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Sind Vorverträge und Reservierungsvereinbarungen für Ihren Immobilienverkauf von Vorteil?

Das Thema Reservierung bei der Vermarktung von Häusern oder Wohnungen wirft nicht selten die ein oder andere Frage auf, wie etwa im folgenden Beispiel deutlich wird:

Sie haben Ihre Immobilie in Hamburg Eppendorf oder der nahen Umgebung zum Verkauf angeboten, die ersten Besichtigungen haben stattgefunden, und nun meldet ein erster KandidatInnen ein begründetes Kaufinteresse an. Allerdings ist es ihm aus verschiedenen Gründen nicht möglich, den Kaufvertrag kurzfristig zu unterschreiben, sodass er darum bittet, dass Sie die Immobilie für ihn reservieren. Sollten Sie sich auf diesen Wunsch einlassen oder auf das Interesse eines anderen Käufers warten? Und: Wo liegen die Unterschiede zwischen einem Vorvertrag und einer Reservierungsvereinbarung? Diesen Fragen geht Ihr Immobilienmakler Engel & Völkers Hamburg im folgenden Artikel auf den Grund, um Sie bei Ihrer Verkaufsentscheidung fundiert zu unterstützen.

Inwiefern wird zwischen Vorvertrag und Reservierungsvereinbarung differenziert?

Wenn einem Kaufinteressenten die Immobilie des Interesses zugesichert werden soll, können zwei verschiedene Maßnahmen, die sich sowohl rechtlich als auch umsetzungsspezifisch deutlich voneinander unterscheiden, getroffen werden:

Beim Vorvertrag für den Immobilienverkauf in Hamburg Eppendorf gelten praktisch die gleichen rechtlichen Rahmenbedingungen wie für den eigentlichen Kaufvertrag. Er verpflichtet beide Parteien, dazu, die Transaktion zu einem späteren Zeitpunkt zu vollziehen, wobei auch die Konditionen bereits klar umrissen sind. Folglich sind neben der Fixierung der konkreten Daten der Vertragspartner sowie des Verkaufsgegenstands auch die Benennung der Abschlussfrist sowie eine notarielle Beurkundung notwendig. Somit erhält der Vorvertrag rechtlich bindenden Charakter und kann nur unter besonderen Umständen aufgelöst werden.

Die Reservierungsvereinbarung setzt hingegen lediglich die Schriftform voraus und muss dem Notar nicht notwendigerweise vorgelegt werden. Stattdessen kann vom Kaufinteressenten die Hinterlegung einer Reservierungsgebühr verlangt werden, die nach Abschluss des Kaufvertrags vom Verkaufspreis abgezogen wird. Allerdings darf diese nicht mehr als 10 Prozent der üblichen Maklercourtage betragen, da durch den ansonsten zu großen „Erwerbsdruck“ ein ähnlich bindender Charakter wie beim Vorvertrag entstünde. Also wäre bei einer höheren Reservierungsgebühr ebenfalls die notarielle Prüfung notwendig.
 
Welche Form sich für Ihren individuellen Haus- oder Wohnungsverkauf in Hamburg Eppendorf idealerweise anbietet, erörtern unsere Immobilienmakler gerne im Rahmen eines Vermarktungsauftrags persönlich mit Ihnen. Sprechen Sie uns an!

Diese Gründe rechtfertigen Reservierung oder Vorvertrag beim Verkauf Ihrer Hamburger Immobilie

Die Motivation zum Abschluss eines Vorvertrags beziehungsweise einer Reservierungsvereinbarung kann unterschiedlich gelagert sein: Eine typische Situation besteht etwa darin, dass der Kaufinteressent weitere Zeit benötigt, um die Finanzierung des Hauses oder der Wohnung in Hamburg Eppendorf zu realisieren. Auch wenn aus rechtlichen Gründen, beispielsweise zur Einhaltung steuerlicher Fristen, erst ein späterer Verkauf sinnvoll erscheint, kann ein solcher Schritt in Erwägung gezogen werden. Auch für Sie als Verkäufer kann sich eine Reservierungsvereinbarung oder ein Vorvertrag als geeignetes Mittel erweisen, wenn beispielsweise vor dem eigentlichen Verkaufsabschluss noch etwaige Rechts- oder Sachmängel ausgebessert werden sollen. Ob und auf welche Weise Ihnen als Eigentümer dieser Schritt in der Praxis zugute kommt, betrachtet das Immobilienmakler-Team von Engel & Völkers Hamburg im folgenden Abschnitt.

Sollten Sie für Ihren Immobilienverkauf in Hamburg einen Vorvertrag oder eine Reservierung abschließen?

Grundsätzlich bringen beide Formen der Verkaufszusicherung an einen interessierten Käufer ein gewisses Maß an Sicherheit, Ihre Immobilie innerhalb der gesetzten Frist und zu den vereinbarten Bedingungen verkaufen zu können. Somit erhalten Sie eine höhere finanzielle Planungssicherheit und können die Suche nach einem geeignetenKaufinteressenten zunächst als abgeschlossen betrachten. Gleichzeitig verzichten Sie jedoch auf die Möglichkeit, einen Interessenten zu finden, der eventuell sogar bereit wäre, einen höheren Preis für Ihr Haus oder Ihre Wohnung in Hamburg Eppendorf zu zahlen, oder den Kaufvertrag ohne zusätzliche Reservierungsfrist zu unterzeichnen. Ob Sie sich also dazu entschließen, hängt auch von der erlebten Nachfrage nach Ihrem Verkaufsangebot ab: Haben sich bereits zahlreiche andere Interessenten angemeldet, profitieren Sie wahrscheinlich weniger von einer Reservierung oder einem Vorvertrag, als dies bei einem tendenziell weniger gefragten Objekt der Fall wäre. Auch die Seriosität und Bonität des jeweiligen Kandidaten sollte bei einer solchen Übereinkunft stets berücksichtigt werden, um das Risiko für ein späteres Abspringen gering zu halten.

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