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Nutzungsfläche und Wohnfläche bei Häusern und Wohnungen in Hamburg richtig berechnen

Eine der wichtigsten Angaben in der Verkaufsanzeige von Immobilien stellt die Größenangabe von Wohn- beziehungsweise Nutzungsfläche dar: Anhand dieser lässt sich ableiten, wie viel Platz dem potenziellen Käufer von Haus oder Wohnung zur Verfügung steht, und ob sich das Angebot, gemessen anhand des Quadratmeterpreises, eher im überdurchschnittlichen oder unterdurchschnittlichen Preisniveau bewegt. Bei der fachgerechten Definition von Wohnfläche und Nutzungsfläche bestehen jedoch einige fundamentale Unterschiede – Unterschiede, die nicht jedem Eigentümer geläufig sind. Immobilienmakler Engel & Völkers Hamburg möchte Ihnen in diesem Artikel die Grundlagen der jeweiligen Flächenberechnung näherbringen, damit Sie bestmöglich auf den Verkauf Ihrer Immobilie in Hamburg Wilhelmsburg oder einem der umliegenden Stadtteile vorbereitet sind.

Erster Schritt: Die Berechnung der Grundfläche Ihrer Immobilie in Hamburg

Um sich der Ermittlung von Wohn- oder Nutzungsfläche anzunähern, ist zunächst die Bestimmung der Grundflächengröße erforderlich. Wie auch bei allen Folgeschritten sind hier die Vorgaben der DIN-Norm 277 zur Kalkulation von Grundflächen und Rauminhalten maßgeblich. Diese legt als einfachste Form der Flächenberechnung von Gebäuden die Brutto-Grundfläche fest, welche die Gesamtfläche des bebauten Grundrisses über sämtliche Stockwerke umfasst. Wird nun die Summe aller unzugänglichen Bereiche, die etwa durch Mauerwerk, Träger, Verkleidungen und vergleichbare Konstruktionen beansprucht werden, in Abzug gebracht, erhalten Sie die Netto-Raumfläche als Bemessung des grundsätzlich begehbaren Raumes der Immobilie in Hamburg Wilhelmsburg.

Dieser Begrifflichkeit ist bisher allerdings noch kein konkreter Verwendungszweck zugeordnet, sodass sie beim Verkauf von Haus oder Wohnung nur eine begrenzte Aussagekraft hätte. Sie wird durch die insgesamt sieben unterschiedlichen Nutzungsflächen-Kategorien präzisiert, die sich ebenfalls der DIN-Norm 277 entnehmen lassen. Im nächsten Abschnitt erklärt Immobilienmakler Engel & Völkers, wie Sie auf diese Weise der Abgrenzung von Wohn- und Nutzungsfläche für den Verkauf Ihrer Immobilie näherkommen.

Die Wohnfläche Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung als eine von sieben Nutzungsflächen-Kategorien

Wenn von der Unterteilung zwischen Wohn- und Nutzungsfläche bei einer Immobilie in Hamburg Wilhelmsburg gesprochen wird, sollte die zentrale Frage zur sicheren Abgrenzung lauten: Welche Flächenanteile der Netto-Raumfläche eignen sich zum Bewohnen & Aufhalten, und welche Kontingente können lediglich anderweitig genutzt werden, sodass sie einer der übrigen sechs Kategorien zugeordnet werden? Um als Wohnfläche nach DIN-277 bezeichnet werden zu dürfen, muss der zu berechnende Raum eine Reihe von Anforderungen erfüllen. Ein angemessener Innenausbau sowie grundlegende Beheizbarkeit zählen dabei zu den Grundvoraussetzungen, genau wie eine Mindestdeckenhöhe von zwei Metern. Liegt letztere zwischen einem und zwei Metern oder handelt es sich um eine Außenfläche in Form einer Terrasse oder eines Balkons, wird die Fläche zu 50% der Wohnfläche zugerechnet. Dabei gilt es allerdings zu berücksichtigen, dass es sich hier lediglich um Mindeststandards handelt, die in der Praxis häufig deutlich großzügiger ausgelegt werden. Außerdem weichen sie zum Teil von den Vorgaben der Bundes-Wohnflächenverordnung von 2004 ab, sodass es sich nach Ansicht unseres Immobilienmakler-Teams beim Verkauf als sinnvoll erweist, die entsprechende Referenzquelle anzugeben.

Welche weiteren Nutzungsflächenarten werden neben der Wohnfläche einer Immobilie berechnet?

Ist die Zuordnung zur Wohnfläche bei bestimmten Teilbereichen Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung in Hamburg Wilhelmsburg nicht möglich, ist stattdessen die Ausweisung anderer Nutzungsflächenarten möglich. Dabei handelt es sich um:  

  • Büroräume
  • Produktionsflächen & Labore
  • Praxisräume
  • Verkaufsflächen
  • Lagerräume, Dachböden, Keller
  • Sonstige Nutzungsfläche

Darüber hinaus sind auch Flächenbezeichnungen vorgesehen, die weder der Wohn- noch der Nutzungsfläche zuzuordnen sind. Hier sind etwa Verkehrsflächen wie Aufzüge oder Notausgänge, sowie technische Funktionsflächen in Form von Kessel- oder Heizungsräumen zu nennen.

Entscheiden Sie sich für den Verkauf Ihrer Immobilie in Wilhelmsburg mit Engel & Völkers Hamburg, können Sie die korrekte Berechnung von Wohn- und Nutzungsfläche bedenkenlos unserem qualifizierten Makler-Team überlassen, sodass Sie sich nicht vertieft mit Zuordnungsvoraussetzungen und Berechnungsmodellen auseinandersetzen müssen. In einem aussagekräftigen Exposé fassen wir alle Stärken Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung für Sie zusammen und führen Sie innerhalb kurzer Zeit zum gewünschten Verkaufsresultat. Einen Überblick unseres gesamten Leistungsspektrums geben wir Ihnen gerne im Rahmen eines kostenfreien und unverbindlichen Beratungsgesprächs – rufen Sie uns dazu einfach unter der Nummer +49 40 767 950 80 an oder füllen Sie unser Online-Kontaktformular aus. Wir freuen uns auf Sie!

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