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Immobilien in Hamburg Harvestehude: Ihre Rechte und Pflichten als Vermieter

Mit der Vermietung eines Hauses oder einer Wohnung in Hamburg schaffen Sie eine lukrative Kapitalanlage mit regelmäßigem, passivem Einkommen und hohem Renditepotenzial. Als Vermieter*in einer Immobilie in Harvestehude oder einem der umliegenden Stadtteile verfügen Sie über eine Reihe von Rechten, müssen jedoch auch einige gesetzliche Pflichten wahrnehmen. In diesem Blogartikel möchten Ihnen die Immobilienmakler von Engel & Völkers Hamburg einen Überblick der wichtigsten Privilegien und Verpflichtungen an die Hand geben, damit Sie eine fundierte Wissensgrundlage erhalten und darauf aufbauend die richtigen Entscheidungen für Ihre aktuelle oder zukünftige Vermietung treffen können. Von der Instandhaltungspflicht bis hin zur Nebenkostenumlage – wir informieren Sie umfassend und praxisnah. Erfahren Sie hier, was es bedeutet, eine Immobilie in Harvestehude zu vermieten und wie Sie Ihre Interessen erfolgreich vertreten können.

Kennen Sie Ihre Rechte, wenn Sie eine Wohnung oder ein Haus in Hamburg vermieten?

Als Vermieter*in einer Immobilie in Hamburg Harvestehude stehen Ihnen verschiedene Rechte zu, die Sie kennen sollten, um finanziell effizient und zugleich gesetzlich korrekt zu agieren.

Bereits mit Beginn des Mietverhältnisses steht Ihnen das Recht zu, eine Kaution von Ihrem /Ihrer zukünftigen Mieter*in zu erheben und diese als Sicherheitsleistung entsprechend zu hinterlegen. Mit diesem Betrag, der maximal drei Monatskaltmieten betragen darf, können Sie im Nachhinein entstandene Schäden, die durch den/die Mieter*in verursacht wurden, oder Mietausfälle begleichen. Dabei müssen Sie darauf achten, die Kaution auf einem separaten Kautionskonto anzulegen, also getrennt von Ihrem Vermögen.

Sobald der Mietvertrag für Ihre Immobilie in Hamburg Harvestehude unterschrieben ist, haben Sie das Recht auf eine pünktliche Mietzahlung. Sollte der/die Mieter*in hierbei in Verzug geraten, können Sie zunächst eine Mahnung aussprechen. Fällt ein Mietrückstand von mehr als zwei Monatsmieten an, rechtfertigt dies eine fristlose Kündigung. Durch eine sorgfältige Vorgehensweise bei der Mieter*innenauswahl kann das Risiko hier jedoch deutlich reduziert werden - das Immobilienmakler-Team von Engel & Völkers Hamburg unterstützt Sie gerne dabei!

Jenseits der fristlosen Kündigung können Sie unter gewissen Voraussetzungen eine ordentliche Kündigung aussprechen. Hierzu muss ein konkreter Grund benannt werden - etwa die Kündigung wegen Eigenbedarfs oder aufgrund schuldhafter Verletzung vertraglicher Pflichten durch den/die Mieter*in. Dabei müssen Sie eine mit der Dauer des Mietverhältnisses zunehmende Frist berücksichtigen, auch ist die Schriftform einer solchen Kündigung unbedingt erforderlich.

Ein weiteres wichtiges Vermieter*innen-Privileg besteht im sogenannten Besichtigungsrecht. Vermieten Sie eine Immobilie in Hamburg Harvestehude, dürfen Sie die Wohnung oder das Haus besichtigen, um beispielsweise Reparaturen zu planen oder möglichen Interessent*innen die Immobilie im Rahmen einer Neuvermietung zu zeigen. Allerdings müssen Sie hierbei die Privatsphäre des/der Mieter*in beachten und den Besuch rechtzeitig ankündigen.

Ferner haben Sie, je nach Mietform, das Recht, die Miete im Rahmen der getroffenen Vereinbarungen zu erhöhen. Hier können entweder die Rahmenbedingungen der Indexmiete, der Staffelmiete oder der ortsüblichen Vergleichsmiete maßgeblich sein. Betriebsnebenkosten und teilweise auch Modernisierungskosten dürfen ebenfalls auf den/die Mieter*in umgelegt werden - maßgeblich hierbei ist eine konkrete Aufführung der einzelnen Kostenpunkte und deren entsprechende Umlagefähigkeit. Eine jährliche Abrechnung ist gesetzlich vorgeschrieben, wenn mieterseitig eine monatliche Pauschale gezahlt werden soll. Die Umlage der Nebenkosten muss allerdings zuvor vertraglich vereinbart sein. Um die entsprechenden Abrechnungen korrekt zusammenzufassen und auszuformulieren, stellt Engel & Völkers Hamburg gerne den Kontakt zu einem qualifizierten Finanzberater für Sie her!

Diese Pflichten obliegen Ihnen als Vermieter einer Immobilie in Hamburg Harvestehude

Neben den geschilderten Rechten müssen Sie bei der Vermietung einer Immobilie in Hamburg Harvestehude verschiedenen Pflichten nachkommen, die es für ein langfristig stabiles und einträgliches Mietverhältnis ebenfalls zu kennen gilt.

Eine Ihrer wichtigsten Aufgaben besteht in der Instandhaltung der Mietwohnung. Hierbei sind Sie darauf angewiesen, dass Ihr/e Mieter*in etwaige Schäden rechtzeitig meldet, sodass Sie Ihrer Instandhaltungspflicht nachkommen können. Darunter fallen etwa Defekte des Heizsystems, Schimmelbefall (sofern nicht durch den/die Mieter*in verursacht), Schäden an Fenstern und Türen oder allgemeine Verschleißerscheinungen durch das Bewohnen der Immobilie. Lediglich Kleinreparaturen, beispielsweise bei schadhaften Lichtschaltern oder Türklinken, dürfen dem/der Mieter*in zugemutet werden. Die Obergrenze der entsprechenden Beträge liegt bei rund 100 Euro.

Überdies sollten Sie sich beim Vermieten von Immobilien in Hamburg Harvestehude mit Ihrer Verkehrssicherungspflicht auseinandersetzen. Diese stellt sicher, dass keine Gefahr für Dritte von Ihrer Immobilie ausgeht – sei es durch Glätte auf Grundstück und Gehweg, herabfallende Dachziegel, unbeleuchtete Grundstücksteile oder umstürzende Bäume. Teile der Verkehrssicherungspflicht lassen sich ebenfalls auf den/die Mieter*in übertragen, dies muss jedoch zuvor im Mietvertrag schriftlich vereinbart werden.

Weitere Pflichten, denen Vermieter*innen in Harvestehude und Umgebung nachkommen sollen, bestehen in der Bekanntgabe der Hausordnung, der Übernahme größerer Arbeiten im Garten (etwa der Baumpflege oder dem Anlegen von Rasenflächen) und dem Ausstellen einer Wohnungsgeberbestätigung sowie auf Anfrage die Vorlage etwaiger Quittungen, die der Nebenkostenabrechnungen zugrunde liegen. Die Erfüllung all dieser Pflichten ist entscheidend für ein erfolgreiches Vermieten Ihrer Immobilie in Hamburg Harvestehude und trägt dazu bei, ein gutes Verhältnis zu Ihren Mieter*innen aufzubauen und zu pflegen.

Möchten Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung in Hamburg Harvestehude nachhaltig, effizient und komfortabel vermieten, lädt Engel & Völkers Hamburg Sie herzlich zu einem kostenfreien und unverbindlichen Beratungsgespräch ein. Wir freuen uns über Ihren Anruf unter der Telefonnummer +49(0)40 360 99 69-28 – oder füllen Sie gerne unser digitales Kontaktformular aus!

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