Engel & Völkers Lizenzpartner Hamburg > Blog > Mängelhaftung beim Immobilienverkauf in Hamburg: Worauf Eigentümer achten sollten

Mängelhaftung beim Immobilienverkauf in Hamburg: Worauf Eigentümer achten sollten

Häuser, Wohnungen und andere Immobilien, die über Jahre oder sogar Jahrzehnte bewohnt werden, bleiben auf kurz oder lang nicht von Schäden oder anderen Mängeln verschont. Diese können sich unterschiedlich ausprägen und werden, sofern sie nicht zeitnah instand gesetzt werden, spätestens beim Verkauf der Immobilie an einen neuen Interessenten relevant. Sie sind selbst Eigentümer einer Immobilie in Hamburg Altona oder einem der umliegenden Stadtteile und möchten sich zur Mängelhaftung Ihres geplanten Verkaufs informieren? Immobilienmakler Engel & Völkers Hamburg beschreibt in diesem Artikel, zwischen welchen Arten von Mängeln unterschieden wird, und wie mit derartigen Beeinträchtigungen während und nach des Verkaufsprozesses rechtlich umgegangen wird.

Diese Mängeltypen sollten Sie im Vorfeld Ihres Immobilienverkaufs in Hamburg kennen

Beim Verkauf von Häusern und Wohnungen in Hamburg Altona wird zwischen zwei Arten von Mängeln differenziert: Auf der einen Seite stehen dabei die Sachmängel, die immer dann vorliegen, wenn das verkaufte Objekt oder Teile dessen sich nicht zur vorgesehenen Nutzung eignen, und dieser Umstand nicht im Kaufvertrag beschrieben ist. In der Praxis können diese nach Erfahrung unserer Immobilienmakler ein breites Feld möglicher Beschädigungen und sonstiger Probleme umfassen; angefangen bei undichten Dächern und Rohrleitungen über nicht funktionierende Heizsysteme bis hin zu maroder Bausubstanz.

Auf der anderen Seite wird von Rechtsmängeln gesprochen, wenn der Verkauf vollzogen wird, obwohl zu einem späteren Zeitpunkt noch etwaige Ansprüche Dritter am jeweiligen Haus oder der Wohnung geltend gemacht werden können. Dabei kann es sich unter anderem um Erbansprüche, Wohn- oder Nießbrauchsrechte handeln. Liegen nun einer oder mehrere der beschriebenen Mängel bei einer zu verkaufenden Immobilie in Hamburg Altona vor, stellt sich die Frage, wie sie als Eigentümer mit der entstandenen Situation umgehen sollten. Das Immobilienmakler-Team von Engel & Völkers Hamburg stellt die bestehenden Möglichkeiten für Sie gegenüber.

So kann mit Mängeln verfahren werden, wenn Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung in Altona verkaufen

In erster Linie stehen Ihnen zwei Möglichkeiten offen, wie Sie vor dem Verkauf Ihrer Immobilie in Hamburg sowohl mit Rechts- als auch mit Sachmängeln verfahren können:

Die erste Option besteht darin, die bestehenden Mängel bereits im Vorfeld zu bereinigen, indem Sie etwa Sanierungsarbeiten vornehmen lassen oder etwaige Eintragungen zu Ansprüchen Dritter im Grundbuch tilgen lassen. Dies kann sich je nach individueller Situation als unterschiedlich anspruchsvoll und kostspielig herausstellen, weshalb unsere Immobilienmakler zwar grundsätzlich dazu raten, einen mangelfreien Verkauf anzustreben, aber keine Pauschalempfehlung zur Instandsetzung geben. In einigen Fällen kann es sich auch als sinnvoller herausstellen, dem Käufer die betreffenden Aspekte zu nennen und diese gegen eine Reduzierung des Verkaufspreises in den Kaufvertrag aufzunehmen. So kann der Käufer selbst entscheiden, ob er die Beeinträchtigung hinnimmt, oder sie zu einem späteren Zeitpunkt eigenständig begradigt. Diese Vorgehensweise birgt den Vorteil, dass sich Verkäufe so häufig schneller realisieren lassen, weil keine umfangreichen Vorarbeiten notwendig sind. Aus diesem Grund wägen die Immobilienmakler von Engel & Völkers Hamburg in einer individuellen Verkaufsberatung beide Möglichkeiten detailliert gegeneinander ab, um zu ermitteln, welche Entscheidung sich für Ihre individuelle Situation in Altona am besten eignet.

Bekannte Immobilien-Mängel keinesfalls verschweigen! Es drohen rechtliche Konsequenzen

Unter keinen Umständen sollten Sie den Interessenten Ihrer Immobilie in Hamburg Altona über Ihnen bekannte Mängel im Unklaren lassen. Dies würde dazu führen, dass Sie gegebenenfalls auch Jahre nach Verkaufsabschluss noch Gewährleistungsforderungen des Käufers nachkommen müssten, die sich entweder auf die Instandsetzung oder einen finanziellen Mangelausgleich erstrecken würden. Außerdem stünde der Vorwurf der arglistigen Täuschung im Raum, sofern Ihre Aussage angezweifelt wird, dass Sie zum Verkaufszeitpunkt nichts von den Mängeln wussten. Um also eine gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden, ist in jedem Fall von der bewussten Übergehung von Mängelbeständen abzusehen. Sollten Sie hingegen tatsächlich nachweisbar ohne eigenes Wissen eine mangelhafte Immobilie verkaufen, übernimmt der Käufer die Verantwortung für etwaige Schäden mit der Unterschrift des Kaufvertrags.

Denken Sie darüber nach, Ihre Immobilie in Hamburg Altona zu verkaufen und möchten sich vorab detaillierter mit der Thematik der Mängelhaftung auseinandersetzen? Immobilienmakler Engel & Völkers Hamburg beantwortet Ihre Fragen hierzu gerne in einem kostenfreien und unverbindlichen Beratungsgespräch. Vereinbaren Sie Ihren persönlichen Termin unter der Telefonnummer +49(0)40 987 63 53 33 oder über unser Online-Kontaktformular!

Kontaktieren Sie uns jetzt
Engel & Völkers
Lizenzpartner Hamburg
  • Vancouverstraße 2a
    20457 Hamburg
    Deutschland
  • Fax: +49(0)40 36 13 12 22

Wir kennen den Marktwert Ihrer Immobilie

Wissen Sie, was Ihre Immobilie aktuell wert ist? Ganz gleich, ob Sie sich zunächst nur über ihren derzeitigen Marktwert informieren möchten oder ob Sie Ihre Immobilie zu den bestmöglichen Bedingungen verkaufen wollen: Unsere erfahrenen Vermarktungsexperten stehen Ihnen gerne für eine kostenfreie und unverbindliche Wertermittlung zur Seite.