Wie in vielen anderen deutschen Großstädten ist auch in Hamburg das Angebot an Wohnraum weiterhin knapp. Trotz diverser Neubauprojekte, und sozialer Angebote überwiegt die Nachfrage nach Mietwohnungen auf praktisch dem gesamten Stadtgebiet weiterhin stark, auf ein Objekt am Markt gehen zumeist weit mehr als nur eine Bewerbung ein. Für Vermieter in Hamburg Winterhude und anderen gefragten Stadtteilen nahe der Alster ergibt sich so eine komfortable Ausgangssituation, dank der Neu- und Anschlussvermietungen nahtlos und ohne Ausfallzeit realisiert werden können. Hinsichtlich der preislichen Ausgestaltung von Mietverhältnissen wird der Ermessensfreiraum des Vermieters jedoch durch die Mietpreisbegrenzungsverordnung des Hamburger Senats eingeschränkt. Erstmals im Jahr 2015 beschlossen, wurde diese als Mietpreisbremse bekannte Regelung zum 01. Juli 2020 nach Ablauf der ursprünglichen Frist um weitere 5 Jahre verlängert. Immobilienmakler Engel & Völkers Hamburg erklärt in diesem Artikel, was dieser Umstand nun auch weiterhin für die Vermietung in Winterhude und Umgebung bedeutet und wie sich die entstehenden Limitierungen durch die Mietpreisbremse für Ihre Vermietung gegebenenfalls umgehen lassen.
Möchten Sie eine Wohnung oder eine andere Immobilie in Hamburg Winterhude vermieten, legt die Mietpreisbremse fest, dass der geforderte Mietpreis maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Diese Maßnahme soll Mieter vor starken Preisanstiegen durch die hohe Nachfrage in Hamburg schützen und dafür sorgen, dass Wohnimmobilien zur Miete langfristig bezahlbar bleiben. Zur Feststellung der ortsüblichen Vergleichsmiete in Hamburg Winterhude gilt der Mietenspiegel der Stadt Hamburg als Referenz, der im Zwei-Jahres-Turnus veröffentlicht wird. Auch wenn die Miete im laufenden Mietverhältnis erhöht werden soll, darf die Mietpreisbremse dabei nicht unberücksichtigt bleiben. Wie Immobilienmakler Engel & Völkers Hamburg jedoch aus langjähriger Markterfahrung berichten kann, bestehen je nach Vermietung individuelle Ausgangssituationen, die möglicherweise eine Überschreitung der genannten Obergrenze rechtfertigen…
Eine in der Verordnung fest verankerte Ausnahmeregelung der Mietpreisbremse betrifft beispielsweise die Vermietung von Neubauwohnungen. Wurde die zu vermietende Immobilie erstmals nach dem 01. Oktober 2014 genutzt, gilt sie als eine solche, sodass die Mietpreisbremse hier nicht angewandt wird. Auch wenn die Wohnung, die vermietet werden soll, kürzlich umfassend modernisiert wurde, sodass sie einem Neubau gleichgestellt werden kann, wird keine Limitierung der Mietsumme vorgenommen.
Ähnlich verhält es sich, wenn Sie eine Wohnung in Hamburg Winterhude neu vermieten möchten, deren regelmäßige Zahlungen vor Inkrafttreten der Mietpreisbremse über dem Maximalwert lag. In diesem Fall dürfen Sie maximal die Summe festlegen, die Sie auch in der vorherigen Vermietung erhalten haben, sodass Sie keine Mietminderung in Kauf nehmen müssen. Das Immobilienmakler-Team von Engel & Völkers Hamburg weist jedoch darauf hin, dass Sie in diesem Fall bei der Anschlussvermietung der Wohnung nachweisen müssen, dass der Vormieter bereits den gleichen Betrag gezahlt hat, um Ihren Anspruch zu untermauern. Erhöhungen der Vormiete, die innerhalb des letzten Jahres vor Ende des letzten Mietverhältnisses vorgenommen wurden, dürfen dabei nicht in die Berechnung einbezogen werden. Auch hinsichtlich aller anderen Umstände, die Sie zur Überschreitung der ortsüblichen Vergleichsmiete plus zehn Prozent heranziehen möchten, besteht gegenüber ihren neuen Mietern eine Auskunftspflicht. Sollte andernfalls im Verlauf des Mietverhältnisses in Winterhude der zu hohe Mietbetrag und die argumentative Grundlage mieterseitig beanstandet werden, müssen Sie gegebenenfalls überschüssige Beträge für einen bestimmten Zeitraum zurückzahlen – wer von vornherein so transparent wie möglich agiert, ist hier nach Ansicht unserer Immobilienmakler im Vorteil.
Unabhängig davon, ob die oben geschilderten Ausnahmen von der Mietpreisbremse auf Ihre Vermietung anwendbar sind oder nicht: Entscheiden Sie sich für die Vermietung Ihrer Wohnung mit Immobilienmakler Engel & Völkers Hamburg, ist dies mit einem deutlichen Zugewinn an Organisationskomfort und Effizienz verbunden. Anhand umfangreicher Vergleichsdaten prüfen wir individuell, welcher Mietpreis sich unter Berücksichtigung aller rechtlichen Rahmenbedingungen mit Ihrer Immobilie erzielen lässt, kümmern uns um die komplette Mieterakquise inklusive sämtlicher Korrespondenz und Besichtigungsführung und stehen Ihnen darüber hinaus bei der Ausfertigung von Mietverträgen und allen offenen Fragen rund um Ihre Vermietung in Hamburg Winterhude zur Verfügung. Vereinbaren Sie jetzt Ihren kostenfreien und unverbindlichen Beratungstermin in unserem Hause, um zu erfahren, wie Ihr Vermietungsvorhaben im Detail von unserem Service profitieren wird.
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