberechnung bei Ihrem Immobilienmakler Engel & Völkers Hamburg Nordheide an!

Geerbte Immobilien und gewerbliche Verkäufe im Raum Hamburg – diese steuerlichen Implikationen bestehen

Immer wieder wird im Vorfeld eines Verkaufs die Frage an unsere Immobilienmakler herangetragen, inwieweit geerbte Immobilien von der Spekulationssteuerpflicht betroffen sind. In solchen Fällen wird entweder die bisherige Dauer der Eigennutzung durch den Erblasser oder die bisherige Laufzeit der Zehnjahresfrist seit dem Erwerb auf den oder die Erben der Immobilie übertragen, weiß Engel & Völkers Hamburg Nordheide. Haben also beispielsweise die Eltern des Erben das Haus oder die Wohnung in Tostedt länger als 3 Jahre bewohnt, kann der Verkauf auch für den Begünstigten steuerfrei erfolgen.

Für Eigentümer mehrerer Immobilien im Raum Hamburg gilt es außerdem, die sogenannte „Drei-Objekte-Regel“ zu beachten. Diese besagt, dass innerhalb von fünf Jahren durch private Eigentümer lediglich drei Häuser, Wohnungen, Grundstücke oder andere Einzelobjekte verkauft werden dürfen, ohne als gewerblicher Immobilienhändler eingestuft zu werden. In diesem Fall müsste zusätzlich zur Gewinnbesteuerung auch die Gewerbesteuer abgeführt werden, was sich durch eine zeitliche Verteilung der geplanten Immobilienverkäufe vermeiden lässt.

Als Eigentümer einer Immobilie in Tostedt oder einer anderen Ortschaft in der Nordheide bei Hamburg denken Sie bereits länger über den Verkauf Ihrer Wohnung, Ihres Hauses oder Grundstücks nach und möchten sich vorab ausführlich über die bestehenden Möglichkeiten und Erfolgsperspektiven informieren? Sie wünschen sich einen professionellen Vermarktungsservice, der nicht nur das bestmögliche Verkaufsergebnis verspricht, sondern auch das höchstmögliche Maß an Komfort mit sich bringt? Dann ist Engel & Völkers Hamburg Nordheide Ihr idealer Ansprechpartner! Um Ihr Verkaufsvorhaben gemeinsam mit unseren Immobilienmaklern zu konkretisieren, nehmen Sie einfach über unser Online-Formular mit uns Kontakt auf oder rufen Sie uns unter der Telefonnummer +49 4181 908 50 an.

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