Technische oder bauliche Defekte an Immobilien sind für den Eigentümer nicht nur besonders ärgerlich, sondern können auch teure Folgeschäden und sogar gesundheitliche Risiken für die Bewohner nach sich ziehen. Nicht alle von ihnen sind mit bloßem Auge für Privatpersonen ersichtlich - beim Verkauf einer Immobilie wird daher seitens der Kaufinteressenten meist detailliert nach möglichen Mängeln gesucht, auch die Beauftragung eines sachkundigen Gutachters ist nicht selten. Auch Jahre nach dem Verkauf kommt es nach Erfahrung von Immobilienmakler Engel & Völkers Hamburg immer wieder vor, dass vermeintlich bekannte Schäden zum Verkaufszeitpunkt vom bisherigen Eigentümer nicht offengelegt worden sind, was zuweilen auch in rechtliche Auseinandersetzungen mündet. Damit Sie beim Verkauf Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung, etwa in Hamburg Wilhelmsburg, sich moralisch wie juristisch auf der sicheren Seite bewegen, haben unsere Immobilienmakler in diesem Artikel eine Kurzübersicht zum Thema Mängelhaftung für Sie zusammengestellt.
Aus juristischer Perspektive liegt beim Immobilienverkauf dann ein Mangel vor, wenn die zu verkaufende Sache – also das Haus oder die Wohnung in Hamburg Wilhelmsburg – sich nicht dafür eignet, wozu sie laut Kaufvertrag vorgesehen ist (Sachmangel), oder wenn etwaige Dritte noch über Rechte an der Immobilie verfügen, die nicht im Kaufvertrag erwähnt werden (Rechtsmangel). Neben den „offenen Mängeln“, die bei der Begehung eines Hauses oder einer Wohnung zu Verkaufszwecken schnell ersichtlich sind, wird darüber hinaus zwischen „versteckten“ und „arglistig verschwiegenen Mängeln“ unterschieden: Während versteckte Mängel sowohl für den Käufer als auch den Verkäufer nicht erkennbar sind, sind arglistig verschwiegene Mängel dem Verkäufer zwar bekannt, doch versucht er, sich einen Vorteil in der Verkaufsverhandlung zu verschaffen, indem er den Kaufinteressen nicht davon in Kenntnis setzt.
Üblicherweise werden Häuser, Wohnungen und Immobilien, die bereits bewohnt worden sind, unter Ausschluss der Sachmängelhaftung durch den bisherigen Eigentümer verkauft. Das bedeutet, dass sich der Käufer auf den äußerlich ersichtlichen Zustand der Immobilie und gegebenenfalls ein von ihm beauftragtes Gutachten verlassen muss, wenn er dem Kaufvertrag zustimmt. Ein nachträglicher Gewährleistungsanspruch an den Verkäufer kann im Anschluss nicht mehr durchgesetzt werden – es sei denn, der Verkäufer hat den bereits zum Kaufzeitpunkt bestehenden Mangel arglistig verschweigen. Gelingt es dem Käufer, dies aufgrund der Aktenlage oder unter Zuhilfenahme sachverständiger Expertenmeinungen nachzuweisen, oder wurde die Sachmängelhaftung von vornherein nicht ausgeschlossen, kann er nun vom Verkäufer die Nachbesserung der entdeckten Schäden einfordern. Ist dies aufgrund individueller Umstände nicht möglich oder für den Käufer nicht zumutbar, kann je nach Situation auch eine Minderung des Kaufpreises, die Leistung von Schadensersatz oder der Rücktritt vom Kaufvertrag durchgesetzt werden.
Hinweis unserer Immobilienmakler: Etwaige Gewährleistungsansprüche wegen versteckter Mängel verjähren spätestens 5 Jahre nach der Übergabe der Immobilie, bei arglistig verschwiegenen Mängeln beginnt diese Frist erst ab dem Zeitpunkt, an dem der Schaden durch den Käufer entdeckt worden ist. Darüber hinaus können je nach Einzelfall weitere Sonderregelungen gelten, sodass meist eine individuelle Fallbetrachtung nötig wird.
Wenn Sie Kenntnis von relevanten Schäden Ihrer zum Verkauf vorgesehenen Wohnung oder Ihres Hauses haben, empfiehlt Immobilienmakler Engel & Völkers Hamburg eine der folgenden beiden Vorgehensweisen: Entweder entschließen Sie sich dazu, die Mängel bereits vor dem Verkauf fachmännisch zu beseitigen, was auch den Wert der Immobilie nachhaltig erhöht. Oder Sie präsentieren im Laufe der Vertragsverhandlung mit dem Kaufinteressenten jeden der Ihnen bekannten Mängel transparent und nachvollziehbar – dabei sollte unbedingt eine Protokollierung dieser Auskünfte im Kaufvertrag Einzug finden. Auf diese Weise stellen Sie bestmöglich sicher, dass Sie auch Jahre nach dem Verkaufsabschluss keine nachträglichen Forderungen des neuen Immobilieneigentümers erwarten. Gerne steht Ihnen Immobilienmakler Engel & Völkers Hamburg als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung, wenn es um den einwandfreien Verkauf Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung in Hamburg Wilhelmsburg oder einem der umliegenden Stadtteile geht! Weitere Informationen zu unserem Angebot erhalten Sie telefonisch unter +49 40 767 950 80. Wir freuen uns darauf, Ihren Immobilienverkauf schon bald gemeinsam zu Ihrer vollsten Zufriedenheit in die Tat umzusetzen!